Die Absicherung durch Versicherungen für Selbstständige ist unverzichtbar, um in jeder Situation die Existenz abzusichern. Im Rahmen dieser Absicherung unterscheidet man zwischen der privaten und der betrieblichen Absicherung. Die Versicherungen für Selbstständige zur privaten und betrieblichen Absicherung sind zum Teil freiwillig und teilweise vom Gesetzgeber als Pflichtversicherung vorgegeben.
Warum Versicherungen für Selbstständige?
Als Arbeitnehmer muss man sich weder um die gesetzliche Altersvorsorge noch die Krankenversicherung kümmern. Berufsabhängig ist jeder Arbeitnehmer automatisch Mitglied in der richtigen Berufsgenossenschaft. Einzig eine private Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Varianten und eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung sind für Arbeitnehmer für die Grundabsicherung von Bedeutung. Anders sieht es aus, sobald man ein eigenes Unternehmen gründet. Die Grundversorgung muss vom Existenzgründer detailliert auf die individuellen Anforderungen überprüft und in Form von Versicherungen gesichert werden. Dies gilt für die private und betriebliche Absicherung. Sie verhindert in Form von Versicherungen für Selbstständige eine durch Krankheit, Unfall oder betriebliche Probleme ausgelöste und die Existenz bedrohende Situationen.
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Versicherungen für Selbstständige – die private Absicherung
Im Rahmen der privaten Absicherung sind folgende Versicherungen für Selbstständige ein wichtiges Thema.
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Krankentagegeld
- Rentenversicherung und Altersvorsorge
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft
Die Kranken- und Pflegeversicherung ist für alle Bürger in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Existenzgründer mit einem Jahreseinkommen von 54.900,00 Euro (Stand 2015) können in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, wenn sie bis zur Existenzgründung gesetzlich versichert waren. Alternativ besteht die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Diese bieten zum Teil individuell abgestimmte Versicherungen für Selbstständige an. Als gesetzlich Versicherter ist man automatisch auch in der Pflegepflichtversicherung. Privat versicherte Unternehmen müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Das Krankentagegeld besitzt für Selbstständige eine große Bedeutung, da die sechswöchige Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer entfällt und ein Unternehmer unter Umständen große Verdienstausfälle im Krankheitsfall hinnehmen muss. Um die Altersvorsorge abzusichern, hat ein Unternehmer abhängig von der Art der Selbstständigkeit die Wahl, in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verweilen oder sich privat abzusichern. Handwerker, Künstler oder Publizisten sind beispielsweise gesetzlich rentenversicherungspflichtig. Für Existenzgründer besteht die Möglichkeit, über die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Die Beiträge sind gering und im Falle des Nichterfolges ist der Jungunternehmer abgesichert. Die Beitragspflicht zur Berufsgenossenschaft ist abhängig von der ausgeübten Selbstständigkeit. Ein freiwilliger Beitritt zur Berufsgenossenschaft ist möglich.
Die betriebliche Absicherung ist oft existenzsichernd
Weitere Versicherungen für Selbstständige betreffen die Absicherung der Gebäude und des Betriebs in Form einer Gewerbeversicherung. Hier gibt es unterschiedliche Lösungen für spezielle Schadensfälle. Geschäftsversicherungen in Form von Bündelversicherung decken unterschiedliche Risiken betreffend die Gebäude ab. Dazu zählen Feuerversicherungen, die Absicherung gegen Einbruch und Raub oder auch Sturm- und Glasversicherungen. Zu den reinen Betriebsversicherungen zählen nachfolgende Sparten.
- Die Betriebsunterbrechungsversicherung reguliert die Weiterzahlung von Löhnen im Falle von Schäden durch Einbruch, Feuer, Sturm oder Leitungswasser.
- Die Betriebskostenversicherung dient zur Abdeckung der monatlichen Betriebskosten bei Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers.
- Betriebshaftpflicht und die Berufshaftpflicht regulieren die finanzielle Auswirkung von Haftungsschäden. Diese speziellen Versicherungen für Selbstständige sind zum Teil freiwillig. Nur für wenige Berufsgruppen ist eine Betriebshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
- Unverzichtbar ist die Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt die Rechtsvertretung und die daraus entstehenden Kosten für alle Rechtsfälle, die im Rahmen der Geschäftsausübung anfallen.
Spezielle Versicherungen für Selbstständige aus dem Bereich der Gewerbeversicherung sind Elektronikversicherungen oder Maschinenversicherungen. Kreditversicherungen gleichen beispielsweise Forderungsausfälle aus und die Vertrauensschadenversicherung bietet Schutz, wenn Mitarbeiter oder andere Vertrauenspersonen durch unerlaubte Handlungen Schäden verursachen.