Die Motive, eine Vermögensverwaltung zu gründen, sind mitunter sehr vielseitig. Unabhängig von den unterschiedlichen Beweggründen müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden. Gleichzeitig benötigen viele Existenzgründer finanzielle Unterstützung für die Unternehmensgründung. In diesem Fall ist die Finanzierung in Form von Privatkrediten, wie sie auxmoney anbietet, das Mittel der ersten Wahl.

Vermögensverwaltung gründen – die verschiedenen Gründe

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Menschen eine Vermögensverwaltung gründen. Für viele ist es reines Interesse an der Tätigkeit und eine hohe Affinität zum Finanzsektor. Zum größten Teil bestehen bereits weitreichende berufliche Erfahrungen auf diesem Gebiet als Berater im Angestelltenverhältnis. Um die berufliche Karriere weiter auszubauen, entsteht im Laufe der Zeit der Wunsch, sich selbstständig zu machen. Die logische Konsequenz daraus ist, eine Vermögensverwaltung zu gründen und das bisher erworbene Fachwissen im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit zu nutzen und das oft wenig profitable Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber hinter sich zu lassen. Ein weiterer Aspekt, warum Sie eine Vermögensverwaltung gründen, wird durch steuerrechtliche Argumente bestimmt. Dies trifft dann zu, wenn ein größeres Vermögen vorhanden ist, das idealerweise unter Berücksichtigung der niedrigsten Steuerbelastung investiert wird. Die Gründung einer eigenen Vermögensverwaltung bringt wohlhabenden Existenzgründern beträchtliche Steuervorteile. In diesem Fall gründen Sie eine Vermögensverwaltung und wählen als Gesellschaftsform die GmbH. Das eigene Vermögen wird in die GmbH eingebracht. Inwiefern die Vermögensverwaltung ausschließlich das eigene Geld oder auch Fremdkapital verwaltet, ist von den allgemeinen Rahmenbedingungen abhängig. Wichtig ist in diesem Fall, den Kundenstamm möglichst übersichtlich zu halten, um kein zu hohes Verbindlichkeitsrisiko aufzubauen.

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Allgemeine Erfolgschancen, wenn Sie ein Unternehmen wie die Vermögensverwaltung gründen

Zum aktuellen Zeitpunkt bietet der Markt für unabhängige Vermögensberater ein breites Erfolgsspektrum. Während Länder wie die USA, Großbritannien oder die Schweiz eine Marktabdeckung von 20 bis 30 Prozent aufweisen, ist diese in Deutschland noch stark ausbaufähig. Prognostiziert werden jährliche Zuwachsraten bis zu 15 Prozent pro Jahr. Genau an diesem Punkt setzt der selbstständige Vermögensverwalter an und es ist aus markttechnischer Sicht sinnvoll, wenn Sie jetzt eine Vermögensverwaltung gründen. Nutzen Sie Ihr Wissen als wertvollstes Kapital und entscheiden Sie sich für einen dieser Bereiche:

  • Anlagenvermittler
  • Anlagenberater
  • Abschlussvermittler
  • Fondsvermittler
  • Tied Agent (Erlaubnispflicht entfällt)
  • Finanzportfolioverwalter

Für alle angeführten Finanzdienstleistungen wird eine Erlaubnis entsprechend §1 Abs. 1a Satz 2 KWG (Gesetz über das Kreditwesen) benötigt. Eine Ausnahme bildet der Tied Agent. Diese Form der Vermögensverwaltung ist eine selbstständige Tätigkeit als freier Vermittler. Die Vermittlungstätigkeit erfolgt jedoch nicht im eigenen Namen, sondern unter dem Dach eines Unternehmens, das über die nötige Erlaubnis verfügt.

Finanzdienstleistung definieren

Ein wichtiger Schritt ist die genaue Definition, welche Finanzdienstleistung angeboten wird. Es kann einer der oben angeführten Punkte sein oder mehrere. Dies ist immer abhängig von den individuellen Fachkenntnissen zu den Themen und natürlich vom eigenen Interesse. Abhängig von der Entscheidung, welche Fachbereiche angeboten werden, wenn Sie eine Vermögensverwaltung gründen, sind die entsprechenden Nachweise zur Befähigung zu erbringen. Denn im Gegensatz zur reinen Vermögensberatung ist die Tätigkeit als Vermögensverwalter erlaubnispflichtig. Diese Genehmigung wird über die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 32 KWG erteilt und muss entsprechend beantragt werden, bevor Sie eine Vermögensverwaltung gründen.

Rechtliche Voraussetzungen

Wie bereits erwähnt, müssen durch die BaFin definierte Voraussetzungen gegeben sein. Parallel dazu muss eine Erlaubnis eingeholt werden, wenn Sie planen, eine Vermögensverwaltung zu gründen. Im ersten Schritt müssen folgende maßgebliche Kriterien erfüllt werden:

  • Fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit; diese wird durch die BaFin über das Bundeszentral- und Gewerbezentralregister überprüft.
  • Kapitalnachweis über mindestens 50.000 Euro Anfangskapitalausstattung
  • Mindestens drei Jahre Erfahrung als Führungskraft in den Bereichen Anlageberatung oder Vermögensverwaltung

Erst nachdem all diese Voraussetzungen von der BaFin überprüft wurden und die Genehmigung erteilt wurde, darf der Antragsteller die Tätigkeit aufnehmen und eine Vermögensverwaltung gründen. Ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis unterliegt der Vermögensverwalter der regelmäßig durchzuführenden Melde- und Anzeigepflicht gegenüber der Finanzdienstleistungsaufsicht.

Finanzielle Absicherung

In den meisten Fällen wird eine Vermögensverwaltung im Rahmen der beruflichen Karriere gegründet. Eine Vermögensverwaltung gründen nur wenige Personen, um Steuervorteile für vorhandenes größeres Vermögen zu erzielen. Gehören Sie zur Gruppe der zukünftigen selbstständigen Vermögensverwalter, die sich beruflich neu positionieren, benötigen Sie eine gewisse Summe an Eigenkapital zur Unternehmensgründung. Da Bankkredite für Existenzgründer in diesem Bereich selten genehmigt werden, bietet sich die Finanzierung über Privatkredit an. In diesem Bereich ist auxmoney für Sie der ideale Partner, während Sie Ihre eigene Vermögensverwaltung gründen. Der renommierte und seit Jahren erfolgreiche Online-Kreditmarktplatz vermittelt zu günstigen Konditionen zwischen Kreditnehmer und privaten Investoren. Da ein Mindestkapitalstand von 50.000 Euro Voraussetzung für die Erlaubnis zur Gründung einer Vermögensverwaltung ist, ist in vielen Fällen eine Finanzierung unabwendbar. Mit großem Erfolg vermittelt auxmoney Kreditprojekte und unterstützt so seit 2007 Kreditnehmer sowie Anleger.