Der Bedarf an flexibler Kinderbetreuung ist immer weiter im Steigen. Betreuungsplätze für Kleinkinder weisen in vielen Städten lange Wartelisten auf – ein Handicap für Mütter, die frühzeitig in den Job zurückkehren wollen. Diese Situation gibt vielen Frauen die Chance, als Quereinsteiger Tagesmutter zu werden und die eigenen Kinder gemeinsam mit fremden Kindern zu betreuen.

Allgemeine Voraussetzungen, um Tagesmutter zu werden

Obwohl es keine direkte Ausbildung als Tagesmutter gibt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, um Tagesmutter zu werden und die Betreuung von bis zu fünf Kindern übernehmen zu dürfen. Dabei wird zwischen den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen differenziert.

Persönliche Voraussetzungen sind:

  • Körperliche und psychische Belastbarkeit
  • Hohes Verantwortungsbewusstsein
  • Organisations- und Kooperationsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Ausgeglichenheit

Diese wichtigen persönlichen Voraussetzungen sind unverzichtbar, wenn man Tagesmutter werden möchte. Aber auch das Gesetz erwartet, dass Frauen und Männer, die planen, Tagesvater oder Tagesmutter zu werden, bestimmte Anforderungen erfüllen. Laut § 43 SGB VIII müssen alle Tagesmütter und alle Tagesväter eine Qualifizierung für diesen Beruf nachweisen. Dies kann eine bereits absolvierte pädagogische Ausbildung sein oder eine auf anderem Weg erreichte pädagogische Qualifizierung. Anbieter für Frauen, die planen, als Quereinsteiger Tagesmutter zu werden, sind Volkshochschulen oder die Tagesmutterverbände. Wichtig ist, dass die Maßnahme von einem durch das Jugendamt anerkannten Träger durchgeführt wird. Detaillierte Infos über regionale Anbieter stellt jedes örtliche Jugendamt zur Verfügung.

Zusätzlich zu den bisher aufgeführten Voraussetzungen ist eine kindgerechte Ausstattung der Räume Vorschrift. Ausreichend Raum zum Spielen muss genauso vorhanden sein wie dessen anregungsreiche Gestaltung. Für Kleinkinder muss eine ausreichend hohe Anzahl an Ruhe- und Schlafgelegenheiten zur Verfügung stehen. Unfallverhütende und hygienische Vorgaben sind im gleichen Ausmaß zu erfüllen wie die Möglichkeit, ausreichend Zeit im Freien in der Natur zu verbringen.

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Erwerb der Pflegeerlaubnis, um Tagesmutter zu werden

Um Tagesmutter zu werden, ist die Erteilung einer Pflegeerlaubnis nötig – allerdings nur, wenn man plant, wöchentlich mehr als 15 Stunden Kinder über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten gegen Entgelt zu betreuen. Diese Pflegeerlaubnis erteilt das Jugendamt, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Neben der vom Jungendamt anerkannten pädagogischen Qualifizierung wird ein ärztliches Attest verlangt. Dieses Attest gibt genaue Auskunft über den Gesundheitszustand des Mannes oder der Frau, die Tagesvater oder Tagesmutter werden will. Ein polizeiliches Führungszeugnis aller im Haushalt der zukünftigen Tagesmutter lebenden volljährigen Personen muss dem Jugendamt ebenfalls vorgelegt werden. Ergänzt werden diese Bescheinigungen mit einer aktuellen Auskunft der Schufa. Weiterhin erfordern die geltenden Voraussetzungen den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses am Kind, den jeder besuchen muss, der Tagesmutter werden will. Obwohl jedes Jugendamt von einer zukünftigen Tagesmutter oder einem zukünftigen Tagesvater eine fachliche Qualifizierung erwartet, gibt es leichte Unterschiede innerhalb der Kommunen. Die Vorgaben der einzelnen Jugendämter in Bezug auf die fachliche Qualifizierung unterscheiden sich oft geringfügig. Dies zeigt sich in der Stundenanzahl der Qualifizierung oder im regelmäßigen Besuch von Wiederholungsqualifizierungen. Wie in allen Belangen zum Thema „Tagesmutter werden“ sind für detaillierte Informationen die Jugendämter die richtigen Ansprechpartner, um alle Voraussetzungen für die Pflegeerlaubnis zu erfüllen.

Rechtliche Aspekte, die Betreuungspersonen beachten müssen

Wer beabsichtigt, mit einer Ausbildung zur Kindergärtnerin oder als Quereinsteiger Tagesmutter zu werden, ist in Zukunft selbstständig tätig. Das bedeutet, dass die Absicherung gegen Krankheit und für die Altersvorsorge sowie die Pflegeversicherung in der Verantwortung der Tagesmutter liegt. Durch die selbstständige Tätigkeit müssen alle einkommensteuerpflichtigen Einkünfte versteuert werden. Da es sich jedoch bei der Kindertagespflege nach § 6 GewO um keinen Gewerbebetrieb handelt, ist der Antrag auf einen Gewerbeschein nicht nötig. Die Arbeit als Tagesmutter ist durch unterschiedliche Erziehungsgesetze reguliert. Während der Betreuung von Kindern ist die Tagesmutter für das körperliche und seelische Wohl der Kinder verantwortlich. Sie ist im Rahmen der Betreuung verpflichtet, die Kinder entsprechend ihrer Entwicklung angemessen zu fördern.

Öffentliches und privates Betreuungsentgelt

Ist geplant, Tagesmutter zu werden, bedeutet dies, eine selbstständige Tätigkeit mit Kosten und Einnahmen anzustreben. Die Kosten resultieren aus den verschiedenen Aufwendungen im Rahmen der Betreuung der Kinder. Die Einnahmen können privates Betreuungsentgelt oder öffentliches Betreuungsentgelt umfassen. Das private Betreuungsentgelt erhält die Tagesmutter direkt von den Eltern und wird individuell festgesetzt. Vorteilhafter ist das öffentliche Betreuungsgeld, da es direkt von den Kommunen oder anderen öffentlichen Einrichtungen an die Tagesmutter ausbezahlt wird. Kombinierte Entgeltzahlungen sind ebenfalls möglich. Obwohl das öffentliche Entgelt festgesetzt ist, bringt es für die Tagesmutter viele Vorteile. Die Zahlungen erfolgen regelmäßig und Sachaufwendungen werden genauso abgedeckt wie etwaige anfallende erzieherische Aufwendungen. Ein zusätzliches Plus für alle, die Tagesmutter werden und sich für das öffentliche Entgelt entscheiden, liegt in verschiedenen Sozialleistungen für die Tagesmutter.