Wenn Sie Ihre Visionen verwirklichen und die Welt ein Stück weit verbessern möchten, dann gründen Sie doch Ihre eigene Wohltätigkeitsorganisation. Auf diese Weise können Sie interessante Projekte aktiv unterstützen und Ihre Ideen in die Tat umsetzen. Um eine Stiftung gründen zu können, sollten Sie einige Fakten kennen und sich vorab gut informieren.

Dieser Artikel unterstützt Sie bei den folgenden Themen:

  • Definition: Was ist eine Stiftung?
  • So funktioniert die Gründung einer Stiftung
  • Führung und Verwaltung einer Stiftung
  • Vermögen und Steuervorteile einer Stiftung

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Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine Organisation, welche einen bestimmten Zweck verfolgt. Das Ziel oder die Aufgabe der Stiftung wird dabei vom Gründer bzw. Stifter bestimmt. Dieser Zweck ist meist gemeinnützig; dies ist allerdings kein Zwang. Es kann viele Motivationen und Arten für die Gründung geben, beispielsweise eine testamentarisch vollstreckte Stiftung. Dies bedeutet, dass die Stiftung erst dann eingerichtet wird, wenn das Testament eingetreten ist.
Stiftungen können andere fördern und unterstützen oder eigene Vorhaben starten, um die eigene Zielsetzung zu verfolgen. Es gibt Stiftungen, welche zeitlich begrenzt agieren (Verbrauchsstiftungen), bis ihr Vermögen aufgebraucht ist, und solche, die für die Ewigkeit gegründet werden. Auch gibt es eine Unterscheidung zwischen national und international agierenden Stiftungen.
Die Satzung einer Stiftung bestimmt, wie die Stiftung und ihre Vertreter agieren und wie die Ziele erreicht werden sollen. Auch wird hier ein Vorstand festgelegt, welcher die Organisation vertritt. Die Abgrenzung zu einem Verein besteht darin, dass ein Verein Mitglieder hat, Stiftungen hingegen nicht. Sie unterliegen der sogenannten Stiftungsaufsicht, die vom Staat geführt wird.
Die bekannteste Stiftung ist die Stiftung Warentest.

Es gibt verschiedene Rechtsformen, die eine Stiftung annehmen kann. Neben kirchlichen Stiftungen ist die gängigste Form ist die Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Diese steht unter staatlicher Aufsicht, welche den Bestand der Stiftung und die Verfolgung des Willens des Stifters sichert. Dieser Willen wird in der Satzung der Stiftung festgelegt und kann im Nachhinein nicht verändert werden. Eine Treuhandstiftung hingegen benötigt nach Stiftungsgründung keine feste Satzung, sodass es keine festgelegte Gliederung geben muss. Wenn Sie ein eher geringes Kapital zur Gründung bereitstellen können, ist eine solche Stiftung die beste Lösung für Sie. Der Treuhänder übernimmt viele Aufgaben und die Verwaltung, sodass Sie Verwaltungskosten einsparen. Allerdings besitzt der Treuhänder dann auch Ihr Eigentum und kann dieses frei verwalten. Eine Stiftungs-GmbH bietet im Gegensatz zu anderen Stiftungsformen ein hohes Maß an Flexibilität; jedoch eignet sie sich nicht, wenn Sie ein unveränderliches Ziel dauerhaft erfüllen wollen. Sie haben hier die Möglichkeit, die Satzung jederzeit zu verändern, benötigen allerdings wie bei jeder GmbH ein Startkapital von 25.000,00 Euro. Noch mehr Freiraum bietet ein Stiftungsverein. Für einen solchen Verein benötigen Sie zur Gründung lediglich mindestens 7 Mitglieder, ein festes Startkapital gibt es nicht. In diesem Fall ist auch nicht die Stiftungsaufsicht, sondern das Finanzamt für Ihren Verein zuständig. Mit einem Stiftungsverein ist es allerdings noch unwahrscheinlicher, einen festen Zweck dauerhaft verfolgen zu können.
Je nach dem Grund, aus dem Sie Ihre Stiftung gründen, können Sie die richtige Rechtsform für sie auswählen.

Gründung einer Stiftung

Grundsätzlich kann jede Person eine Stiftung gründen, sofern sie die Volljährigkeit erreicht hat. Auch juristische Personen, zum Beispiel rechtsfähige Vereine, haben das Recht, eine Stiftung zu gründen. Weitere Voraussetzungen sind nicht vorgegeben. Stiftungen lassen sich durch ein sogenanntes Stiftungsgeschäft gründen. Dabei verpflichten Sie sich, ein im Stiftungsgeschäft präzise festgehaltenes Vermögen auf die Stiftung zu übertragen. Die Gründung Ihrer Stiftung muss im nächsten Schritt von Ihrer Stiftungsbehörde staatlich anerkannt werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde, welche die Anerkennung für Ihre Stiftung übernimmt, richtet sich nach dem Sitz, den Sie für Ihre Stiftung wählen bzw. von dem aus Sie die Stiftung leiten wollen. Zuvor sollten Sie sich über den Zweck Ihrer Stiftung, sowie die Stiftungssatzung und das Stiftungskapital vollkommen im Klaren sein. Sobald die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erfolgt ist, erlangt Ihre Stiftung den Status einer juristischen Person – und ist damit rechtskräftig.
Wenn Sie Hilfe bei der Stiftungsgründung benötigen, können Sie Informationen und Beratung bei verschiedenen Stellen bekommen. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen bietet zum Beispiel juristische Beratung.

Förmlicher Wille –> Satzung festlegen –> Vermögen übertragen –> Anerkennung durch die Stiftungsbehörde –> Stiftung erlangt Rechtskraft.

Was sollte die Stiftungssatzung enthalten?

Die Satzung Ihrer Stiftung sollte die wichtigsten Daten für Ihre Organisation festlegen, zum Beispiel:

  • Name der Stiftung
  • Sitz der Stiftung
  • Stiftungszweck
  • Näheres zum Vermögen
  • Bildung des Vorstands
  • Weitere Regelungen, welche die Gründung der Stiftung beeinflussen

Nach der Gründung: Führung einer Stiftung

Nach der Stiftungsgründung bedarf Ihre Stiftung natürlich weiterhin ihrer Aufmerksamkeit. Nach der Errichtung hat der Stiftungsvorstand der Stiftung mit der Organisation des Betriebes zu tun und muss sicherstellen, dass die Ziele planmäßig verfolgt und erreicht werden. Hierzu wird das Vermögen der Stiftung satzungsgerecht angelegt und aufgeteilt,  Förderprojekte werden festgesetzt und bestimmt, finanzielle Mittel werden überwacht, kontrolliert und verteilt. Außerdem benötigt auch eine Stiftung eine detaillierte Buchhaltung, denn die Stiftung braucht einen Jahresabschluss; die Stiftungsaufsicht verlangt nach Berichterstattung. Die Vorstandsmitglieder müssen ebenfalls dafür sorgen, dass Steuererklärungen eingereicht werden. Regelmäßig werden auch Gremiensitzungen einberufen und abgehalten. Diese Gremien müssen selbstverständlich auch organisiert und strukturiert werden. Hat Ihre Stiftung einen gemeinnützigen Zweck, sollten sie darüber nachdenken, für sie und Ihr aktuelles Projekt zu Werben. Durch das richtige Marketing gewinnt Ihre Stiftung an Fürsprechern und Ansehen.
Auch müssen Sie sich darum kümmern, das eventuell benötigte Spenden gesammelt werden. Diese Spenden müssen dann ihrem festgelegten Ziel zugeordnet werden und ausschließlich diesem dienen. Spenden dürfen nicht zweckentfremdet werden.
Diese Aufgaben können natürlich auch auf externe Dienstleister wie die HST übertragen werden, sodass der Vorstand weniger Arbeit mit der Führung hat. Dies entbindet den Stiftungsvorstand zwar nicht von der Verantwortung der Führung, aber es sorgt für Entlastung und steigert oftmals die Qualität.

Vermögen und Steuervorteile einer Stiftung

Wenn Sie eine Stiftung gründen haben Sie die Pflicht, förmlich den Willen zu bekunden ein bestimmtes Ziel auf Dauer verwirklichen zu wollen und somit eine rechtskräftige Stiftung zu errichten. Zentraler Grundpfeiler dafür ist natürlich, dass Sie bereit sein müssen, die Stiftung mit den benötigten Mitteln, dem notwendigen Kapital, zu unterstützen. Wenn es Ihr größter Wunsch ist, eine Stiftung zu gründen, können Sie natürlich auch über einen Kredit zur Gründung nachdenken. Im Regelfall werden zwar wohlhabende Menschen eine Stiftung gründen, doch auch ohne Vermögen besteht die Möglichkeit eine Stiftung zu gründen. Aufgrund des sozialen Zwecks, den Ihre Stiftung verfolgt, haben Sie durchaus gute Chancen, bei auxmoney einen Kredit zu erhalten. Wenn Sie unsere Anleger von Ihrer Idee überzeugen, können Sie mit dem erhaltenen Geld Ihren Traum verwirklichen und eine Stiftung gründen.

Vergrößerung des Vermögens

Möchten Sie eine Stiftung gründen, die einem gemeinnützigen Zweck dient, dann haben Sie Interesse dran, etwas für eine bestimmte Zielgruppe beziehungsweise für die Allgemeinheit zu tun und für sie zu spenden. Sofern Sie eine gemeinnützige Stiftung gründen, kann sich dies aber auch steuerlich positiv für Sie auswirken. So kann die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung zum Beispiel eine interessante Anlagemöglichkeit für wohlhabende Personen sein. Außerdem sind derartige Stiftungen von der Erb- und Schenkungssteuer befreit.

Übertragung des Vermögens

Sie sollten sich bewusst sein, dass Sie erst einen Teil Ihres Vermögens in die Stiftung investieren müssen, damit Sie eine Stiftung gründen können. Sobald Ihr Vermögen auf Ihre Stiftung übertragen wurde, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Ihr Geld und können auch nicht mehr auf dieses zugreifen. Stiften heißt für Sie als Stifterin oder als Stifter, dass Sie einen Teil Ihres Vermögens zur Verfügung stellen und es damit, juristisch gesprochen, übertragen. Eventuelle Erträge Ihrer Stiftung bleiben bei selbiger und können nicht zurückgefordert werden, sondern sollten möglichst zeitnah für deren Zweck verwendet werden.

Eine Stiftung gründen zu wollen, ist also durchaus ein kompliziertes Vorhaben. Wenn Sie die nötige Ausdauer beweisen, können Sie Ihren Traum sicher verwirklichen und eine Stiftung gründen! Neben Engagement ist auch eine gute Planung bei der Gründung wichtig.

Familienstiftung gründen

Eine weitere Form der Stiftung ist die Familienstiftung. Wer eine Familienstiftung gründen möchte, der muss auch hier bestimmte Auflagen beachten und diese erfüllen. Dazu zählen die Vollendung des 18. Lebensjahr und die Formulierung einer Stiftungssatzung. In dieser Satzung müssen Fragen bezüglich Vermögen, Zeitpunkt der Errichtung, Höhe und Abstand der Zahlungen und welche Person begünstigt werden soll. Im Gegensatz zu einer Stiftung mit gemeinnützigem Zweck, verfolgt eine Familienstiftung das primäre Ziel, das Vermögen innerhalb einer Familie zu verwalten und das Wohl der Familie zu sichern. Oft kommt es bei erbrechtlichen Fragen zu familieninternen Streitigkeiten. Der Vorteil, eine Familienstiftung zu gründen liegt darin, dass oftmals vermieden werden kann, dass Erben das Geld nicht sorgfältig verwenden.