Wenn Sie eine Spielhalle oder eine Spielothek beziehungsweise ein Casino eröffnen möchten, müssen Sie sich in Deutschland an gewisse Bestimmungen halten. Der Grund dafür ist die besondere Verantwortung, die Sie in diesem Bereich haben, denn das Spielen kann Menschen gefährden und eventuell ein Suchtverhalten auslösen.
Was ist die „Erlaubnispflicht“?
Wenn Sie eine Spielothek eröffnen möchten, haben Sie sich sicherlich schon viele Gedanken gemacht. Dazu gehört beispielsweise, welche Automaten oder Videospiele Sie aufstellen möchten, ob Sie noch andere Spiele anbieten wollen, wo der beste Standort und die beste Stadt für Ihr Unternehmen sein könnte oder ob Sie das Projekt alleine oder gemeinsam mit Partnern angehen. Vielleicht haben Sie sogar schon damit begonnen, einen Businessplan für die eigene Spielothek zu schreiben. Damit ist der Grundstein für Ihre Geschäftstätigkeit bereits gelegt!
Anders als bei der Eröffnung eines gewöhnlichen Ladenlokals genügt es allerdings nicht, sich eine Gesellschaftsform auszusuchen und die gängigen Schritte einer Gründung durchzuführen. Bei Spielhallen, Spielotheken oder ähnlichen Unternehmen handelt es sich um sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe. Was das im Detail bedeutet, können Sie in der Gewerbeordnung (GewO) nachlesen, genauer in § 33 der GewO.
Dort heißt es:
§ 33i Spielhallen und ähnliche Unternehmen
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
- die in § 33c Absatz 2 Nummer 1 oder § 33d Absatz 3 genannten Versagungsgründe vorliegen,
- die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume wegen ihrer Beschaffenheit oder Lage den polizeilichen Anforderungen nicht genügen oder
- der Betrieb des Gewerbes eine Gefährdung der Jugend, eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst eine nicht zumutbare Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung befürchten lässt.
Eine Erlaubnispflicht gibt es in Deutschland für Spielhallen, aber zum Beispiel auch für Apotheken, für Finanzdienstleister, für Großhändler oder für Versicherungsvermittler. Eine Spielothek zu eröffnen, ist natürlichen (z. B. Ihnen als Unternehmer) oder juristischen Personen (also zum Beispiel einer GmbH oder AG) möglich. Die Erlaubnis für den Betrieb der Spielothek ist auch dann möglich, wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Personengesellschaft handelt, also um eine GbR oder um eine OHG. Allerdings wird dann die Erlaubnis nicht auf das Unternehmen ausgestellt, sondern sie ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter notwendig. Auf die Personengesellschaft selbst kann keine Erlaubnis ausgestellt werden. Die Erlaubnis erhalten Sie, sofern Sie alle Kriterien vom Verbraucherschutzamt zur Eröffnung einer Spielothek erfüllen, das für Ihr Gebiet zuständig ist. Erst dann ist es rechtens, dass Sie Ihre Spielothek eröffnen.
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Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen
Die wichtigsten Regelungen, damit Sie Ihre Spielothek eröffnen dürfen, sind:
- Zuverlässigkeit des Antragstellers
- Vorhandensein von Räumlichkeiten, die den polizeilichen Anforderungen an Spielhallen und Spielotheken genügen
- Schaffen von Voraussetzungen, um die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen auszuschließen
Die Details, die Sie zu den einzelnen Punkten wissen müssen, können Sie beim Verbraucherschutzamt erfragen. In der Regel kann man Ihnen hier erfahrene Ansprechpartner nennen und gegebenenfalls auch eine Checkliste zur Verfügung stellen. Wichtig ist auch die korrekte Antragstellung, wenn Sie eine Erlaubnis benötigen, um Ihre Spielothek zu eröffnen. Da sowohl persönliche Faktoren als auch räumliche und andere Aspekte betroffen sind, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit bzw. fügen Sie diese Ihrem Antrag hinzu:
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Finanzamts
- Baugenehmigung und Dokument zur Abnahme des Gebäudes
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnis (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
- Bescheinigung darüber, dass Sie nicht in einer Schuldnerliste eingetragen sind
- bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister und Kopie von Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung
Gegebenenfalls sind weitere Dokumente und Nachweise notwendig. In welcher Form die Unterlagen abzugeben sind, damit Sie die Erlaubnis erhalten, eine Spielothek zu eröffnen, teilen Ihnen die Berater des Verbraucherschutzamtes sicherlich gerne mit.
Welche Jugendschutzbestimmungen müssen Gründer kennen und beachten
Kinder und Jugendliche genießen hierzulande einen umfassenden Schutz. Dies ist auch zu berücksichtigen, wenn Sie eine Spielothek eröffnen. Der wichtigste Aspekt: Nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG § 6) dürfen sich Kinder und Jugendliche nicht in Spielhallen oder ähnlichen Räumlichkeiten aufhalten, sofern diese vorwiegend für den Spielbetrieb ausgelegt sind und genutzt werden. Es ist sehr wichtig, dass Sie als Besitzer und/oder Geschäftsführung für die Einhaltung dieser Vorgabe Sorge tragen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass man Ihnen die notwendige Erlaubnis für den Betrieb wieder entzieht. Weitere Informationen zu diesem Bereich und auch zu anderen Gesetzesvorgaben, die junge Menschen schützen, finden Sie im Jugendschutzgesetz. Behalten Sie alle relevanten Paragrafen im Blick, um eine verantwortungsvoll agierende Spielothek zu eröffnen.
Was Sie über Finanzierungsfragen wissen sollten, wenn Sie eine Spielothek eröffnen
Wer eine Spielothek eröffnen möchte, benötigt in der Regel auch finanzielle Mittel. Sollten Sie diese aus Eigenkapital aufbringen können, haben Sie eine wichtige Gründungsvoraussetzung erfüllt. Doch auch andere Wege der Finanzierung sind denkbar. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit, einen günstigen Kredit für Selbstständige von auxmoney in Anspruch zu nehmen. Denn die Hausbanken vergeben nur selten Kredite an Freiberufler und Selbstständige. Falls Sie sich für ein Franchisekonzept entscheiden, können Sie gegebenenfalls eine Beratung des Franchisegebers erhalten.