Die Bedeutung von Sicherheitsfirmen ist enorm: In vielen Bereichen des Lebens ist es nötig, Menschen und Unternehmen zu beschützen und einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Dies beginnt bei Konzerten oder Partys und reicht über den Objektschutz bis hin zur Begleitung von Geldtransporten. Entsprechend kann eine Sicherheitsfirma ein lukratives Unternehmen sein, doch muss bei der Gründung Einiges beachtet werden.
Die Vorüberlegungen
Um eine Sicherheitsfirma zu gründen, ist es ratsam, vorab einen Businessplan zu erstellen, um beispielsweise den optimalen Standort, die Zielgruppe und die angebotenen Dienstleistungen festzulegen. Gerade zu Beginn empfiehlt sich eine Spezialisierung auf wenige Bereiche, in denen man sich dann durch außerordentliche Qualität einen guten Ruf erarbeitet. Immer wichtig ist die Überlegung, wie man sich von der Konkurrenz absetzt – dies nennt man den USP, den Unique Selling Point, zu Deutsch das Alleinstellungsmerkmal. Setzt man beispielsweise auf besonders einfühlsame Mitarbeiter, hat man vielleicht einen Vorteil gegenüber Konkurrenten bei der Bewachung von Events. Außerdem ist die Marktanalyse entscheidend: Gibt es am angestrebten Zielort überhaupt noch Bedarf für eine Sicherheitsfirma? Wenn ja, in welchen Bereichen, wenn nein, wohin könnte man gegebenenfalls ausweichen? Um die Sicherheitsfirma zu gründen und Aussicht auf Erfolg zu haben, sollte der Businessplan einer Sachprüfung, beispielsweise durch die IHK, unterzogen werden.
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Eine Sicherheitsfirma gründen – Wichtige erste Schritte
Eine grundlegende Voraussetzung um eine Sicherheitsfirma zu gründen, ist die Anmeldung beim Gewerbeamt. Um eine Sicherheitsfirma zu gründen, muss man sich außerdem bei der IHK anmelden. Sollte die Rechtsform UG oder GmbH gewählt worden sein, muss man sich außerdem im Handelsregister eintragen lassen. Des Weiteren muss sich einer Berufsgenossenschaft angeschlossen werden und eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden. In Kurzfassung: Folgende Schritte müssen bei der Gründung einer Sicherheitsfirma eingehalten werden:
- Gewerbeerlaubnis einholen
- beim Gewerbeamt anmelden
- Der IHK beitreten
- im Handelsregister eintragen lassen (bei Rechtsform UG und GmbH)
- sich einer Berufsgenossenschaft anschließen
- eine Haftpflichtversicherung abschließen
Um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten und eine Sicherheitsfirma zu gründen, müssen in der Regel folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Nachweis der Volljährigkeit (Personalausweis)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis über die erforderlichen finanziellen Mittel und Sicherheiten
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt in de Krankenkasse
- Sachkundenachweis der IHK
Was ist der Sachkundenachweis der IHK?
Ein Sachkundenachweis ist ein Dokument, das, wie der Name sagt, nachweist, dass man sich auf einem Gebiet nachweislich gut auskennt. Er wird von der IHK nach erfolgreichem Bestehen einer Prüfung ausgestellt. Die Prüfungsinhalte gliedern sich wie folgt:
- Sicherheitstechniken
- Umgang mit Waffen
- Strafrecht
- Gewerberecht
- Deeskalationstechniken
- Umgang mit Menschen
- Strafrecht
- Recht der öffentlichen Sicherheit
Um eine Sicherheitsfirma zu gründen, muss man in jedem Fall vor der Beantragung der Gewerbeerlaubnis den Sachkundenachweis erbringen. Der Kurs muss außerdem eine Mindestdauer von 80 Stunden umfassen. Der Sachkundenachweis ist dann im Rahmen des Gründungsantrags beim Gewerbeamt einzureichen. Weitere Informationen stellen die IHK und das Gewerbeamt zur Verfügung.
Die Finanzierung einer Sicherheitsfirma
Das Gewerbeamt verlangt einen Nachweis über die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und Sicherheiten. Aber wie bekommt man diese? Es stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl: die Eigenfinanzierung und die Fremdfinanzierung. Bei der Eigenfinanzierung wird Kapital beispielsweise aus Ersparnissen verwendet. Bei der Fremdfinanzierung stehen neben den Gesellschaftern Banken oder Lieferantenkredite zur Verfügung. Meist ist eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital sinnvoll um eine Sicherheitsfirma zu gründen. Also selbst eingebrachtes Kapital und ein Kredit bei einer Bank zum Beispiel. Dabei ergeben die unterschiedlichen Rechtsformen, die man bei der Gründung wählen kann, unterschiedlich große Vorteile: Eine UG kann beispielsweise sehr einfach und mit niedrigem Kapital gegründet werden, um eine persönliche Haftung des Gründers auszuschließen, ist aber genau deshalb oft nicht besonders kreditwürdig. Eine GmbH hingegen ist sehr kreditwürdig, erfordert ab 25.000 Euro Startkapital, das zur Hälfte selbst eingebracht werden muss. Hier gilt: Suchen Sie den Rat von Experten!
Die Firma wächst – Personalfragen
Seriosität und Vertrauenswürdigkeit stehen bei potenziellen Mitarbeitern an erster Stelle. Zukünftige Kunden erwarten die absolute Zuverlässigkeit der Person, die sie selbst oder ihr Hab und Gut schützen soll. Folgende Einstellungskriterien beim Gründen einer Sicherheitsfirma sollten deshalb beachtet werden:
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- das Beherrschen der deutschen Sprache um klar kommunizieren zu können
- Ausdauer
- Belastbarkeit
- Erfahrung in der Sicherheitsbranche
- Möglicherweise die Erlaubnis Schusswaffen zu tragen
Eine bestimmte Berufsausbildung ist nicht zwingend notwendig. Die nötigen Kompetenzen lassen sich auf vielen Wegen aneignen, jedoch ist es meist die Erfahrung, die den Ausschlag zur Anstellung eines Mitarbeiters gibt. Ein gesundes Maß an Menschenkenntnis und die Fähigkeit zur Einschätzung einer Situation sind meist unabdingbar.