Ein Pfandleihhaus zu gründen kann eine hervorragende Idee sein, um ohne besondere Spezialisierung ein florierendes eigenes Unternehmen zu eröffnen. Allerdings gibt es, wie in fast jedem Unternehmensbereich, einige Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, damit sich der gewünschte Erfolg auch tatsächlich einstellt. Im Folgenden werden die wesentlichen Schritte der Gründung und Führung eines Pfandleihhauses erläutert.
Ein Pfandleihhaus eröffnen – Voraussetzungen
Betrachten wir zunächst das Geschäftssystem eines Pfandleihhauses: Das einfache Prinzip lautet, dass ein Mensch einen mobilen Gegenstand aus seinem Besitz verpfändet und dafür einen Teil des Verkaufswertes sofort in bar ausgezahlt erhält. Anschließend hat die vertraglich vereinbarte Zeit lang das Recht, den Gegenstand gegen die Bezahlung der Darlehenssumme sowie der anfallenden Zinsen und Gebühren wieder auszulösen. Nach Ablauf der Leihfrist kann der Pfandleiher den Gegenstand versteigern. Die Leihe muss vertraglich abgesichert werden und die Auslösung durch den Kreditnehmer kann jederzeit erfolgen. Daraus ergibt sich, dass ein Pfandleihhaus zu eröffnen mit gewissen Sicherheiten verbunden ist, die der Gründer vorweisen muss. Dabei handelt es sich sowohl um finanzielle als auch um persönliche Voraussetzungen. Wer darüber nachdenkt, ein Pfandleihhaus zu eröffnen, muss beispielsweise schon von Beginn an über große finanzielle Mittel verfügen, um die Darlehen auszahlen zu können. Im Folgenden werden die einzelnen Voraussetzungen dafür, ein Pfandleihhaus zu gründen, noch eingehender erläutert.
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Finanzielle Voraussetzungen für das Pfandleihhaus
Im Pfandleihhaus erhalten Menschen schnell und ohne Formalitäten wie beispielsweise eine Schufa-Auskunft Kredite. Daher ist ein Pfandleihhaus zu eröffnen eine Geschäftsidee, die sich immer großer Kundennachfrage erfreuen wird. Gleichzeitig muss das Pfandleihhaus im Sinne des Verbraucherschutzes jederzeit sicherstellen, dass mit den Pfandgegenständen sowie den Geldsummen verantwortungsvoll umgegangen wird. Daher gilt es, einige Vorschriften zu beachten. Um ein Pfandleihhaus eröffnen zu dürfen, bedarf es zwingend der Anmeldung beim Gewerbeamt. Bereits dafür fallen Gebühren an, die aber maximal den niedrigen vierstelligen Bereich erreichen. Wesentlich schwerer ins Gewicht fallen die Sicherheiten, die jeder vorweisen muss, der ein Pfandleihhaus eröffnen will. Diese können, je nach Vorgabe des zuständigen Gewerbeamts, im sechsstelligen Bereich liegen und entweder als Guthaben oder als Bankbürgschaft vorgelegt werden. Letztere erfordert wiederum Sicherheiten gegenüber der Bank. Dazu kommen Kosten für geeignete Räumlichkeiten und Personal. Ein Pfandleihhaus zu eröffnen, geht also mit einer beträchtlichen finanziellen Vorleistung einher, die sich aber langfristig auszahlt.
Die Anmeldung beim Gewerbeamt
Wie erwähnt, erwartet das Gewerbeamt neben den finanziellen auch persönliche Voraussetzungen, um die Gründung eines Pfandleihhauses zu erlauben. Nötig sind für diesen neben dem Nachweis über die geforderten Sicherheiten:
- Ein polizeiliches Führungszeugnis, das man beim Einwohnermeldeamt beantragt,
- die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, für die das Ordnungsamt zuständig ist,
- die Auskunft über mögliche Einträge im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts
- und, falls das Unternehmen bereits im Handelsregister eingetragen ist, der entsprechende Auszug, den man ebenfalls beim Amtsgericht erhält.
Gegebenenfalls fordert das Gewerbeamt des Weiteren auch gewisse infrastrukturelle Voraussetzungen wie beispielsweise die besondere Eignung der Lagerräume für die Pfandgegenstände und eine Versicherung der Gegenstände gegen Feuer- und Wasserschäden. Außerdem muss der Pfandbetrieb klar von anderen gewerblichen Tätigkeiten, wie etwa einem Handel, getrennt sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, gilt es noch einige leichter zu bewältigende Herausforderungen zu meistern, um das eigene Pfandleihhaus zu eröffnen.
Der Umgang mit den Finanzen
Wer ein Pfandleihhaus eröffnen möchte, wird jeden Tag mit beträchtlichen Geldsummen umgehen und außerdem auch komplexe Verträge aufsetzen und immer wieder auf Rentabilität prüfen. Dafür empfiehlt es sich sehr, vor der Gründung des eigenen Pfandleihhauses bereits einige Erfahrung auf dem Gebiet des Finanzwesens gesammelt zu haben. Dies kann in einer Buchhaltung oder auch in einer Bank oder gar einem Steuerbüro oder einer einschlägigen Behörde geschehen. Staatlich geregelt sind die Gebühren für Pfandkredite bis zu 300 Euro, darüber hinaus sind sie Ermessenssache des einzelnen Pfandhauses. Hier ist Erfahrung von bedeutendem Vorteil, damit die Gebühren weder zu niedrig, noch zu hoch angesetzt werden.
Im Wettbewerb mit anderen Pfandleihhäusern
Ein Pfandleihhaus zu eröffnen bedeutet auch, in den Wettbewerb mit anderen Pfandleihhäusern zu treten. Deshalb ist es sinnvoll, schon sehr frühzeitig eigene Stärken zu entwickeln. Kann man beispielsweise das Pfandleihhaus gründen, wo es noch kein anderes gibt, hat man eine hervorragende Voraussetzung geschaffen. Auch die Spezialisierung auf ein bestimmtes Gegenstandsfeld ist möglich – hier ist jedoch abzuklären, ob neben den allgemeinen noch besondere andere Voraussetzungen zu erfüllen sind. Ansonsten gewinnt derjenige, der ein Pfandleihhaus eröffnen will, seine Kunden durch Fairness, Transparenz und günstige Zinssätze. Üblich sind Gebühren von 2 bis 2,5 % des Darlehenswerts monatlich, dazu kommt der festgelegte Zinssatz von einem Prozent.