Wer als freier Künstler tätig ist, würde im Normalfall gegenüber Arbeitnehmern deutliche Nachteile bei der Sozialversicherung haben. Dafür, dass dies nicht so ist, sorgt seit 1983 die Künstlersozialkasse. Künstler und Publizisten können hier zahlreiche Vorteile in Anspruch nehmen.

Funktionsweise

Die Künstlersozialkasse beruht auf dem Künstlersozialversicherungsgesetz und ist vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragt. Sie richtet sich an selbstständige Künstler und Publizisten und hat das Ziel, dass diese einen ähnlichen Sozialversicherungsschutz wie Arbeitnehmer erhalten. Allerdings ist die Künstlersozialkasse selbst kein Leistungsträger. Sie unterstützt Künstler und Publizisten lediglich bei ihrer Versicherung. Dies bedeutet in der Praxis, dass sie ihren Mitgliedern Zuschüsse bei der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung sowie bei einer Krankenversicherung zahlt. Die Art der Krankenversicherung können die Mitglieder selbst wählen. Ihnen steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Von den Beiträgen müssen Künstler und Publizisten, die Mitglied bei der Künstlersozialkasse sind, nur 50 Prozent zahlen. Die anderen 50 Prozent werden von der Kasse überwiesen und setzen sich aus 20 Prozent Bundeszuschüssen und 30 Prozent Sozialabgaben der Unternehmen zusammen, welche Dienstleistungen aus dem Bereich Kunst und Publizistik in Anspruch nehmen oder diese verwerten. Im Gegenzug muss der Künstler oder Publizist einen Monatsbeitrag an die Kasse zahlen. Dieser richtet sich nach dem Einkommen des Einzelnen und kann daher sehr unterschiedlich ausfallen. Allerdings muss das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 Euro im Jahr liegen. Liegt das Einkommen darunter, ist eine Mitgliedschaft nicht möglich. Eine Ausnahme besteht für Berufsanfänger, die trotz geringeren Einkommens Mitglied werden können.

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Leistungen der Künstlersozialkasse

Bei einem Antrag auf Mitgliedschaft stellt die Künstlersozialkasse zunächst fest, ob der Antragsteller ins vorgegebene Berufsspektrum passt. Außerdem legt sie fest, ob es sich um einen Künstler oder einen Publizisten handelt. Künstlerische Berufe schließen auch Musik, bildende Kunst und Design mit ein. Erfüllt der Antragsteller die nötigen Kriterien, berechnet die Kasse den Beitrag, den er zu zahlen hat. Fortan zieht sie die Beiträge ein und leitet den vollen Beitrag für die Sozialversicherung an die Leistungsträger der Renten- Kranken- und Pflegeversicherung weiter. Auf diese Weise haben auch die meist deutlich schlechter abgesicherten freien Künstler und Publizisten eine soziale Absicherung.

Mitgliedsantrag

Wenn Sie Mitglied bei der Künstlersozialkasse werden wollen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die drei wichtigsten Voraussetzungen sind die Folgenden:

  • Ausübung einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Erwerbsmäßigkeit

Außerdem müssen Sie im Regelfall über ein Jahreseinkommen von mindestens 3.900 Euro verfügen. Um Mitglied bei der Künstlersozialkasse zu werden, müssen Sie zunächst auf der Website einen Antrag herunterladen, in dem Sie belegen, dass Sie über die nötigen Voraussetzungen verfügen. Durch das Herunterladen der Unterlagen sind Sie noch nicht automatisch als Mitglied gemeldet. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung schon künstlerisch oder publizistisch tätig sind, kann es finanziell sehr sinnvoll sein, einen möglichst frühen Versicherungsbeginn zu dokumentieren. In diesem Falle bietet die Kasse an, dass Sie sich per Email melden, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Wenn Sie noch nicht tätig sind oder die Unterlagen aus reinem Interesse herunterladen, ist dies nicht nötig. Die Anmeldung setzt sich zusammen aus Anmeldeunterlagen und einem Fragebogen mit Fragen zur Prüfung der Versicherungspflicht.

Anmeldung bei der Künstlersozialkasse: Nötige Informationen

Damit Ihre Anmeldung gültig ist, müssen Sie einige Informationen und Nachweise erbringen. Der Anmeldebogen verlangt zunächst allgemeine Angaben wie Name, Anschrift und Bankdaten. Um Ihre Angaben zu verifizieren, müssen Sie dem Bogen entweder Ihren gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass beilegen. Anschließend können Sie die Art Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit auswählen. Die Kasse unterscheidet grundsätzlich zwischen den Kategorien Musik, bildende Kunst, darstellende Kunst und Wort. Um nachzuweisen, dass Sie diese Tätigkeit erwerbsmäßig ausführen, brauchen Sie wahlweise:

  • Aktuelle Verträge mit Auftraggebern (vollständig, nicht älter als ein halbes Jahr)
  • Abrechnungen der Auftraggeber (nicht älter als ein halbes Jahr)
  • von Ihnen erstellte Rechnungen nebst Bankbeleg (nicht älter als ein halbes Jahr)

Diese Unterlagen sind für die Prüfung der Versicherungspflicht extrem wichtig. Weitere wichtige Nachweise können folgende Unterlagen sein:

  • eigenes aktuelles Werbematerial
  • eigene Internetseite
  • Studienbescheinigungen oder Arbeitszeugnisse, die den Werdegang belegen
  • Wertungen Dritter, Auszeichnungen oder Preise
  • Nachweise über Ausstellungen oder Veröffentlichungen
  • Bei einigen Tätigkeiten Anerkennung in den Fachkreisen bildender Künstler

Weiterhin müssen Sie angeben, unter welchen rechtlichen Bedingungen Sie den Beruf ausführen, ob Sie Angestellte beschäftigen, ob Sie noch andere Tätigkeiten ausüben und wie hoch in etwa Ihr Einkommen ist. All dies hat Einfluss auf die Höhe Ihrer Beiträge. Auch im Formular zur Prüfung der Versicherungspflicht müssen Sie einige Nachweise erbringen. Dazu zählen falls vorhanden:

  • Mitgliedsbescheinigung bei der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Befreiungsbescheide von Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung
  • Nachweis von Arbeitslosengeld oder Gründungszuschuss
  • Immatrikulationsbescheinigung

Nur wenn alle diese Unterlagen ordnungsgemäß vorliegen, bewilligt die Künstlersozialkasse den Antrag. Damit sind Sie Mitglied und können alle Vorteile nutzen.