Kleinunternehmer haben es häufig deutlich leichter, da es spezielle Gesetze für diese Unternehmensgruppe gibt. Dennoch stehen Sie vor einem großen Aufgabenberg, wenn Sie ein Kleinunternehmen gründen wollen. Mitunter kann es schwierig sein, alle diese Aufgaben wirklich ordnungsgemäß zu bewältigen. Wie Sie Ihr Ziel erfolgreich erreichen finden Sie hier heraus.
Für eine geeignete Absicherung sorgen
Wenn Sie eine Geschäftsidee haben und diese Tätigkeit wirklich ernsthaft ausüben möchten, ist dies schon einmal der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Sofern Sie Ihre Tätigkeit als Kleinunternehmer hauptberuflich ausüben möchten, müssen Sie sich um Ihre Krankenversicherung und Ihren Rentenversicherungsschutz selbst kümmern.
Als Unternehmer können Sie:
- eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
- in eine private Krankenversicherung wechseln.
Die Beiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung sind häufig sehr hoch und gerade für Berufsanfänger oftmals kaum bezahlbar. Wenn Sie ein Kleinunternehmen gründen und somit zum Unternehmer werden, können Sie auch in eine private Krankenversicherung wechseln. In der Regel sind die Beiträge dort etwas geringer und richten sich vor allem nach persönlichen Aspekten wie beispielsweise Ihrem Alter. Sofern Sie eine künstlerische Tätigkeit ausüben, können Sie zudem einen Aufnahmeantrag bei der Künstlersozialkasse stellen. Die Beitragszahlungen sind sehr lukrativ und Sie haben die Möglichkeit, sowohl kranken- als auch rentenversicherungstechnisch günstig und umfassend abgesichert zu sein.
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Kleinunternehmen gründen und anmelden
Falls Sie ein Kleinunternehmen gründen wollen, üben Sie eine gewerbliche Tätigkeit aus. Daher müssen Sie immer einen Gewerbeschein bei Ihrer Stadt beantragen. Die Kosten für den Gewerbeschein, wenn Sie planen ein Kleingewerbe zu gründen, sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich und betragen etwa 20 Euro. Selbstverständlich sollten Sie auch das Finanzamt über Ihre Tätigkeit unterrichten und Ihre Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb versteuern. Manchmal meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen, sobald Sie einen Gewerbeschein beantragt haben und dieser anerkannt wurde. Sie haben daraufhin die Aufgabe, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen, in welchem Sie einige Angaben zu Ihrem Unternehmen machen. Wenn Sie ein Kleinunternehmen gründen möchten, ist es ratsam, sich auch einen Namen für dieses Unternehmen zu überlegen. Diesen Namen müssen Sie nämlich in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eintragen.
Die Umsatzsteuerregelung beachten
Sofern Sie ein Kleinunternehmen gründen möchten, können Sie unter Umständen von einer gesonderten Umsatzsteuerregelung profitieren. Laut Umsatzsteuergesetz müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen, falls Ihre erzielten Einnahmen inklusive der Umsatzsteuer im Jahr nach der Betriebseröffnung nicht mehr als 22.000 Euro betragen. Außerdem sollten die Einnahmen im laufenden Kalenderjahr nicht höher als 50.000 Euro sein. Sie haben grundsätzlich immer die Wahl, ob Sie Umsatzsteuer ausweisen möchten. Falls Sie sich gegen eine Ausweisung entscheiden, können Sie den Vorsteuerabzug geltend machen. Wenn Sie ein Kleinunternehmen gründen und dabei keine allzu hohen Kosten bezahlen müssen, kann so ein Vorsteuerabzug beispielsweise lohnenswert sein.
Steuererklärung, Finanzielles und weitere Informationen
Ihre Steuererklärung lässt sich häufig im Rahmen einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Aufstellung abwickeln. Als Kleinunternehmer werden Sie Mitglied der Industrie- und Handelskammer. Sie sollten damit rechnen, dass Sie für Ihre Mitgliedschaft einen Jahresbeitrag (je nach Umsatz) in Höhe von etwa 50 Euro entrichten müssen. Dafür werden Sie regelmäßig über interessante Vorträge bei der IHK informiert und können an diesen oftmals kostenlos teilnehmen.
Falls Sie ein Kleinunternehmen gründen, haben Sie das Recht, sich freiwillig ins Handelsregister eintragen zu lassen. Durch die Eintragung wird Ihr Kleingewerbe zu einem Handelsgewerbe und Sie sind sozusagen eine Vollkauffrau beziehungsweise ein Vollkaufmann. Die Eintragung ist für fünf Jahre bindend und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich einen Fantasienamen für Ihr Unternehmen auszudenken. Anderenfalls müssen Sie nämlich Ihren Vor- und Nachnamen angeben. Wenn Sie ein Kleinunternehmen gründen und dieses ins Handelsregister eintragen lassen, kann jedoch die doppelte Buchführung ein Nachteil sein.
Sofern Sie ein Kleingewerbe gründen, dann gehen die Behörden zunächst davon aus, dass Sie dieses alleine leiten. Eine Einstellung von Personal ist bei dieser Unternehmensform eher nicht vorgesehen, was jedoch nicht bedeutet, dass Ihr Kleinunternehmen im Laufe der Zeit nicht wachsen darf. Die meisten Kleinunternehmen werden als Nebenerwerb geführt. Natürlich können Sie Ihre Tätigkeiten hauptberuflich ausüben, sofern Ihnen das erzielte Einkommen ausreicht.
Falls Sie ein Kleinunternehmen gründen, können Sie dadurch testen, ob Sie bereit für die Selbstständigkeit sind und sich Ihre Geschäftsidee als lukrativ erweist. Verschulden Sie sich keinesfalls und sorgen Sie für das notwendige Startkapital bzw. Finanzierung, wenn Sie ein Kleinunternehmen gründen. So haben Sie die Chance, dauerhaft beruflich erfolgreich zu sein und Ihr Kleingewerbe möglicherweise weiter auszubauen.