Unternehmer, die schon einmal mit einer Insolvenz zu tun hatten, wissen es: Hier handelt es sich um eine Situation, die nicht nur wirtschaftlich belastet. Häufig ist der Stresspegel schon Wochen oder gar Monate vor dem Ereignis extrem hoch, denn die Schwierigkeiten treten in den seltensten Fällen von einem Tag auf den anderen ein. Wer also mit einem Insolvenzereignis zu tun hat, sollte sich gut wappnen, tief durchatmen und zum richtigen Zeitpunkt überlegt handeln. In den meisten Fällen gilt: Wer früh Hilfe in Anspruch nimmt, hat die besten Chancen, gut aus der Situation herauszukommen.

Zahlen, Fakten und Prognosen – wie eine Insolvenz definiert ist

Wer das Wort Insolvenz hört, denkt in der Regel daran, dass ein Unternehmen die Rechnungen seiner Lieferanten nicht mehr begleichen kann. Auch wenn dies richtige Gedanken sind, ist die Definition einer Insolvenz wesentlich detailreicher. Seit dem Jahr 1999 gibt es in Deutschland die sogenannte Insolvenzordnung, in der die wichtigsten Eckdaten zu diesem Thema zusammengefasst sind. Hier geht es sowohl um die Privatinsolvenz als auch um die Insolvenzen von Unternehmen. Nach der Insolvenzordnung ist eine Unternehmensinsolvenz durch drei Faktoren definiert:

  • Zahlungsunfähigkeit: Dies bedeutet, dass die Rechnungen von Lieferanten und die Gehälter oder Löhne der Mitarbeiter nicht gezahlt werden können. Hier ist allerdings zu beachten, dass Verzögerungen von bis zu drei Wochen oder kleinere Liquiditätsengpässe in der Regel geduldet werden.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Wenn die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist, sondern nur droht, kann der Unternehmer bereits einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Wenn noch eine positive Fortführungsprognose besteht, muss dies jedoch nicht sein.
  • Überschuldung: Bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder bei Aktiengesellschaften) darf das Vermögen nicht von den Verbindlichkeiten überschritten werden – die Aktiva dürfen also nicht geringer sein als die Passiva. Auch hierbei gibt es allerdings einen gewissen Auslegungsspielraum, der im Einzelfall geprüft werden muss. Das Thema Fortführungsprognose spielt bei diesem Thema eine wichtige Rolle.

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Welche Schritte unternommen werden können, um eine Insolvenz abzuwenden

Unternehmer, die eine Insolvenz auf sich zukommen sehen, sollten auf keinen Fall in ihrer schwierigen Situation verharren. Es ist sehr gefährlich, wenn sie ihr Unternehmen fortführen, ohne zu handeln. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen führt es zu rechtlichen Konsequenzen, wenn die Verantwortlichen eine Insolvenz erkennen und nicht aktiv werden. Zum Anderen besteht gegebenenfalls die Chance, eine Insolvenz abzuwenden. Rat und Hilfe erhalten Unternehmer und andere Verantwortliche beispielsweise bei den Industrie- und Handelskammern. Hier gibt es in der Regel regional zuständige Ansprechpartner, die auf schwierige Situationen in Unternehmen spezialisiert sind. Sie können eventuell dabei unterstützen, einen Weg aus der Krise zu finden. Falls die Insolvenz nicht mehr abzuwenden ist, können sie ebenfalls mit Rat und Tat für den Unternehmer da sein. Neben den Kammern gibt es auch Vereinigungen von Unternehmern und Privatpersonen, die bereits eine Insolvenz hinter sich gebracht haben. Auch hier lassen sich wirtschaftlich interessante Tipps, aber auch emotionale Unterstützung, finden.

Was zu tun ist, wenn die Insolvenz eingetreten ist

Wenn es bereits sicher ist, dass eine Insolvenzsituation vorliegt, muss der Unternehmer einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Dies ist rechtlich so geregelt und wird nur dann außer Kraft gesetzt, wenn bereits von einer anderen Person bzw. einem anderen Unternehmen ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Diese Möglichkeit haben Gläubiger, wenn ein Kunde nicht zahlt. Das Ziel der Insolvenz ist es, dass Gläubiger möglichst schnell und möglichst umfassend bedient werden. Aus diesem Grund reicht es nicht aus, dass der Unternehmer einen einfachen Antrag beim Insolvenzgericht einreicht. Es ist auch notwendig, dass er dem Gericht bzw. dem anschließend eingesetzten Insolvenzverwalter eine umfassende Dokumentation zur Verfügung stellt. Unternehmer, die keine strafrechtliche Verfolgung ihres Handelns riskieren möchten, sollten die Unterlagen – gegebenenfalls gemeinsam mit dem Steuerberater – sehr ordentlich und gut strukturiert aufbereiten. Außerdem sollten sie sich kooperativ zeigen, wenn der Insolvenzberater bereits eingesetzt ist und Rückfragen zum zeitlichen Verlauf, zu einzelnen Dokumenten und anderen Details hat. Wenn Unternehmer Mitarbeiter beschäftigen, müssen sie diese darüber informieren, dass eine Insolvenz droht oder angemeldet werden muss. Dies ist unter anderem wichtig, damit diese die Fristen zur Beantragung des Insolvenzgelds einhalten können.

Insolvenzratgeber für den Neuanfang nach der Insolvenz

Ob Insolvenzen als das Ende der Welt oder als schwierige Phase mit klar definiertem Ende betrachtet werden, ist von vielen Faktoren abhängig. Häufig sind Geschichten von Unternehmern zu hören, die mehr als eine Insolvenz verzeichnen mussten, bevor sich der Erfolg einstellte. Dies kann Mut machen, einen Neuanfang zu wagen. Besonders wichtig ist es jedoch, über die eigenen Fehler und über das Geschäftskonzept nachzudenken, bevor man neu startet. Unabhängige Berater, die zuständigen Kammern oder Business Angels sind nur einige Beispiele für Unterstützer, die zum Erfolg beitragen könnten.