Der Gewerbeschein, der auch als Gewerbeanmeldungsschein bezeichnet wird, gilt als behördliche Empfangsbescheinigung über die offizielle Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige). Erst nach Erhalt des Gewerbescheins kann also die eigentliche selbstständige Tätigkeit aufgenommen werden; wer ohne Gewerbeschein ein Gewerbe ausüben möchte, begeht eine Straftat.
Grundlegende Informationen zum Thema Gewerbeschein
Bei den Gewerbescheinen sollte beachtet werden, dass eine persönliche Vorsprache und Anmeldung vor der Beantragung bei den entsprechenden Behörden Ihrer Stadt stattfinden muss. Das bedeutet, dass ein Besuch beim Gewerbeamt für die Gewerbeanmeldung unumgänglich ist. Die Behörde ist verpflichtet, eine schnellstmögliche Bearbeitung vorzunehmen, sodass eine Bescheinigung des Eingangs der Gewerbeanmeldung binnen drei Tage erfolgt. Entgegen vieler Annahmen sind die Gewerbescheine keine Arbeitserlaubnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, sondern gelten als Nachweis einer angezeigten Selbstständigkeit beim Amt. Gewerbescheine beruhen auf speziellen gesetzlich geregelten Vorschriften (§ 14 GewO), die sowohl für das Handwerk als auch für Industrie verbindlich sind, und werden zur Eröffnung von jedem Gewerbe benötigt. Für den Gewerbeschein gelten die in der Gewerbeordnung eingebundenen Richtlinien, die sich auf die An- und Abmeldung eines eigenen Gewerbes bei den Gewerbeämtern der Gemeinden beziehen. Relevant ist bei den Gewerbescheinen ebenfalls die Tatsache, dass der Beginn der Selbstständigkeit und des eigenen Gewerbes ausschlaggebend ist und nicht wie oft angenommen, das Beantragungsdatum des Gewerbescheins.
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Hinweise zur Beantragung vom Gewerbeschein
Einen Gewerbeschein müssen nicht nur Personen beantragen, die einen selbstständigen Beruf ausüben und sich für ein spezielles Gewerbe entscheiden. Im Falle einer Übernahme eines aktuellen Gewerbes, einer Änderung der Rechtsform des Gewerbes oder bei der Neugründung und Erweiterung eines Gewerbes wird die Anmeldung eines Gewerbescheins verlangt. Arbeitende, die in einem freien Beruf oder in einer freiberuflichen Tätigkeit angesiedelt sind, benötigen keinen Gewerbeschein. Das betrifft vorrangig:
- Künstler, Rechtsanwälte und Architekten
- Mediziner, Wirtschaftsprüfer sowie Gutachter
- Personen, die ihr eigenes Vermögen verpachten oder vermieten
- Heilpraktiker, Lotsen und Ingenieure
Darüber hinaus sind verschiedene freiberufliche Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich von einer Gewerbeanmeldung ausgeschlossen. Dasselbe betrifft Berufssparten, die im land- oder forstwirtschaftlichen Sektor oder im Bergbaubereich angesiedelt sind.
Formulare und Schriftstücke
Für eine reibungslose Beantragung und eine schnelle Bearbeitung eines Gewerbescheins ist es bedeutsam, möglichst alle erforderlichen Unterlagen parat zu haben. Beim Gang zur Behörde empfiehlt es sich daher, folgende Schriftstücke mitzubringen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular für die Gewerbeanmeldung (Vordrucke gibt es im Internet, ansonsten sind die Formulare direkt bei Gewerbeamt erhältlich)
- den eigenen Personalausweis oder ein Reisepass zur persönlichen Identifikation
- Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Bürger
Je nachdem, ob ein Eintrag im Handelsregister vorliegt, wird dieser bei der Gewerbeanmeldung verlangt. Einzelne Berufsgruppen benötigen für die Ausübung ihre Gewerbes spezielle Nachweise oder Genehmigungen. Diese können zum Beispiel als polizeiliches Führungszeugnis oder eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt werden.
Notwendigkeit und inhaltliche Angaben auf dem Beantragungsformular
Auf dem Beantragungsformular für einen Gewerbeschein müssen Sie folgende Angaben ausfüllen:
- persönliche Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, betriebliche und private Adressinformationen, Telefon- und Faxanschluss privat oder betrieblich)
- Aufnahmezeitpunkt der jeweiligen Tätigkeit und Anzahl der eingestellten Mitarbeiter
- Tätigkeitsbenennung und -beschreibung (am besten ausgiebig darstellen)
Achten Sie bitte darauf, dass Sie keine Informationen vergessen, sonst kann es passieren, dass der Gewerbeschein aufgrund von Rückfragen durch die Behörde erst mit Zeitverzug erstellt werden kann. Dies könnte zu Verzögerungen für Ihr Gewerbe führen. Abgeben können Sie die Anmeldung zu den üblichen Öffnungszeiten des Gewerbeamtes.
Kosten für einen Gewerbeschein
Die finanziellen Aufwendungen, die mit der Beantragung eines Gewerbescheins verbunden sind, ergeben sich aus den notwendigen Bearbeitungsgebühren. In diesem Zusammenhang ergeben sich meist recht unterschiedliche Kostenaufstellungen, da jedes Bundesland und jede Gemeinde mit regional verschiedenen Kostenkatalogen arbeitet. Kostenlos ist der Gewerbeschein allerdings nicht. Im Großen und Ganzen bewegen sich die Anmeldekosten zwischen 15 und 70 Euro. Für diese relativ geringen finanziellen Ausgaben sind Sie jedoch gegen steuerliche Nachforderungen gefeit und gehen einer Geldbuße vom Finanzamt aus dem Weg.
Anmelden eines Kleingewerbes
Wenn Sie sich bei Ihrer Selbstständigkeit auf ein Kleingewerbe beziehen, sollten Sie dieses beim Gewerbeamt oder beim Ordnungsamt an Ihrem Wohnort anmelden. Die Kosten belaufen sich in diesem Fall auf etwa 15 bis 30 Euro. Sie bekommen nach der Prüfung durch die zuständige Behörde einen Gewerbeschein, mit dem Sie ab dem bestätigten Datum mit Ihrer Existenzgründung beginnen können. Ein Kleingewerbe ist ebenfalls eine selbstständige Tätigkeit, die sich fortsetzt und einen wirtschaftlichen Gewinn erzielt. Nicht nur die “große Selbstständigkeit”, sondern auch die Kleingründungen laufen auf persönliche Verantwortung, auf eine Rechnungslegung und die Erwirtschaftung von Gewinn hinaus. Alle Kleingründer, die mit einem Finanzierungsbedarf von unter 25.000 Euro auskommen, müssen also gleichermaßen einen Gewerbeschein einholen. Dieser Aspekt hat mit der Kleinunternehmerregelung zu tun. Diese greift dann, wenn steuerpflichtige Einnahmen entstehen und diese gemeinsam mit der Umsatzsteuer zwischen 17.500 und 50.000 Euro liegen.
Verschiedene Möglichkeiten der Anmeldung
Immer wieder kommt es vor, dass der Sinn eines Gewerbescheins hinterfragt wird. Mit einem Gewerbeschein wird nicht nur die Erlaubnis auf eine selbstständige Tätigkeit und ein Gewerbe erteilt. Die Gewerbescheine ermöglichen eine Regelung der ordnungsgemäßen Versteuerung der erzielten Einnahmen durch selbstständige Unternehmen Einkommenssteuer, Umsatzsteuer etc. Dies vereinfacht nicht zuletzt Ihnen selbst die Arbeit.
Im Gewerberegister der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde wird jedes Gewerbe nach Gewerbeanmeldung eingetragen, sodass es (teilweise auch online) einsehbar ist. Im Gewerbezentralregister werden zudem gewerberechtliche Verstöße eingetragen.