Ein Förderverein für den Kindergarten, ein Sportverein oder eine Gemeinschaft von Musikfreunden – es gibt Tausendundeinen Grund, um einen gemeinnützigen Verein zu gründen. Wie Sie bei einer Vereinsgründung vorgehen, um den Verein schnell auf solide Beine zu stellen, erfahren Sie hier.
Einen gemeinnützigen Verein gründen, der als “Idealverein” gilt
Der gemeinnützige Verein begegnet uns gerade in Deutschland in vielfältiger Form. So gibt es sogar in kleineren Städten und Gemeinden meistens mehrere Sportvereine, den einen oder anderen Musikverein, einen Verein zur Förderung einer Schule oder eines Kindergartens und viele mehr. Wenn auch Sie einen gemeinnützigen Verein gründen, haben Sie sicherlich viele gute Ideen im Kopf. Welche Regelungen für Ihren Verein gelten, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um einen sogenannten Idealverein handelt. Dieser ist vor allem durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet:
- Mehrere Personen werden Mitglieder des Vereins
- Die Mitgliedschaft ist keine Pflichtmitgliedschaft, sondern entsteht auf freiwilliger Basis
- Es gibt einen Vereinsvorstand
- Der Verein soll auch nach Vereinsgründung dann weiter bestehen, wenn einzelne Mitglieder ihn verlassen
Vor allem aber gilt, dass Sie einen gemeinschaftlichen und ideellen Zweck verfolgen, wenn Sie Ihren gemeinnützigen Verein gründen. Trifft all dies zu, dann wird es sich um einen Idealverein handeln. Ein solcher wird unter anderem in steuerlichen Fragen begünstigt und in der Regel gibt es auch viele Förderungen, beispielsweise von den Städten oder Gemeinden, in denen der Verein gegründet wird. Wirtschaftliche Zwecke dürfen Sie mit einem solchen Verein nicht verfolgen.
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Gründungsmitglieder bei Vereinsgründung eines gemeinnützigen Vereins
Einen gemeinnützigen Verein zu gründen ist eine spannende Angelegenheit. Sicherlich werden Sie schon mehrere gleich gesinnte Personen kennen, die mit Ihnen im Verein aktiv werden wollen. Dies macht eine der ersten Herausforderungen sehr einfach zu nehmen, denn an der Gründung Ihres Vereins müssen mindestens zwei Menschen beteiligt sein. Die Vereinsgründung ist an einen bestimmten formalen Schritt gebunden: Die Gründer einigen sich über die Satzung. Im nächsten Schritt der Vereinsgründung kann dann der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden. Bitte beachten Sie, dass nun – also bei der Eintragung – insgesamt sieben Mitglieder notwendig sind. Diese müssen die Satzung unterzeichnen. Übrigens: Sie können auch einen gemeinnützigen Verein gründen, an dem Gesellschaften als Gründungsmitglieder beteiligt sind. Aktiengesellschaften, andere Vereine, Landkreise, OHGs und einige andere zählen dazu.
Inhalt der Satzung
Wer einen Verein gründen will, dem die Gemeinnützigkeit zuerkannt wird, muss auch eine entsprechende Satzung vorweisen können. Diese enthält Regelungen, die entweder zu den Muss-Inhalten, zu den Soll-Inhalten oder zu den Kann-Inhalten zählen. Der rechtlich wichtigste Bestandteil der Satzung ist – Sie ahnen es sicher längst – die sogenannten Muss-Inhalte. Im Einzelnen sind dies
- der Zweck des Vereins
- der Name des Vereins
- der Sitz des Vereins
- die Aussage, dass die Eintragung des Vereins stattfinden soll
Enthält die Satzung diese Informationen, können Sie Ihren gemeinnützigen Verein gründen. Da der Verein aber auf sicheren Füßen stehen soll, sind auch die sogenannten Soll-Inhalte bedeutsam:
- Vorgaben zum Ein- und Austritt von Mitgliedern
- Informationen zu den Beitragspflichten
- Regelungen zur Form und zur Einberufung von Mitgliederversammlungen und zur Dokumentation der Beschlüsse
- Informationen rund um die Bildung und Zusammensetzung des Vorstandes für Ihren Verein
Mit einer solchen Satzung können Sie Ihren gemeinnützigen Verein gründen und halten gleichsam wichtige Informationen für Ihre zukünftigen Mitglieder fest.
Einen gemeinnützigen Verein gründen – nicht ohne Eintragung ins Vereinsregister
Viele Gemeinden beurteilen es als sehr positiv, wenn Menschen aktiv werden und einen gemeinnützigen Verein gründen. Der Grund dafür: Vereine tragen sehr viel zum guten Zusammenleben in der Gesellschaft bei und übernehmen unter anderen wichtige soziale Aufgaben. Daher werden Sie sicherlich bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung auch Ansprechpartner finden, die Ihnen bei der Anmeldung des Vereins weiterhelfen. Dennoch sollten Sie gut vorbereitet in jedes Gespräch gehen und die notwendigen Unterlagen bereithalten. Wenn Sie einen gemeinnützigen Verein gründen möchten, sind vor allem die folgenden Dokumente notwendig:
- Anmeldungsschreiben (inklusive dem Antrag, den Verein ins Vereinsregister eintragen zu lassen sowie inklusive Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Vorstandsmitglieder)
- Abschrift der Satzung, die erkennen lässt, dass mindestens sieben Mitglieder unterschrieben haben
- Abschrift aller Unterlagen zur Bestellung des Vorstands (in der Regel Abschrift des Gründungsprotokolls)
Für Personen, die einen gemeinnützigen Verein gründen möchten, ist das Vereinsregister zuständig. Sicherlich können Ihnen auch die Mitarbeiter der zuständigen Stadtverwaltung weiterhelfen und Ihnen die Kontaktdaten und Öffnungszeiten des Vereinsregisters mitteilen. Anschließend werden Sie alle Formalitäten für Ihre Vereinsgründung einfach erledigen können.
Welche Kosten entstehen bei Vereinsgründung eines gemeinnützigen Vereins?
Die Vereinsgründung an sich ist zwar kostenlos, die Eintragung ins Vereinsregister ist jedoch mit einigen Kosten verbunden. Neben den Kosten für den Notar, der bei einer Eintragung anwesend sein muss, fallen noch weitere Gebühren für die Registrierung beim zuständigen Amtsgericht an. Hinzu kommen Kosten für die Bekanntmachung der Eintragung und einer passenden Versicherung für den Verein dazu. Ist ein Verein bei Vereinsgründung nicht ausreichend abgesichert, kann es schnell passieren, dass man Pleite geht. Werden in Zukunft Änderungen oder Eintragungen im Vereinsregister vorgenommen, müssen ebenfalls Zusatzkosten gestemmt werden. Wie Sie sehen können, bringt eine Vereinsgründung viele Kosten mit sich, die sich aber im großen und ganzen in einem überschaubaren Rahmen bewegen.