Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch GdbR oder BGB-Gesellschaft genannt) wird zu den Personengesellschaften gezählt und überzeugt durch ein besonders einfaches Gründungsverfahren. Neben rechtlichen Vorteilen bietet eine GbR vor allem Steuerbegünstigungen. Somit entfallen bürokratische Hürden. Was genau diese Form der Personengesellschaften ist und was Sie beachten sollten, wenn Sie eine GbR gründen, erfahren Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedarf mindestens zweier Gesellschafter und eines gemeinsamen, nicht kaufmännischen Zwecks, der in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten werden kann. Dieser Vertrag ist sowohl in mündlicher als auch schriftlicher Form möglich und stellt das Innenverhältnis der Gesellschaft dar. Insbesondere können darin diverse Regelungen getroffen werden, die die Rechtsstellung der GbR im deutschen Recht festlegen. Gemeint ist hiermit beispielsweise die Reglementierung der Geschäftsführung oder einer allgemeinen Entscheidungsbefugnis. Dadurch, dass die GbR keine kaufmännische Tätigkeit verfolgen kann, entfallen spezifische Rechnungslegungsvorschriftgen des HGB. Sollte eine GbR dennoch kaufmännisch aktiv sein, wird die GbR zu einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) und damit zu einem Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB). Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben, einzelne Gesellschafter haften aber mit ihrem Privatvermögen.
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Haftung innerhalb der GbR
Die Haftung gilt gegenüber allen Verbindlichkeiten wie beispielsweise Steuerschulden. Innerhalb des Gesellschaftsvertrages können allerdings Sonderregelungen vereinbart werden, welche sich ausschließlich auf das Innenverhältnis beziehen und keine schuldbefreiende Wirkung nach außen hin entfalten können. Indem kein kaufmännischer Zweck verfolgt wird, fällt die Eintragung im Handelsregister weg. Sollten jedoch gewerbliche Tätigkeiten ausgeführt werden, muss jeder Gesellschafter gewerbeamtlich gemeldet sein und die GbR muss Gewerbesteuer entrichten. Im Falle freiberuflicher Tätigkeit muss keine gewerbliche Anmeldung vorliegen, es reicht hingegen die Beantragung einer Steuernummer für die GbR beim zuständigen Finanzamt. Eine Freiberufler-GbR ist demnach als Gesellschaft nicht steuerpflichtig. Jeder Gesellschafter für sich allerdings ist je nach Gewinnanteil einkommenssteuerpflichtig.
Unternehmensbezeichnung:
Die Unternehmensbezeichnung unterliegt bestimmten Regelungen. So muss das Unternehmen Vor- und Familiennamen der Gesellschafter sowie die Bezeichnung „GbR“ enthalten. Zusätzliche Namen können lediglich ergänzt werden. Demnach muss auch jeder Geschäftsbrief (Angebot, Auftrag, Lieferschrein, Rechnung etc.) die vollständige Unternehmensbezeichnung enthalten.
Max Mustermann und Sarah Fuchs, Steuerberatung, GbR
Dieter Kunze, Daniela Heinz, Tom Meier, Allgemeinmedizin und Homöopathie, GbR
Für wen eignet sich eine GbR?
Eine GbR wird automatisch durch einen einfachen Zusammenschluss mindestens zweier Gewerbetreibender oder Freiberufler gegründet. Dadurch, dass besondere Formalitäten wie ein schriftlich ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag und ein Startkapital nicht zwingend notwendig sind, überzeugt die GbR durch ein unkompliziertes und schnelles Gründungsverfahren. So eignet sich diese einfache Form der Geschäftspartnerschaft für Kleingewerbetreibende, Praxisgemeinschaften, freie Berufe oder auch Arbeitsgemeinschaften.