Welche Bedingungen gelten, wenn Sie eine eigene Detektei eröffnen? Wie wird man Detektiv? Wie ist ein Detektiv als privater Ermittler ohne staatlichen Auftrag rechtlich einzuordnen? Wie sieht die Tätigkeit von einem Detektiv wirklich aus? Das Klischeebild vom Detektiv, der sich nächtelang auf die Lauer legt und aus dem Auto heraus verdächtige Personen über eine Zeitung hinweg beschattet, ist lange überholt.
Voraussetzung, wenn Sie eine Detektei eröffnen
Der Schritt, eine Privatdetektei zu eröffnen, erscheint zunächst einfach und unbürokratisch. Der Beruf des Detektivs ist in Deutschland keiner vorgeschriebenen Ausbildung unterworfen und auch sonst sind zunächst keine gesetzlichen Regelungen für die Ausübung des Jobs einschlägig. Somit kann theoretisch jeder Privatdetektiv werden. Deshalb scheint der Schritt in die Selbstständigkeit recht simpel zu sein. Eine grundlegende Voraussetzung ist hierfür zunächst die Anmeldung eines Gewerbes. Gemäß § 38 a der Gewerbeordnung gehören Detekteien als überwachungsausübendes Gewerbe zu den Tätigkeiten, die einen Gewerbeschein voraussetzen. Um diesen als Überwachungserlaubnis beim Ordnungsamt oder bei der Stadtverwaltung zu beantragen, müssen Sie
- ein (einwandfreies) polizeiliches Führungszeugnis vorlegen
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister besitzen
- eine Anmeldegebühr zahlen
Eine Prüfung, in der Sie Ihre Kenntnisse als Detektiv nachweisen müssen, erfolgt nicht, sodass Sie zu jeder Zeit Detektiv werden können. Zwar sieht auch hier das Gesetz nach § 34 a der Gewerbeordnung die für das Sicherheitsgewerbe obligatorische Sicherheitsunterweisung vor; doch ist diese als Mindestqualifikation nicht geeignet, fundamentale Inhalte wie die rechtliche Einordnung der Tätigkeit sowohl in zivilrechtlicher als auch in strafrechtlicher Hinsicht zu vermitteln. Gerade für Detektive, die mit ihrer Detektei höhere Ziele verfolgen, sind Kenntnisse im rechtlichen Bereich von enormer Bedeutung. Wissens- und Erfahrungsdefizite würden hier im Geschäftsbetrieb schnell zu Problemen führen und ernste Schwierigkeiten verursachen. Sie sollten stets bedenken, dass eine Existenzgründung nicht von jetzt auf gleich funktioniert, sondern einer gewissenhaften Vorbereitung bedarf. Dazu gehört auch die Aneignung von Fachwissen, das Sie bereits erwerben, bevor Sie die Detektei eröffnen.
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Eine private Detektei eröffnen: Räumlichkeiten und Ausstattung
Eine gute Detektei braucht mehr als ein Fernglas zum Ausspionieren von untreuen Ehegatten. Neben Büroräumen, die auch als Repräsentationsräume für das eigene Dienstleistungsspektrum dienen und dementsprechend seriös gestaltet werden sollten, gehört eine umfangreiche technische Ausstattung zu den grundlegenden Anschaffungen, wenn Sie Ihre Detektei eröffnen. Beispielhaft sind hier zu nennen:
- eine technisch hochwertige Kamera und Videokamera, eventuell mit Bewegungsmelder
- Ortungsgeräte oder GPS-Sender
- eine Minikamera
- Nachtsichtgeräte
- Aufspürgeräte für Wanzen
- eine Büroausstattung und Ausstattung eventueller Mitarbeiter mit Mobiltelefonen und/oder Funkgeräten
- ein Richtmikrofon
Da die technischen Möglichkeiten immer mehr zunehmen und die Branche sich stets im Wandel befindet, sind hier keine Grenzen gesetzt. Daneben ist auch an persönliche Schutzausstattung zu denken, wie zum Beispiel eine schusssichere Weste, Pfefferspray und sonstige Mittel zur Gefahrenabwehr, welche bei einigen Ermittlungen notwendig sein kann. Denken Sie auch daran, dass die Kenntnis von Kampfsportarten immer von Vorteil ist, falls es für Sie als Detektiv zu Situationen kommt, in denen eine Selbstverteidigung nötig werden sollte.
Detektei Gründung: Finanzielles
Die rechtlichen Voraussetzungen, die es zu beachten gilt, wenn Sie Ihre Detektei eröffnen, werden durch Vorüberlegungen zur Finanzierung und dazu, wie die Detektei wirtschaftlich zu führen ist, ergänzt. Diese Überlegungen bedürfen betriebswirtschaftlicher Basiskenntnisse und können angehende Detektive leicht zur Verzweiflung bringen. Lassen Sie sich daher diesbezüglich qualifiziert beraten, wenn es zu Unklarheiten kommt. Grundsätzlich lassen sich hier aber einige grobe Richtlinien zur gedanklichen Orientierung aufstellen. Zunächst stellt sich immer die Frage nach dem Kapitalbedarf. Erstellen Sie dafür eine Liste der Anschaffungen und Kosten. Diese Liste sollte realistisch kalkuliert werden und einer Berechnung des zu erwartenden Ertrages gegenübergestellt werden. Dabei wird sich schon grob zeigen, ob es sich finanziell lohnt, die Detektei zu eröffnen oder nicht.
Eine private Detektei eröffnen: Kapitalbeschaffung
Lohnt sich die Existenzgründung, ist der nächste Schritt, bis Sie Ihre Detektei eröffnen, die Beschaffung von Startkapital. Anschaffungen müssen finanziert werden, die Geschäftsräume angemietet. Dafür wird ein Kredit vonnöten sein. Beim Gespräch mit den Banken sollten Sie daher einen gut durchdachten Businessplan vorlegen können, in dem Sie auf alle Aspekte eingehen. Treten Sie dabei selbstbewusst, aber dennoch seriös und kompetent auf. Da trotzdem die meisten Selbstständigen und Gründer von der Bank abgelehnt werden, können Kredite von Privat eine Alternative darstellen. Bei auxmoney können Sie Ihre Geschäftsgründung von Privatanlegern finanzieren lassen. Möglicherweise können auch Starthilfen infrage kommen. Fördermöglichkeiten für Existenzgründer sind allerdings begrenzt und bedürfen der Beratung. Länder und Städte verfügen über eigens eingerichtete Startercenter, die Existenzgründern beim Schritt in die Selbstständigkeit beratend zur Seite stehen können.
Betätigungsfelder und Leistungsspektrum
Das Berufsbild des Detektivs umfasst zahlreiche Betätigungsfelder. Bevor Sie Ihre Detektei eröffnen, sollten Sie sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, welche Sie davon mit Ihrer Detektei abdecken wollen und können. Mögliche Betätigungsbereiche sind hier zum Beispiel
- die Tätigkeit als Wirtschaftsdetektiv
- die Personensuche und Personenüberwachung
- partnerschaftliche Probleme
- die Computerüberwachung
Nicht jede Detektei deckt das komplette Spektrum ab. Denkbar ist die Spezialisierung auf einen Bereich.