Wichtig ist, vorab zu klären, welches Konzept mit dem Busunternehmen verfolgt werden soll: Sollen Fernreisen zu interessanten Urlaubszielen zum Leistungsspektrum zählen? Oder sollen nur regionale Busfahrten zu lokalen Sehenswürdigkeiten oder Festen angeboten werden?

Um ein Busunternehmen zu gründen, ist es wichtig, zu überlegen, welches Klientel angesprochen werden soll: Soll der Fokus auf Kaffeefahrten, Klassenfahrten oder Urlaubsreisen im Allgemeinen liegen?

Busunternehmen gründen mit detailliertem Dienstleistungsangebot

Da es zahlreiche alteingesessene Busunternehmer gibt, sollte bei der Existenzgründung gründlich überlegt werden, welche Dienstleistungen angeboten werden. Um ein Busunternehmen zu gründen, ist es wichtig, sich von der Allgemeinheit abzuheben und besondere Akzente zu setzen. Sollen Reiseziele nur innerhalb Deutschlands angefahren werden oder auch das europäische Ausland? Werden Reisefahrten unter einem bestimmten Motto angeboten? Oder gehören zum Sortiment vielleicht Fahrten zu Kunstausstellungen? Werbung für den im Reisebus gebotenen Komfort, Pausen in besonderen Gegenden und die Verpflegung unterwegs sind weitere Aspekte, die gut überlegt sein möchten. Wer ein Busunternehmen gründen möchte, sollte rege Kontakte zu Hotel- und Gaststättenbesitzern pflegen. Vielleicht können spezielle Preise oder Angebote ausgehandelt werden, die beispielsweise eine Übernachtung mit Frühstück an einen Besuch in einem Freizeitpark koppelt. Je konkreter die Kunden wissen, welche Dienstleistungen und welcher Komfort sie auf der Reise erwartet, desto eher entscheiden sie sich für dieses Busunternehmen.

 

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Gewerbeerlaubnis, um ein Busunternehmen zu gründen

Um ein Busunternehmen zu gründen, muss erst eine Gewerbeerlaubnis eingeholt werden, da es sich bei einem Busunternehmen um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt. Erst dann kann die Firma beim Gewerbeamt angemeldet werden. Für diese Erlaubnis werden verlangt:

  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Dies beinhaltet neben dem Führerschein ein aktuelles Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt.
  • Nachweis der fachlichen Voraussetzungen, aus dem hervorgeht, dass ein Studium oder eine entsprechende Berufsausbildung absolviert wurde, die zur Leitung eines Busunternehmens befähigen.
  • Nachweis der sachlichen Voraussetzungen betrifft den Zustand der Fahrzeuge, die eingesetzt werden sollen, und den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Schufa-Auskunft).

Danach erfolgt die Anmeldung. Dafür muss die entsprechende Rechtsform gewählt werden. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

  • Einzelunternehmen
  • GbR
  • GmbH
  • UG (haftungsbeschränkt)

Ein Busunternehmen zu gründen, birgt ein finanzielles Risiko, deshalb empfehlen sich die Optionen GmbH und UG (haftungsbeschränkt), da bei einer Insolvenz nicht mit privatem Eigentum gehaftet wird.

Gesetze und Regelungen für Busunternehmen

Die Gründung eines Busunternehmens setzt voraus, dass das Personenbeförderungsgesetz bekannt ist und umgesetzt wird. Diese Grundlage für das Geschäft gilt für alle Unternehmen, die Menschen befördern und beinhaltet die allgemeinen Regeln und Vorschriften wie auch Sonderregelungen für verschiedene Fahrzeuge. Des Weiteren sind auch der Auslandsverkehr und Bußgeldvorschriften darin geregelt. Ebenso wie Lastkraftfahrer unterliegen auch Busfahrer dem Gesetz der Lenk- und Ruhezeiten. Werden diese Zeiten nicht eingehalten, drohen empfindliche Bußgelder, da der Busfahrer nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch das der Passagiere gefährdet.

  • Die Lenkzeit darf am Tag 9 Stunden nicht überschreiten. Ausnahme sind 2 Tage in der Woche, die der Fahrer 10 Stunden am Steuer sitzen darf.
  • Der Busfahrer darf nicht länger als 56 Stunden in der Woche am Lenkrad sitzen.
  • Nach viereinhalb Stunden Fahrt muss der Busfahrer eine etwa 45-minütige Pause einlegen.
  • Die Ruhezeit des Busfahrers muss täglich mindestens 11 Stunden betragen.

Die finanziellen Aspekte

Bei der Existenzgründung müssen nicht nur die Gesetze und Regelungen beachtet, sondern auch die Haftung, die angebotenen Dienstleistungen und das notwendige Kapital berücksichtigt werden. Um ein Busunternehmen zu gründen, wird ausreichend Startkapital benötigt. Gebühren werden bei der Anmeldung des Gewerbes im Gewerbeamt erhoben, die je nach Stadt unterschiedlich hoch ausfallen. Es sollten auch Kosten für einen Anwalt und Notar einkalkuliert werden. Des Weiteren müssen die Kosten für den Fuhrpark bedacht werden. Wer ein Busunternehmen gründen möchte, sollte außerdem Ausgaben für Personal, Versicherungen, Sprit, Garagen- beziehungsweise Stellplatzanmietung oder -kauf und Marketing einplanen. Um ein Busunternehmen zu gründen, sollte ein also ein hohes Eigenkapital vorhanden sein.

Weitere Informationen für Busunternehmen

Auch Kleinunternehmer, die ein Busunternehmen gründen, sind verpflichtet, sich bei der Berufsgenossenschaft anzumelden, da sie die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung für Unternehmer und Angestellte sind. Nach der Gewerbeanmeldung erfolgt die Kontaktaufnahme der Industrie- und Handelskammer mit dem Existenzgründer. In der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) wird geregelt, wie Busfahrer und Fahrgäste sich zu verhalten haben, wie die Beförderung konkret aussieht und wie die Busse ausgerüstet sein müssen. Bei jeder Firmengründung ist ein Businessplan Pflicht, der auch bei der Finanzierung des Projekts vorgelegt werden muss. Erst damit werden die benötigten Kredite, um ein Busunternehmen zu gründen, gewährt.