Der eigene Burgerladen muss kein Wunschtraum bleiben. Zurzeit liegt man mit diesem Vorhaben voll im Trend und kann also von einer großen potenziellen Kundschaft profitieren. Der Weg zum erfolgreichen Lokal führt allerdings über ein paar Hürden. Im Folgenden wird gezeigt, wie man diese meistert und zum Erfolg findet.
Einen Burgerladen eröffnen und profitieren
Eins vorweg: Wer einen Burgerladen eröffnen und zu etwas Besonderem machen will, braucht Kraft, Fantasie und Durchhaltevermögen. Dafür winken zahlreiche Kunden, kulinarische Selbstverwirklichung und jede Menge Spaß. Der Weg führt über einige Behördengänge, genaue finanzielle und infrastrukturelle Planungen und natürlich die Frage der fachlichen Eignung. Doch ganz am Anfang steht erst einmal die Vision – und die sollte es bereits in sich haben, denn wo ein großer Markt ist, findet sich meist auch große Konkurrenz. Bevor man also daran geht, den Burgerladen zu eröffnen, stellt sich als Erstes die Frage: Warum sollten Kunden ausgerechnet meinen Burgerladen besuchen? Die Antwort kann vielfältig sein. So reicht es möglicherweise schon aus, einen besonders geeigneten Standort zu finden oder sich einen Namen und ein Vermarktungskonzept auszudenken, das besonders gut zündet. Wesentlich ist aber in jedem Fall: Wer einen Burgerladen eröffnen und damit erfolgreich sein will, muss eine Antwort haben, an die er selbst glaubt!
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Vorplanungen und Behördengänge
Ist die Antwort auf die oben gestellte Frage gefunden, bleibt sie unter Umständen für längere Zeit der einzige Grund, durchzuhalten. Denn einen Burgerladen zu eröffnen, erfordert Geduld. Während die richtige Immobilie gesucht wird, muss ein Businessplan aufgestellt werden, der Hand und Fuß hat. Dafür lohnt es sich, eine Existenzgründerberatung bei einem Steuerprüfungsbüro in Anspruch zu nehmen. Auch bei der IHK finden sich unter Umständen lohnende Informationen, die man unbedingt einholen sollte, bevor man daran geht, den Burgerladen zu eröffnen. Wichtig ist neben der Finanzierung auch die Frage, welche Gesellschaftsform der Burgerladen haben soll. Nach erfolgreichem Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages steht dann die Anmeldung beim Gewerbeamt und beim Finanzamt an. In jedem Fall muss eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und beim Finanzamt vorgenommen werden, gegebenenfalls ist auch eine Schanklizenz vonnöten. Zusätzlich ist in jedem Fall eine Versicherung ratsam. Wer einen Burgerladen eröffnen will, sollte sich gut absichern, um nicht gegebenenfalls unterzugehen.
Die Schanklizenz beantragen
Wenn selbst zubereitete Speisen vor Ort verzehrt werden und/oder alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, ist neben der Gewerbeanmeldung auch eine Schanklizenz erforderlich. Wer einen Burgerladen eröffnen will, muss sich damit aller Wahrscheinlichkeit nach auseinandersetzen. Die Kosten einer Schanklizenz sind dabei abhängig von unter anderem der Größe der Räumlichkeiten. Daneben gibt es noch einige weitere Voraussetzungen für eine Schanklizenz. Diese sind im Folgenden aufgelistet. Zunächst ist die Schanklizenz abhängig von einer persönlichen Eignung. Diese wird nachgewiesen mittels:
- eines polizeilichen Führungszeugnisses,
- eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister, den man beim Einwohnermeldeamt erhält,
- einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die das Finanzamt ausstellt,
- sowie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde.
Ist die persönliche Eignung nachgewiesen, muss auch die fachliche Eignung nachgewiesen werden. Hierzu bedarf eines Nachweises von der IHK, dass man eine Belehrung über lebensmittelrechtliche Vorschriften und Hygiene absolviert hat, sowie einer gültigen Bescheinigung über die Erstbelehrung des Gesundheitsamtes gemäß dem Infektionsschutzgesetz. Schließlich müssen auch die Räumlichkeiten den Voraussetzungen genügen.