Häufig ist die Rede von den finanziellen Profiten einer Beteiligungsgesellschaft. Doch was tut eine solche Beteiligungsgesellschaft genau? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Hier erfahren Sie, wie genau Sie eine Beteiligungsgesellschaft gründen.

Aufgaben einer Beteiligungsgesellschaft

Wenn Sie eine Beteiligungsgesellschaft gründen wollen, sollten Sie sich zunächst über die exakten Aufgaben einer solchen Gesellschaft informieren. Die überwiegende Geschäftstätigkeit einer Beteiligungsgesellschaft besteht darin, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben, zu halten und zu verkaufen. Es kann sich hierbei auch um die ausschließliche Geschäftstätigkeit handeln. Wichtig ist, dass diese Unternehmen, die erworben werden, eigenständig sind und unterschiedlichen Branchen angehören. Wie Sie Ihre Beteiligungsgesellschaft organisieren, bleibt Ihnen überlassen. Entscheidend ist jedoch, dass sich das Unternehmen, wenn Sie eine Beteiligungsgesellschaft gründen, in seiner Form von einer Holding unterscheidet. Denn bei einer Holding handelt es sich um ein Mutterunternehmen, das zwar auch andere Unternehmen erwirbt, diese jedoch in einen einheitlich geführten Konzern eingliedert. Bei einer Beteiligungsgesellschaft aber geht es nicht darum, einen einheitlichen Konzern zu bilden, sondern lediglich um Kapitalbeteiligung. Sie sind Aktionär. Wenn Sie Unternehmen auswählen, steht es daher zumeist auch nicht im Vordergrund, eine Mehrheitsbeteiligung zu erreichen. Für Ihre Zwecke reicht eine gewinnorientierte Minderheitsbeteiligung. In ihrer Funktionsweise ähnelt die Beteiligungsgesellschaft den Investmentgesellschaften und den Immobilienaktiengesellschaften. Kontrolliert wird eine solche Gesellschaft durch das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften. Sie dürfen eine Beteiligungsgesellschaft daher erst dann gründen und auch als solche benennen, wenn Sie die Erlaubnis der Behörde haben. Die Unternehmen, die Sie mit Ihrer Firma halten, bleiben selbstständig und sind selbst für ihre Geschäfte verantwortlich.

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So gründen Sie eine Beteiligungsgesellschaft

Wenn Sie eine Beteiligungsgesellschaft gründen wollen, müssen Sie zunächst entsprechende Unterlagen an die Behörde schicken. Diese entscheidet anschließend darüber, ob die Arbeit Ihrer Firma der Arbeit einer Beteiligungsgesellschaft entspricht und gibt Ihnen anschließend die Erlaubnis, den Titel zu verwenden. Ohne die Erlaubnis dürfen Sie den Titel keinesfalls benutzen: Weder im Firmennamen noch zur Werbung oder zur Beschreibung Ihrer Tätigkeit. Um die Gründung einer Beteiligungsgesellschaft anzumelden, müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen einreichen:

  • Genaue Beschreibung Ihrer geplanten Tätigkeit
  • Detaillierter Geschäftsplan
  • Informationen über die Geschäftsführer
  • Nachweis von ausreichend Startkapital

Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft muss über ein Startkapital von mindestens einer Million Euro verfügen. Sie sollten also vorab sorgfältig prüfen, ob Sie und Ihre Mitgründer über das nötige Kapital verfügen. Dies ist nicht nur für die Zulassung, sondern auch für Ihre Tätigkeit von Bedeutung. Wenn Sie eine Beteiligungsgesellschaft gründen, besteht Ihre wichtigste Aufgabe darin, die Unternehmen, die Sie erworben haben, mit Kapital zu versorgen, damit Ihre Investition sich rentiert. Von daher muss unbedingt genügend Kapital vorhanden sein, damit Sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Beteiligungsgesellschaft gründen: der Businessplan

Nicht nur für die Zulassung, sondern auch für das Unternehmen selbst ist ein ausführlicher Businessplan von großer Bedeutung. Hier können Sie die Einnahmen und Ausgaben kalkulieren und sicherstellen, dass Sie ein funktionierendes Konzept haben. Erstellen Sie den Businessplan am besten für die ersten fünf Jahre. Achten Sie darauf, dass Sie die Gründung mit erfahrenen Leuten durchführen, die wenn möglich schon länger in der Branche tätig sind oder andernfalls über andere wirtschaftliche Erfahrung verfügen. Darüber hinaus sollten Sie nicht zu abhängig von Ihren Partnern sein. Informieren Sie sich an anderen Stellen darüber, wie es ist, eine Beteiligungsgesellschaft zu gründen: Sprechen Sie mit Gründern und recherchieren Sie Vor- und Nachteile. In jedem Fall sollten Sie selbst über Erfahrung verfügen und wenn möglich ein Studium in einem verwandten Gebiet abgeschlossen haben, zumindest aber über Grundkenntnisse in Betriebswirtschaft und Buchhaltung verfügen. Sie können Ihre Beteiligungsgesellschaft als Aktiengesellschaft, KG, GmbH oder KGaA gründen. Das Gesetz unterscheidet zudem zwischen offenen und integrierten Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.

Steuerliche Vorteile, wenn Sie eine Beteiligungsgesellschaft gründen

Neben der Aussicht auf Profit sind für viele Gründer auch die steuerlichen Vorteile eine Motivation dabei, eine Beteiligungsgesellschaft zu gründen. Denn zunächst einmal sind die Dividendenerträge der Gesellschaft steuerfrei. Dies ist durch das Schachtelprivileg gesichert. Darüber hinaus wird eine Beteiligungsgesellschaft, sofern sie gesetzlich anerkannt ist, auch von der Gewerbesteuer befreit. Dadurch sind auch Zinserträge gewerbesteuerfrei. Außerdem sind Dividenden aus Minderheitsbeteiligungen steuerfrei, wenn die Beteiligung bei unter 15 Prozent sind. In diesen Vorteilen unterscheidet sich eine solche Gesellschaft etwa von einer Holding. Allerdings sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass es durch die teils riskanten Beteiligungen nicht nur möglich ist, viel Geld zu verdienen, sondern es auch passieren kann, dass Sie viel Geld verlieren, wenn Sie eine Beteiligungsgesellschaft gründen. Sie sollten sich daher vor der Gründung eines derartigen Unternehmens unbedingt kompetent und professionell beraten lassen. In dieser Beratung sollten Sie auch eine geschäftliche Strategie ausarbeiten und sich wenn möglich ein Limit setzen, wie viel Sie in Ihr Unternehmen investieren wollen. Auf keinen Fall sollten Sie nur auf Ratschläge aus dem Internet vertrauen oder sich zu sehr an eine Person binden.