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Der Arbeitsvertrag bildet die Basis, auf der sich die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber begründet. Er regelt Vereinbarungen oder Gegebenheiten wie die Arbeitszeiten, die Tätigkeit oder den Gehaltsanspruch. Um einen rechtlich abgesicherten Arbeitsvertrag zu erstellen, muss der Arbeitgeber gewisse Pflichtinhalte des Arbeitsvertrages berücksichtigen. Diese gibt das Arbeitsrecht unter Anwendung des § 2 Nachweispflicht vor.
Arbeitsvertrag erstellen – welche Form ist verpflichtend?
Die Anforderungen eines Vertrages sind dann erfüllt, wenn beide Vertragsparteien ihr Einverständnis zu den getroffenen Vereinbarungen geben. Dies erfolgt in mündlicher oder schriftlicher Form oder durch eine im Einvernehmen aufgenommene Tätigkeit. Eine Ausnahme bildet die befristete Beschäftigung. Dieses Beschäftigungsverhältnis unterliegt nicht der Vertragsfreiheit und es ist ein schriftlicher und von beiden Parteien unterzeichneter Arbeitsvertrag zu erstellen. Ist dies nicht der Fall, wird aus dem befristeten Arbeitsverhältnis automatisch ein unbefristetes. Handelt es sich um ein unbefristetes Anstellungsverhältnis, muss der Arbeitgeber zwar keinen Arbeitsvertrag erstellen, laut § 2 Nachweisgesetz (NachwG) ist er jedoch verpflichtet, spätestens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer eine Niederschrift anzufertigen. Diese enthält die wesentlichen Vertragsbedingungen und wird dem Arbeitnehmer unterzeichnet ausgehändigt. Aufgrund dieser Tatsache ist es für alle Beteiligten sinnvoll, einen Arbeitsvertrag zu erstellen, da durch die Unterschrift des Arbeitgebers ein eindeutig einvernehmliches Vertragsverhältnis besteht. Der Arbeitsvertrag enthält mindestens die Pflichtinhalte der Niederschrift nach § 2 NachwG.
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Pflichtinhalte, um einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag zu erstellen
Beim Arbeitsvertrag erstellen müssen bestimmte Formalien berücksichtigt werden. Alle Punkte des Vertrages müssen eindeutig und für den rechtlich nicht versierten Laien verständlich formuliert sein. Von der Verwendung allgemeiner Mustervorlagen ist beim Arbeitsvertrag erstellen abzuraten, um Fehler, die zur Unwirksamkeit führen, zu vermeiden. Besser ist es, die einzelnen Punkte laut Arbeitsrecht mit Sorgfalt zu integrieren und den Arbeitsvertrag nach dem Erstellen einem Anwalt zur Prüfung vorzulegen.
Pflichtinhalte, um einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag zu erstellen:
- Genaue Benennung beider Vertragsparteien einschließlich von Namen, Anschrift und rechtsgültiger Firmenbezeichnung.
- Genaue Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit mit dem Verweis auf die Verpflichtung zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben entsprechend der Qualifikation des Arbeitnehmers, wenn dies die betriebliche Situation erfordert.
- Ort der Tätigkeitsausübung
- Genaues Datum der Arbeitsaufnahme
- Bei befristeten Dienstverhältnissen ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses anzugeben.
- Detaillierte Angabe der Arbeitszeit, die den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen muss.
- Bruttogehalt und der Zeitpunkt der Überweisung sowie dessen genaue Zusammensetzung wie bestimmte Zulagen, Zuschläge oder Sonderzahlungen. Leistungsabhängige Gehaltsbestandteile sind ebenfalls bereits beim Arbeitsvertrag erstellen festzuhalten.
- Detaillierte Regelung des Entgelts von anfallenden Überstunden.
- Urlaubsanspruch entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderung laut Bundesurlaubsgesetz oder bestehenden Tarifverträgen.
- Hinweis auf das Entgeltfortzahlungsgesetz oder tarifvertragliche Sondervereinbarungen im Krankheitsfall.
- Dauer der vereinbarten Probezeit
- Eindeutig definierte Kündigungsfristen, die für beide Seiten gültig sind. Die Mindestanforderung der Kündigungsfrist ist durch das Kündigungsschutzgesetz festgelegt. Längere Fristen bezüglich der Kündigung müssen gesondert vereinbart und im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
- Hinweis auf die beim Arbeitsvertrag erstellen angewandten Tarifverträge sowie Dienst- oder Betriebsvereinbarungen.
Zusätzliche nicht verpflichtende Punkte sind der Hinweis auf die Schweigepflicht sowie Details zum Vertragsbruch, für den bei Nichteinhaltung einzelner Vertragsklauseln eine Entschädigungszahlung für beide Seiten festgelegt wird.
Arbeitseinsätze im Ausland
Ist bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages bekannt, dass sich ein Arbeitnehmer für längere Zeiträume (mehr als einen Monat) arbeitsbedingt im Ausland aufhält, ist dies bereits beim Arbeitsvertrag erstellen zu berücksichtigen. Folgende Punkte ergänzen den Arbeitsvertrag:
- Dauer der im Ausland ausgeübten Tätigkeit
- Währung des ausbezahlten Arbeitsentgeltes
- Werden zusätzliche Arbeitsentgelte für die Dauer des Auslandsaufenthaltes und Sachleistungen vereinbart, werden diese beim Arbeitsvertrag erstellen berücksichtigt und aufgenommen.
- Detaillierte Bedingungen, unter denen die Rückkehr des Arbeitnehmers erfolgt.
Vertragsänderungen und die richtige Vorgehensweise
Jede Änderung des Arbeitsverhältnisses, das Änderungen des Arbeitsvertrages nach sich zieht, muss im beiderseitigen Einvernehmen erfolgen. Von einer solchen Änderung wird dann gesprochen, wenn die Änderung weder im Wege der Weisung noch auf dem Wege der Versetzung durchführbar ist (Beispiel: Reduzierung der Arbeitszeit). Im ersten Schritt erhält der Arbeitnehmer ein Änderungsangebot mit den eindeutig formulierten Änderungen. Diesem Änderungsangebot erfolgt die Änderungskündigung. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer das Recht, diese abzulehnen oder anzunehmen. Eine Ablehnung zieht die Beendigung des Dienstverhältnisses nach sich. Ist aus betrieblichen Gründen eine Änderung der aktuellen Vertragsbedingungen unabwendbar, sollte die Änderungskündigung ausschließlich unter Beratung eines erfahrenen Rechtsanwaltes durchgeführt werden.