Zwar ist die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) sicherlich eine der kompliziertesten Gründungen, doch in manchen Fällen kann sie sich durchaus lohnen – nicht nur dann, wenn Sie an die Börse gehen möchten.

Vorteile einer AG

Nicht jeder, der eine Aktiengesellschaft oder AG gründen möchte, muss mit seinem Unternehmen auch an die Börse gehen. Dennoch ist die Ausgabe von Aktien einer der wichtigsten Vorteile, den der Gründer einer AG hat. Wenn Sie Aktien aus Ihrer Aktiengesellschaft ausgeben, können Sie sich auf diese Art und Weise mehr Eigenkapital beschaffen. Gerade bei finanzierungsintensiven Projekten kann dies ein entscheidender Vorzug sein.

Darüber hinaus gibt es weitere Vorteile bei dieser Gesellschaftsform:

  • relativ schnelle Erhöhung des Eigenkapitals durch Ausgabe von Aktien (auch zu späteren Zeitpunkten)
  • unabhängiger Vorstand in Geschäftsführungsangelegenheiten
  • einfache Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung über Aktien
  • Inhaberaktien dürfen auch an Dritte übertragen werden, ohne dass die Anteilsübertragung durch den Notar beurkundet wird (entscheidender Unterschied z. B. zur GmbH)
  • einfache Übertragung von Aktien auf nachfolgende Generationen

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Wie können Sie eine kleine AG gründen?

Nicht immer müssen Sie auch einen Gang an die Börse anstreben. Es ist heute auch möglich, dass Sie eine sogenannte kleine Aktiengesellschaft oder kleine AG gründen. Diese ist nicht als eigene Rechtsform definiert, sie ist also grundsätzlich eine ganz normale AG. Wenn Sie eine solche AG gründen, reicht es aus, dies als Einzelperson zu tun. Sie sind dann Vorstand und Aktionär in einer Person und bestimmen alle Themen mit. Dennoch müssen Sie weitere Personen an der Führung beteiligen, denn es müssen drei Aufsichtsräte bestellt werden.

Eine weitere Hürde könnte das Grundkapital sein, das Sie benötigen, wenn Sie eine AG gründen. Auch bei der kleinen AG ist ein Mindestbetrag von 50.000 Euro festgelegt. Dieser wird in Aktien vorgehalten, die jeweils mindestens einen Euro wert sein müssen. Ist das Aufbringen dieser Summe kein Problem für Sie, dann können Sie sich überlegen, ob eine solche Rechtsform die richtige für Ihr Unternehmen ist.
Die eigentliche Gründung einer kleinen AG erfolgt durch die Eintragung in den Handelsregister.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) kann auch Informationen zum Thema Aktiengesellschaft, Gründung, Aufsichtsrat, Personen und Vorstand bereitstellen.

Wie sehen die Formalitäten bei einer AG aus?

Wenn man eine AG gründen möchte, gilt ein Tipp, der auch auf andere Gesellschaftsformen zutrifft: Gründer sollten sich unbedingt von erfahrenen Experten beraten lassen, damit ihnen bei den Gründungsformalitäten keine Fehler unterlaufen. Dazu gehört, dass Sie die Wahl der Rechtsform mit einem rechtlichen Berater besprechen, denn hier werden unter anderem wichtige Haftungsfragen festgelegt. Wenn sie eine AG gründen, müssen Sie verschiedene Formalitäten einhalten. So muss beispielsweise der Name Ihres Unternehmens den Zusatz “AG” bzw. “Aktiengesellschaft” beinhalten. Darüber hinaus müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag bzw. eine Satzung erstellen, welche Sie von einem Notar beurkunden lassen, wenn Sie die AG gründen.

In der Satzung müssen insbesondere folgende Angaben festgehalten werden:

  • Höhe des Grundkapitals Ihrer AG
  • Firma (exakter Name) und Sitz der Gesellschaft
  • Gegenstand der AG
  • Information zur Zerlegung des Grundkapitals in Aktien
  • Angabe dazu, auf wen die Aktien ausgestellt werden (auf den Inhaber oder den Namen)
  • Zahl der Vorstandsmitglieder oder – alternativ dazu – Reglungen zur Festlegung der Mitgliederzahl beim Vorstand

Ist der Gesellschaftsvertrag erstellt worden, gehen Sie damit zu Ihrem Notar und nehmen gemeinsam mit ihm die weiteren wichtigen Schritte vor. Weitere Schritt sind anschließend zum Beispiel die Einzahlung des Grundkapitals, die Bestellung der Organe, die Erstattung des Gründungsberichts, den die Gründer dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorlegen und die Gründungsprüfung durch Dritte, zum Beispiel durch einen fachkundigen Wirtschaftsprüfer.

Welche Vorschriften gibt es für die Geschäftsführung?

Wenn Sie eine AG gründen, haben Sie sich sicherlich – wie bei jeder anderen Gesellschaftsform – bereits Gedanken über die Führungspersönlichkeiten gemacht. Eine AG hat mehrere Organe, nämlich den Vorstand, die Aktionärsversammlung und den Aufsichtsrat. Durch diese drei Organe wird die AG vertreten. Der Vorstand kann, wenn Sie eine AG gründen, aus ein bis drei Personen bestehen. Wenn das Grundkapital mindestens drei Millionen Euro beträgt, müssen es mindestens zwei Personen sein, die diese Aufgabe übernehmen. Die Aufgabe des Vorstandes ist es, die Geschäftsführung zu übernehmen und das Unternehmen nach innen und außen zu vertreten.

Darüber hinaus benötigen Sie, wenn Sie Ihre AG gründen, auch die sogenannte Hauptversammlung. Hier sind alle Aktionäre inkludiert, die Aktien Ihrer Gesellschaft besitzen. Wichtige Entscheidungen werden über dieses Organ getroffen, wie zum Beispiel die Verwendung des Bilanzgewinns oder auch die Auflösung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat schließlich ist das Kontrollorgan einer jeden Aktiengesellschaft. Er wählt und überwacht den Vorstand und beruft ihn im Bedarfsfall auch ab. Selbstverständlich sind die Rechte und Pflichten aller Organe genau definiert, weshalb Sie sich vor der Gründung der AG eingehend mit der Thematik beschäftigen sollten.