Sie gelten heutzutage als sinnvolle Alternative zu herkömmlichen Krediten und sind insbesondere für Unternehmen sehr attraktiv: Schuldscheine. Aber auch für Privatpersonen bieten sie die einfachste Form der Sicherheit. Denn ein Schuldschein stellt im Grunde das Gegenstück zu einer Quittung dar: Während die Quittung bestätigt, dass eine Person Geld erhalten hat, beinhaltet der Schuldschein eine Erklärung, dass eine Person in der Zukunft Geld zu bekommen hat. Was genau ein Schuldschein ist, wie lange er gültig ist und ab wann ein Schuldschein rechtskräftig ist, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.

Was genau es mit einem Schuldschein auf sich hat, was man unter einem Schuldscheindarlehen versteht und ab wann ein Schuldschein rechtsgültig ist, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.

Definition: Was ist ein Schuldschein?

Laut Definition ist ein Schuldschein eine von einer Schuldnerin oder einem Schuldner in Schriftform ausgestellte Urkunde, die eine Schuldverpflichtung begründet oder lediglich das Bestehen einer solchen Schuld bestätigt.

Schuldscheine können verschiedene rechtliche Bedeutungen haben:

  • Der Schuldschein dient als (abstraktes) Schuldanerkenntnis. Dieses ist gegeben, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner unabhängig von einem bestehenden Schuldgrund, wie z. B. einem bestehenden Vertrag über ein Darlehen, das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkennt.
  • Der Schuldschein dient als Beweismittel und erleichtert der Gläubigerin oder dem Gläubiger den Nachweis darüber, dass seine Forderung tatsächlich besteht. Der Schuldschein dient dann als eine Ergänzung zum (privaten) Darlehensvertrag.

Insbesondere für Unternehmen haben Schuldscheine eine hohe Bedeutung als Alternative zu einem Kredit. Auch für Privatpersonen bietet ein Schuldschein die einfachste Form der Sicherheit.

Im weitesten Sinn handelt es sich bei einem Darlehensvertrag ebenfalls um einen Schuldschein. Einem Schuldschein muss aber nicht unbedingt ein Darlehen zugrunde liegen. Der Grund für die Ausstellung kann beliebig sein und muss in der Urkunde nicht angegeben werden, ähnlich wie bei einem Kredit zur freien Verwendung. Des Weiteren ist ein Schuldschein kein Wertpapier und kann demnach auch nicht an der Börse gehandelt werden.

Unterschied zwischen Schuldschein und Schuldscheindarlehen

Während es sich bei einem Schuldschein um eine Urkunde zur Erklärung einer bestehenden Schuld handelt, ist das Schuldscheindarlehen eine besondere Form des Darlehens, über das ein Schuldschein ausgestellt wird. Ein Schuldscheindarlehen wird in der Regel überwiegend von Unternehmen, Kreditinstituten oder öffentlichen Institutionen als Finanzierungsinstrument genutzt.

Schuldscheindarlehen definieren sich durch einen besonders hohen Darlehensbetrag – meist zwischen 50 und 150 Millionen Euro – und gelten als Geschäftskredite für Unternehmen und Kaufleute. Deshalb setzen sie voraus, dass der Kreditnehmende die Eigenschaften eines Kaufmanns nach §1 des Handelsgesetzbuches erfüllt. Somit ist ein solcher Darlehensvertrag für Privatpersonen nicht möglich. Die Laufzeit eines Schuldscheindarlehens beträgt üblicherweise etwa zwei bis zehn Jahre und ist somit vergleichbar mit herkömmlichen Ratenkrediten und Darlehen.

Gut zu wissen: Der Vertragsinhalt eines Schuldscheindarlehens ähnelt dem einer Anleihe. Dennoch sind Schuldscheindarlehen keine Anleihen. Denn Schuldscheine sind nur Beweisurkunden und keine Wertpapiere. Wer also eine Anleihe besitzt, kann Forderungen zur Rückzahlung nur mithilfe des entsprechenden Wertpapiers geltend machen. Wenn hingegen der Darlehensgebende den dazugehörigen Schuldschein verliert, darf er seine Forderung auf anderem Wege beweisen und geltend machen, z. B., indem er den Darlehensvertrag vorlegt.

Rechtsgrundlage eines Schuldscheins

Die Rechtsgrundlage des Schuldscheins ist gesetzlich festgehalten und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert. Demzufolge steht das Eigentum am Schuldschein dem jeweiligen Gläubiger zu (§ 952 Abs. 1 BGB).

Der von der Schuldnerin oder dem Schuldner eigenhändig unterschriebene Schuldschein dient als voller Beweis für ihre oder seine Schuld (§ 416 ZPO).

Eine vertragliche Abtretung eines Schuldscheins ist zudem möglich – diese ist in § 398 BGB gesetzlich geregelt. Die Abtretung ermöglicht es dem Gläubiger, seine Forderungen durch einen Vertrag auf eine andere Person zu übertragen. Mit Abschluss des Vertrags erfolgt eine Schuldübernahme und der neue Gläubiger tritt anstelle des bisherigen Gläubigers ein. Der neue Gläubiger kann dann die ausstehende Forderung im eigenen Namen gegenüber der Schuldnerin oder dem Schuldner geltend machen.

Schuldscheine gelten als Zahlungsverpflichtungen und unterliegen somit einer gesetzlichen Verjährungsfrist. Diese beträgt laut § 195 BGB drei Jahre. Sie beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB in der Regel „mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.“

Nach Ablauf dieser Frist kann der Gläubiger gegenüber der Schuldnerin oder dem Schuldner keinen Anspruch mehr auf Begleichung der Forderung erheben.

Um seine rechtliche Gültigkeit zu erhalten, muss ein Schuldschein gewisse Bedingungen erfüllen. Zum einen ist die eigenhändige Unterschrift der Schuldnerin oder des Schuldners auf der Urkunde zwingend notwendig. Zum anderen muss der Schuldschein für die rechtliche Gültigkeit den Inhalt der Schuld ausführlich ausweisen.

Ja, ein Schuldschein ist grundsätzlich ohne die Beglaubigung eines Notars gültig. Lediglich die Unterschrift der Schuldnerin oder des Schuldners ist zwingend erforderlich – ohne diese besitzt der Schuldschein keinerlei rechtliche Gültigkeit.

Was passiert nach der Rückzahlung des Schuldscheins?

Das Eigentum an dem Schuldschein geht nach der Rückzahlung der Schuld nicht automatisch auf die Schuldnerin oder den Schuldner über. Die Schuldnerin oder der Schuldner kann aber, neben einer Quittung, die Herausgabe des Schuldscheins gem. § 371 BGB verlangen, um den Anschein des Weiterbestehens der Forderung zu beseitigen und eine eventuelle Inanspruchnahme durch einen Dritten abzuwenden. Behauptet der Gläubiger, zur Rückgabe außerstande zu sein, z. B., weil er behauptet, den Schuldschein verloren zu haben, kann und sollte die Schuldnerin oder der Schuldner das öffentlich beglaubigte (§ 129 BGB) Anerkenntnis verlangen, dass die Forderung erloschen ist.

Schuldschein für Privatpersonen

Schuldscheine können nicht nur zwischen Banken, Unternehmen und Kreditnehmenden abgeschlossen werden – auch Privatpersonen können einen Schuldschein zwecks Beweiserleichterung über das Bestehen einer Forderung ausstellen. Ein privater Schuldschein sollte immer in Schriftform festgehalten werden.

Folgende Inhalte sollte ein privater Schuldschein aufweisen:

  • Namen und Vornamen der Schuldnerin / des Schuldners sowie des Gläubigers
  • Anschrift
  • Personalausweisnummern
  • Schuldanerkenntnis der Schuldnerin / des Schuldners an den Gläubiger
  • Exakte Höhe der Schuld
  • Handschriftliche Unterzeichnung der Schuldnerin / des Schuldners

Die Unterschrift der Schuldnerin oder des Schuldners auf dem Schuldschein ist zwingend notwendig – nur so gilt er als rechtsgültig und Schuldanerkenntnis. Bis zur vollständigen Rückzahlung der Forderung bleibt der Schuldschein im Besitz des Gläubigers bzw. demjenigen, an den die Urkunde abgetreten wurde. Ist auf dem Schuldschein kein Datum für die Rückzahlung genannt, gilt auch bei privaten Schuldscheinen die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren nach Abschluss des Vertrags. Durch Mahnungen an die Schuldnerin oder den Schuldner kann diese jedoch verlängert werden.

Fazit: Das solltest Du über den Schuldschein wissen

Ein Schuldschein wird in der Regel in Schriftform erfasst und dokumentiert eine offene Forderung und das Schuldanerkenntnis einer Schuldnerin oder eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger. Er gilt nicht als Wertpapier und wird dementsprechend auch nicht an der Börse gehandelt. Ein Vertrag über einen Schuldschein kann sowohl mit Privatpersonen als auch mit Unternehmen oder öffentlichen Institutionen abgeschlossen werden. Schuldscheindarlehen hingegen gelten als Geschäftskredite und setzen die Eigenschaften eines Kaufmanns nach § 1 des Handelsgesetzbuches voraus. Sie gelten als attraktives Finanzierungsinstrument und Alternative zu herkömmlichen Krediten. Sowohl im Bankenwesen als auch unter Privatpersonen bietet ein Schuldschein die einfachste Form einer Sicherheit. Durch Angabe der notwendigen Daten und der handschriftlichen Unterschrift der Schuldnerin oder des Schuldners stellt diese Urkunde einen rechtsgültigen Vertrag dar, welcher das Bestehen einer Schuld bestätigt.

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