Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung – nun folgt die Insolvenz, oder? Ab einem gewissen Verschuldungsgrad spricht das Insolvenzrecht von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Privatperson. In diesem Fall ist der Schuldner meist nicht mehr in der Lage, selbst einen Weg zu finden, durch den er alle offenen Forderungen begleichen kann. Daher hat der Gesetzgeber die gerichtliche Schuldenbereinigung – auch bekannt als Privatinsolvenz – entwickelt.
Bevor ein Schuldner Insolvenz beantragen kann, muss er versuchen eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit seinen Gläubigern zu erreichen. Dafür erstellt man ein Vergleichsangebot, einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan. Dieser unterbreitet allen Gläubigern ein Zahlungsangebot. Wie er gestaltet ist, liegt dabei ganz in der Hand des Schuldners. Gesetzliche Vorgaben oder Definitionen gibt es für den Schuldenbereinigungsplan nicht.
Was ein Schuldenbereinigungsplan ist, wie Du damit ein Insolvenzverfahren umgehen kannst und wie Du die größten Chancen auf Zustimmung hast, erfährst Du in unserem auxmoney Ratgeber.
Ein Schuldenbereinigungsplan setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan muss alle Gläubiger und deren Forderungen auflisten. Auch Deine eigene Situation darfst Du als Schuldner nicht außer Acht lassen. Du solltest detailliert erörtern, wie Deine wirtschaftliche Situation als Schuldner aussieht. Bist Du in der Lage, durch Ratenzahlung Deine Schulden zu begleichen oder wird das eventuell durch bestehe Unterhaltsverpflichtungen verhindert? Auch Dein Einkommen und Dein Vermögen spielen im Plan eine wichtige Rolle. Du solltest so genau wie möglich auf Deine finanzielle Situation eingehen. Dadurch können Deine Gläubiger die Zahlungsangebote, die Du ihnen unterbreitest, bestmöglich nachvollziehen. So steigen Deine Chancen auf eine Zustimmung.
Wenn Du Deinen Gläubigern Zahlungsangebote machst, dann hast Du verschiedene Möglichkeiten. Es gibt Einmalzahlungen oder Ratenzahlungen, aber auch Stundungen oder den Erlass von Schulden in Form einer Restschuldbefreiung. Meist kannst Du als Schuldner nicht die gesamte Forderung begleichen. Daher setzt die außergerichtliche Schuldenbereinigung im Plan oft eine Quote fest, die den prozentualen Anteil bezeichnet, den Du zu zahlen in der Lage bist.
Beispiel für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit einer Quote:
Wenn sich die Gesamtsumme Deiner Schulden auf 20.000 Euro belaufen, Du aber nur 2.000 Euro aufbringen kannst, dann beläuft sich die Quote der außergerichtlichen Schuldenbereinigung auf 10 Prozent. Das bedeutet, Du kannst nur 10 Prozent aller Forderungen begleichen. Alle Gläubiger, die in Deiner außergerichtlichen Schuldenbereinigung erwähnt sind, müssen nach der Zustimmung gleichmäßig bezahlt werden. Daher musst Du das Geld anteilig auf jeden von ihnen verteilen. Für die übrige Summe erfolgt bei Annahme des Plans eine Restschuldbefreiung.
Es gibt außerdem den sogenannten Nullplan. Dieser Nullplan ist ein Schuldenbereinigungsplan, bei dem der Schuldner keinerlei pfändbares Einkommen oder anderweitiges Vermögen hat. Der Schuldner bittet also in diesem Verfahren darum, dass ihm alle Forderungen erlassen werden.
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Wer erstellt einen Schuldenbereinigungsplan?
Wenn Du einen Schuldenbereinigungsplan erstellen musst, dann solltest Du darüber nachdenken, Dir eine zweite Meinung einzuholen. Ein Rechtsanwalt oder ein Schuldnerberater kann helfen, den Vergleich so zu gestalten, dass er die Gläubiger überzeugt und diese dem Einigungsversuch zustimmen. So hast Du die besten Chancen, ein Insolvenzverfahren durch den Schuldenbereinigungsplan zu vermeiden.
Dein Schuldenbereinigungsplan im Überblick
Wenn Du mit dem Erstellen Deines Schuldenbereinigungsplans fertig bist, prüfe unbedingt noch einmal, ob Du folgende Punkte behandelt hast:
- Du erwähnst in Deinem Schuldenbereinigungsplan alle Gläubiger inklusive ihrer Forderungen. Wenn Du einen Gläubiger vergisst, dann musst Du einen neuen Schuldenbereinigungsplan erstellen.
- Du erläuterst Deine finanzielle Lage
- Du machst den Gläubigern Zahlungsangebote (beispielsweise in Form einer Stundung, einer Einmalzahlung oder einer Restschuldbefreiung).
Schuldenbereinigungsplan: So ist der Ablauf
Wenn Du die Erstellung des Schuldenbereinigungsplans hinter Dir hast, dann musst Du ihn all Deinen Gläubigern vorlegen. Wenn alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen, ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung erfolgreich beendet. Du musst keine Privatinsolvenz anmelden.
Lehnt jedoch ein Gläubiger das Angebot auf einen Vergleich ab, so ist der Schuldenbereinigungsplan gescheitert. Das musst Du Dir dann von einer anerkannten Schuldnerberatung bescheinigen lassen, um die Privatinsolvenz beantragen zu können.
Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan – der letzte Schritt vorm Insolvenzverfahren
Dass Dein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan gescheitert ist, heißt nicht automatisch, dass Du insolvent bist. Es besteht dann immer noch die Möglichkeit, dass ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan das schafft, was der außergerichtliche nicht erreichen konnte.
Sollte über dieses Verfahren ein Vergleich mit Deinen Gläubigern zustande kommen schützt Dich das vor Vollstreckungsmaßnahmen. Es handelt sich in diesem Fall nämlich noch nicht um eine Privatinsolvenz. Kommt es jedoch auch durch dieses Verfahren zu keiner Einigung, dann folgt im nächsten Schritt die Insolvenz.
Fazit: Darauf musst Du beim Schuldenbereinigungsplan achten
Beim Schuldenbereinigungsplan gilt, dass Du unbedingt sorgfältig vorgehen musst, um Deine Chancen auf eine Einigung mit den Gläubigern zu maximieren. Dein Plan sollte ausführlich sein und Du solltest gut begründen, warum Du aktuell (beispielsweise aufgrund Deines Einkommens) nicht in der Lage bist, die Forderungen zu begleichen. Nur dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass Dein Einigungsversuch angenommen wird, hoch. So kannst Du im besten Fall ein Insolvenzverfahren verhindern.