Der Erwerb eines neuen Fahrzeugs ist für die meisten Menschen eine finanzielle Herausforderung. Neben einem Kauf auf Raten über einen Kredit, nutzen viele Leute auch das Leasing zur Erfüllung ihres Traums – mit gewissen Risiken. Denn generell beträgt die Laufzeit für einen Leasingvertrag mehrere Jahre. Da dabei nicht vorgesehen ist, dass der Vertrag vorzeitig beendet werden kann, ist eine Kündigung des Leasings gar nicht so einfach. In den meisten Fällen ist das vorzeitige Beenden des Leasings bzw. des Leasingvertrags mit hohen Kosten verbunden.

Was kostet es, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden und wie kann man am besten vorgehen? Alles zu Möglichkeiten der Kündigung, Kosten und Co. erfährst Du hier.

Kann man einen Leasingvertrag vorzeitig beenden?

Grundsätzlich kann man einen Leasingvertrag nicht so einfach vor Vertragsende kündigen – vor allem nicht, wenn es sich um Finanzierungsleasing handelt. Während das operative Leasing auf eine kurzfristige Nutzung des Leasinggegenstands abzielt, handelt es sich beim Finanzierungsleasing um längerfristige Verträge.

Das vorzeitige Beenden des Leasingvertrags ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn vertragliche oder gesetzliche Kündigungsrechte bestehen. Es gibt aber auch Alternativen zur Kündigung des Auto-Leasingvertrags: Die Leasingübernahme, der Widerruf, der Aufhebungsvertrag, die Anfechtung und der Rücktritt sind Möglichkeiten, das Leasing noch vor Ende der Vertragslaufzeit zu beenden.

Ein Leasingvertrag kannst Du nur in Ausnahmefällen kündigen, weil Du im Vorfeld einen verbindlichen Vertrag mit der Leasinggesellschaft oder einem Kreditinstitut abgeschlossen hast. Es liegt in der Natur des Leasinggebers, kein Interesse daran zu haben, dass Du den Vertrag für Dein AutoLeasing vorzeitig beendest. Mit den monatlichen Leasingraten finanziert der Leasinggeber den Anschaffungspreis des Leasinggegenstandes, also beispielsweise Deines Autos, und möchte gleichzeitig dadurch einen Gewinn erzielen. Kündigst Du Deinen Fahrzeug-Leasingvertrag schon vor Vertragsende, müsste der Leasinggeber so erhebliche wirtschaftliche Einbußen erleiden.

Zwei verbreitete Möglichkeiten, den Vertrag für Dein Auto-Leasing vorzeitig zu beenden, sind ein Schaden am Leasinggegenstand oder Diebstahl. Hat das Leasingfahrzeug einen Totalschaden erlitten oder betragen anfallende Reparaturkoten mehr als 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes, dann kannst Du früher aus dem Leasingvertrag raus.

Wenn Dein PKW gestohlen wurde, ist der Leasinggegenstand somit entwendet und die Vertragsgrundlage fällt weg – auch das qualifiziert das vorzeitige Beenden des Auto-Leasingvertrags.

Das solltest Du bedenken: Wenn Du das Leasing wegen Diebstahl oder Schaden früher beendest, kann der Leasinggeber Schadensersatz fordern. Hintergrund ist der, dass er den Leasinggegenstand nicht wie vertraglich vereinbart zurückerhält. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, richtet sich nach dem Restwert des Leasingfahrzeugs und der noch eigentlich zu zahlenden Leasingraten.

Zahlungsverzug ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund für den Leasinggeber: Ist der Leasingnehmer oder die Leasingnehmerin mit mindestens zwei Leasingraten im Rückstand, bleibt es dem Leasinganbieter vorbehalten, den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden oder zu kündigen.

Wird das Leasingfahrzeug nur privat genutzt, muss dem Leasingnehmer oder der Leasingnehmerin vor der Kündigung eine 14-tägige Zahlungsfrist gegeben werden. Erst danach kann der Leasinggeber den Vertrag für Dein Auto kündigen und das Leasing somit vorzeitig beenden.

Bahnt sich während der Vertragslaufzeit eine Insolvenz des Leasingnehmers oder der Leasingnehmerin an, hat der Leasinggeber auch ein Interesse daran, das Leasing für das Auto vorzeitig zu beenden. Bei gewerblichem Leasing kann es vorkommen, dass ein Insolvenzverwalter oder eine -verwalterin entscheidet, ob der Leasingvertrag weiterzuführen ist.

Auch wenn die Leasingnehmerin oder der Leasingnehmer die Rechte des Leasinggebers verletzt oder in irgendeiner Weise gefährdet, kann letzterer das Leasing noch vor Ende der Laufzeit früher beenden. Eine solche außerordentliche Kündigung ist z. B. möglich, wenn die Leasingnehmerin oder der Leasingnehmer den Leasinggegenstand zu einem nicht vertraglich festgelegten Zweck nutzt oder es etwa an eine dritte Partei weitervermietet.

Es kommt zwar selten vor, aber rein theoretisch können Leasingnehmerin bzw.  Leasingnehmer und -geber auch direkt im Vertrag ein Kündigungsrecht vereinbaren. Diese ordentliche Kündigung des Leasingvertrags ist aber meist mit bestimmten Bedingungen verbunden. Beispielsweise ist die Kündigung erst möglich, wenn eine bestimmte Mindestlaufzeit des Vertrags erreicht ist oder wenn die Leasingnehmerin bzw. der Leasingnehmer einen Schadensersatz in Form einer Abschlusszahlung leistet. Hier gilt in der Regel: Je früher Du den Leasingvertrag kündigst, desto höher wird die Abschlusszahlung.

Info: Stirbt der Leasingnehmer oder die Leasingnehmerin, greift das außerordentliche Recht zur Kündigung gemäß § 580 BGB. Das Kündigungsrecht besteht auch, wenn die Erben des Fahrzeugs das Erbe annehmen und gilt bis zu 4 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls. Erben können das Leasing so auch vorzeitig beenden. Je nach Leasingvertrag kann der Leasinggeber allerdings auch in diesem Fall Ausgleichszahlungen verlangen. Entscheiden sich die Erben hingegen für eine Erbausschlagung, ist der Vertrag automatisch beendet.

Einen Leasingvertrag vorzeitig beenden – wie kann man vorgehen?

Möchtest Du z. B. ein neues Auto kaufen und deshalb Deinen Leasingvertrag vorzeitig beenden, muss der Leasinggeber einer vorzeitigen Kündigung und damit einem Aufhebungsvertrag zustimmen. In der Regel wird dann eine hohe Abstandszahlung fällig, die sich aus dem Restwert sowie den noch fälligen Leasingraten zusammensetzt. Unberührt davon bleibt das 14-tägige Recht auf Widerruf.

Leasinggeber und -nehmer bzw. -nehmerin haben mehrere Möglichkeiten, den Leasingvertrag auch ohne Kündigungsmöglichkeit früher zu beenden:

  • Aufhebungsvertrag
  • Leasingübernahme
  • Rücktritt
  • Anfechtung
  • Widerruf

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Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer bzw. -nehmerin zum Beenden eines Leasingvertrags. Wer den Leasingvertrag mit einem Aufhebungsvertrag vorzeitig kündigen möchte, sollte mit höheren Abstandszahlungen rechnen.

Wenn Du als Leasingnehmerin oder Leasingnehmer den Leasingvertrag vorzeitig beenden möchtest, kannst Du einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Allerdings solltest Du Dir dabei darüber im Klaren sein, dass der Leasinggeber im Falle eines Aufhebungsvertrags hohe Abstandszahlungen verlangen kann. Die Kosten richten sich dabei nach den noch ausstehenden Leasingraten sowie dem Restwert des Fahrzeugs.

Leasing vorzeitig beenden: Rücktritt

Eine weitere Möglichkeit den Auto-Leasing früher zu beenden, ohne zu kündigen, ist der Rücktritt. Als Leasingnehmerin oder Leasingnehmer hast Du ein solches Recht, wenn der Leasinggegenstand Mängel aufweist. Ein mangelhaftes Leasingfahrzeug berechtigt Dich zum Rücktritt und erlaubt Dir so, den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden. Grund dafür ist das vertragliche Gewährleistungsrecht. Etwaige Mängel muss allerdings der Hersteller beheben, wofür er zwei Versuche hat. Bleiben diese erfolglos, kannst Du dank eines möglichen Rücktritts auch ohne eine Kündigung den Leasingvertrag für Dein Auto vorzeitig beenden.

Anfechtung des Leasingvertrages

Ist der Vertrag unter falschen Voraussetzungen oder durch arglistige Täuschung zustande gekommen, hast Du auch die Möglichkeit auf eine Anfechtung des Leasingvertrages. Dabei betrachten die Parteien den Vertrag rückwirkend als nichtig und beide werden so gestellt, als ob der Vertrag nie abgeschlossen wurde.

Sowohl Leasingnehmerin bzw. Leasingnehmer als auch -geber haben die Möglichkeit, den Vertrag für das AutoLeasing anzufechten und im Anschluss früher zu beenden. Eine solche Anfechtung ist allerdings nur in bestimmten Fällen möglich:

  • Arglistige Täuschung einer der beiden Parteien
  • Vertrag wurde unter Drohung abgeschlossen
  • Irrtum über einen wesentlichen Vertragsgegenstand, bspw. in Bezug auf die Bonität der Leasingnehmerin bzw. des Leasingnehmers oder die Art des Leasinggegenstands

Wenn einer der Vertragspartner die Anfechtung nicht anerkennt, können rechtliche Schritte unter Zuhilfenahme einer Anwältin oder eines Anwalts zur Ersteinschätzung der Lage eingeleitet werden.

Leasing früher beenden durch Widerruf

Nutzt Du Dein Fahrzeug privat, kannst Du als Leasingnehmerin oder Leasingnehmer auch vom Widerrufsjoker Gebrauch machen und Dein Leasing-Auto mithilfe des Widerrufs abgeben, ohne Schadenersatz zahlen zu müssen. In vielen Fällen erhältst Du sogar die Leasingraten zurück und musst nicht einmal eine Nutzungsentschädigung bezahlen.

Der Leasinggeber muss einer vorzeitigen Kündigung und damit einem Aufhebungsvertrag zustimmen. In der Regel wird dann eine hohe Abstandszahlung fällig, die sich aus dem Restwert sowie den noch fälligen Leasingraten zusammensetzt. Generell gilt bei Verbraucherdarlehensverträgen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Hast Du möglicherweise eine fehlerhafte Widerrufserklärung erhalten, kannst Du als Verbraucher den sogenannten Widerrufsjoker nutzen. Das ermöglicht Dir, den Vertrag unabhängig von der regulären Widerrufsfrist auch noch einige Jahre nach Abschluss rückabwickeln zu können. Auf diese Weise kannst Du ebenfalls Dein Auto-Leasing früher beenden und bekommst sogar Deine Anzahlung sowie etwaige bereits geleistete Leasingraten erstattet.

Leasingübernahme: Alterative zur Kündigung des Leasingvertrages?

Eine Alternative zur Kündigung wäre in diesem Fall: Das Auto-Leasing vorzeitig beenden durch Leasingübernahme. Das bedeutet, dass ein neuer Leasingnehmer Deinen Vertrag übernimmt und die Leasingraten weiterzahlt. Allerdings muss der Leasinggeber der Leasingübernahme zustimmen.

Die Leasingübernahme ist eine weitere Möglichkeit zum vorzeitigen Ablösen eines Leasingvertrags. Um für alle beteiligten Parteien eine rechtliche Sicherheit zu schaffen, empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag, der alle wichtigen Inhalte auflistet – so kannst Du den Leasingvertrag sorgenfrei vorzeitig ablösen und der neue Leasinggeber das Fahrzeug und den Vertrag übernehmen.

Was kostet es, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden?

Das Leasing oder den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden, kann mit hohen Kosten einhergehen: Bei den meisten Fahrzeugen können die Kosten zwischen 200 und 600 Euro liegen, hängen aber immer auch von der Fahrzeugmarke, dem Leasinggeber und den individuellen Regelungen im Leasingvertrag ab. Hinzu kann eine Gebühr für die Restwertabsenkung des Fahrzeuges beim Leasinganbieter durch einen weiteren Haltereintrag im Kfz-Brief anfallen.

Gründe, einen Kfz-Leasingvertrag vorzeitig zu beenden

Neben den gängigen Gründen für eine Kündigung des Leasingvertrags, wie etwa einem Totalschaden, entscheiden sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem aus einer finanziellen Notlage heraus für das vorzeitige Ablösen des Leasings.

Auch wenn die Kündigungsmotivation der meisten Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer aufgrund eines Jobverlusts, Krankheit oder Unfalls und der damit verbundenen finanziellen Schieflage entsteht, gibt es noch weitere Gründe für das vorzeitige Beenden des Leasingvertrags – etwa Fahrverbote und Zwangsstilllegungen in einigen deutschen Städten für bestimmte Fahrzeugtypen. Außerdem ist es möglich, dass eine Verbraucherin oder ein Verbraucher sich ein neues Auto leisten will und dafür den alten Leasingvertag vorzeitig beenden will.

Fazit: In Sonderfällen ist es möglich, den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden

Ein Leasingvertrag bindet den Leasinggeber und den Leasingnehmer bzw. die -nehmerin in der Regel für eine bestimmte Laufzeit aneinander. Die Leasingnehmerin oder der Leasingnehmer zahlt dabei monatliche Raten und erhält dafür von der Leasinggesellschaft den vertraglich vereinbarten Leasinggegenstand, in den meisten Fällen ein Fahrzeug. Es gibt aber immer mal wieder Situationen, die dazu führen können, dass eine der beiden Parteien den Leasingvertrag vorzeitig beenden möchte. Dazu gibt es sowohl rechtliche Kündigungsmöglichkeiten wie Diebstahl oder Zahlungsverzug als auch Alternativen, mit denen Du das Leasing früher beenden kannst. So kannst Du beispielsweise einen Aufhebungsvertrag mit dem Leasinggeber vereinbaren oder eine neue Leasingnehmerin bzw. einen neuen Leasingnehmer finden, der Deinen Vertrag übernimmt. Die jeweiligen Möglichkeiten zum vorzeitigen Ablösen des Leasings sind in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft, über die Du Dich im Vorfeld auf jeden Fall informieren und im Zweifelsfall eine Anwältin oder einen Anwalt zur Ersteinschätzung zu Rate ziehen solltest.

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