Du stehst kurz davor, ein Grundstück oder eine Immobilie anzuschaffen? Dann kommst Du mit der Grunderwerbsteuer spätestens jetzt erstmals in Berührung. Diese Steuerart ist in Deutschland gesetzlich geregelt und wird durch das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) festgelegt. Wichtig zu wissen: Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und dem Wert des Erwerbs. Dabei richtet sich die Höhe der Grunderwerbsteuer nach der Gegenleistung, die Du für eine Immobilie oder ein Grundstück zahlst. Hier erfährst Du, was genau die Grunderwerbsteuer ist und wann Du sie bezahlen musst.

Definition: Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer definiert eine Steuerart, die beim Kauf von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie ist ein Anteil an Prozent, der auf den Kaufpreis des Erwerbs berechnet wird. Die genaue Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes und dem Wert der Immobilie oder des Grundstücks.

Festgesetzt werden die Details unter anderem im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), das von den jeweiligen Bundesländern verwaltet wird. Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer variiert und liegt oft zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises oder des Wertes von Immobilie oder Grundstück. Die Höhe der Steuer hängt also maßgeblich von der Gegenleistung ab, die Du zahlst. Im Grunde genommen ist die Grunderwerbsteuer beim Hauskauf eine einmalige Abgabe, die von Käuferinnen und Käufern entrichtet wird. Sie stellt eine bedeutende Einnahmequelle für die Bundesländer dar und dient dazu, regionale Haushalte zu unterstützen. Egal ob Erwerb eines Grundstücks, Haus kaufen oder Wohnung kaufen – die Grunderwerbsteuer ist eine Pflichtabgabe, die in Deutschland sehr ernst genommen wird. Bei Nichteinhaltung der Fristen oder unterlassener Zahlung können erhebliche Strafen und Säumniszuschläge drohen.

Fälligkeit der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird beim Grundstück- oder Immobilienkauf erst fällig, sobald der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen und die rechtliche Eigentumsübertragung und der gesamte Erwerbsvorgang, wie zum Beispiel auch die Freigabe eines Kredits, vollzogen wurde. Dieser Zeitpunkt markiert den Beginn der Steuerschuld, die Du bald begleichen solltest. Ein wichtiger Zwischenschritt vor dem endgültigen Eintrag ins Grundbuch ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung vom Finanzamt erklärt, dass die Grunderwerbsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurde. Ohne diese Bescheinigung kann die Umschreibung im Grundbuch nicht erfolgen. Die Zahlungsfrist für die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und liegt oft zwischen einem und drei Monaten ab Entstehung der Steuerschuld. In der Regel trägt die Käuferin oder der Käufer die Zahlungspflicht für die Grunderwerbsteuer. Das bedeutet, dass Du als Käuferin oder Käufer entweder selbst die Steuer entrichten musst oder aber Deine Notarin oder Dein Notar diesen Schritt in Deinem Auftrag übernimmt.

Beispiel

Angenommen, Du hast eine Wohnung in Bayern gekauft und der Kaufpreis beträgt 250.000 Euro. Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer in Bayern liegt bei 3,5 %. Nachdem der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde und sämtliche Erwerbsvorgänge abgeschlossen sind, entsteht die Steuerschuld. In diesem Fall tritt die Entstehung der Steuerschuld am Tag der notariellen Beurkundung ein. Du musst die Grunderwerbsteuer für Deinen Grundstück- oder Immobilienkauf innerhalb einer Zahlungsfrist begleichen, die in Bayern üblicherweise drei Monate beträgt. Die Berechnung der Grunderwerbsteuer erfolgt, indem der Steuersatz (3,5 %) auf die Gegenleistung (Kaufpreis von 250.000 Euro) angewendet wird. In diesem Fall beträgt die Grunderwerbsteuer:

250.000 Euro (Kaufpreis) x 3,5 % (Steuersatz) = 8.750 Euro

Du musst also 8.750 Euro Grunderwerbsteuer zahlen, um die Steuer zu begleichen.

Ausnahmen der Grunderwerbsteuer

Möchtest Du Grundstück, Haus oder Wohnung kaufen, ist die Grunderwerbsteuer meist unumgänglich. Es gibt allerdings auch wenige Ausnahmen, um die Steuerart auszuhebeln. Was es bedeutet, die Grunderwerbsteuer zu umgehen und in welchen Fällen das funktioniert, erfährst Du folgend etwas näher:

  • Schenkung: Wenn Du ein Grundstück oder eine Immobilie durch eine Schenkung erhältst, fällt in vielen Fällen keine Grunderwerbsteuer Die Erklärung dafür ist schlicht, denn hier wird nicht mit einer üblichen Gegenleistung gearbeitet. Dennoch sind hier einige Freibeträge zu beachten, bis zu denen die Steuerfreiheit gilt. Die Höhe variiert je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem.
  • Erbschaft: Erhältst Du ein Grundstück oder eine Immobilie durch eine Erbschaft, ist dies ebenfalls in der Regel von der Grunderwerbsteuer Hier gelten ebenfalls bestimmte Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad und Bundesland variieren.
  • Umstrukturierung von Unternehmen: Bei Umstrukturierungen von Unternehmen, bei denen es zu einem Eigentümerwechsel von Grundstücken oder Immobilien kommt, kann unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer
  • Kommunale Förderprogramme: Einige Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme an, bei denen unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung oder Reduzierung der Steuer möglich ist. Diese Programme sind darauf ausgerichtet, den Immobilienmarkt zu stimulieren und den Erwerb von Immobilien zu erleichtern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Regelungen für Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer von Bundesland zu Bundesland variieren können. Die Grundlagen bleiben fest im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) verankert. Um herauszufinden, wie hoch die Grunderwerbsteuern sind und ob der volle Steuersatz gezahlt werden muss, sollte daher immer eine individuelle Prüfung erfolgen.

Muss man bei Schenkung Grunderwerbsteuer zahlen?

Auch bei einer Schenkung kann eine Grunderwerbsteuer anfallen. Dies ist allerdings nicht immer der Fall und unter anderem abhängig von bestimmten Freibeträgen. Fällt eine Schenkungssteuer an, kann steuerrechtlich nicht auch noch die Grunderwerbsteuer als zusätzliche Steuerart festgesetzt werden.

Doch was ist die Höhe der Grunderwerbsteuer bei Schenkung? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da eine generelle Zahlung der Grunderwerbsteuer vom Einzelfall abhängt. Faktoren, die bei der Bemessung berücksichtigt werden, sind unter anderem Verwandtschaftsgrad oder die Wohnlage. Je enger die Verwandtschaft, desto höher ist der Freibetrag für die Schenkung. Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner profitieren oft von den großzügigsten Freibeträgen, gefolgt von Kindern, Enkeln und anderen Verwandten. Die Freibeträge variieren je nach Bundesland und können recht großzügig sein. Schenkungen innerhalb der Familie können bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei bleiben, und nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, wird besteuert. Die Berechnung der Grunderwerbsteuer bei Schenkungen kann komplex sein, da in einigen Bundesländern spezielle Steuerklassen gelten können.

Wie kann man Grunderwerbsteuer sparen?

Neben der Schenkung gibt es auch andere Faktoren, mit denen beeinflusst werden kann, wie hoch die Grunderwerbsteuern sind:

  • Kaufvertrag für Grundstück und Immobilie trennen
  • Anteile zwischen Käufer und Veräußerer schaffen
  • Steuersatz in verschiedenen Bundesländern vergleichen
  • Kommunale Förderprogramme für den Erwerb nutzen
  • Mehrere Käufer investieren in eine Anschaffung

Durch die Aufteilung in zwei separate Kaufverträge kann der Wert von Immobilie oder Grundstück oft niedriger dargestellt werden, was zu einer geringeren Steuer führen kann. Kommt ein ortsungebundener Erwerb in Frage, vergleiche außerdem unbedingt die Steuersätze zur besseren Einschätzung über die entsprechende Gegenleistung Deines Kaufpreises hinaus. Die Grunderwerbsteuer beim Hauskauf zu sparen, kann darüber hinaus auch gut funktionieren, wenn mehrere Personen Anteile erhalten.

Berechnung: Wie hoch sind Grunderwerbsteuern?

Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer ist abhängig vom Bundesland. Während die Steuern zum Beispiel in Bayern oder Hamburg recht niedrig sind, fallen in NRW und anderen Bundesländern höhere Sätze an:

Bundesland Grunderwerbsteuer
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 % bis 6,0 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 4,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorp. 6,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5,0 % bis 6,5 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 3,5 % bis 5,0 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %

Neben verschiedenen historischen Entwicklungen, wie auch Inflation, ist die unterschiedliche Höhe des Steuersatzes, der nach einem abgeschlossenen Kaufvertrag fällig wird, auch von der Haushaltslage der jeweiligen Bundesländer geprägt. Zusätzlich führen politische und regionale Unterschiede zu den jeweiligen Steuern eines Immobilien- oder Grundstückskauf.

Unterschiede zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fällig wird. Sie wird an das Finanzamt gezahlt und richtet sich nach dem Kaufpreis und variiert je nach Bundesland. Die Grundsteuer hingegen ist eine jährliche Steuer, die von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken und Immobilien gezahlt wird.

Sie basiert auf dem Einheitswert des Grundstücks und dem sogenannten Steuermessbetrag. Die Berechnung der Grundsteuer beim Hauskauf erfolgt durch die jeweilige Gemeinde oder Stadt und fließt in deren Haushalt. Die Höhe der Grundsteuer kann von Ort zu Ort variieren. Die Grunderwerbsteuer wird ausschließlich beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks fällig wird, während die Grundsteuer jährlich an das Finanzamt gezahlt werden muss, solange man Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie ist. Die Grundsteuer dient beim Hauskauf dazu, lokale Gemeinden und Städte zu finanzieren und wird zur Deckung kommunaler Ausgaben verwendet.

Hauskauf – wann muss man die Grundsteuer zahlen?

Solange man Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie ist, wird die Grundsteuer jährlich fällig. Kommt es zum Eigentümerwechsel, so muss eine erneute Zahlung unabhängig vom Zeitpunkt des Kaufvertrages erst zu Beginn des nächsten Kalenderjahres wieder erfolgen.

Die genauen Termine für die Zahlung der Grundsteuer können je nach Bundesland variieren. Die genauen Fälligkeitsdaten und Abrechnungszeiträume werden von der örtlichen Gemeinde oder Stadt festgelegt. Beim Hauskauf ist es wichtig, die Abrechnung der Grundsteuer mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer zu klären. Daher ist es ratsam, die Details zur Grundsteuerzahlung im Kaufvertrag zu regeln, um Missverständnisse zu vermeiden. In vielen Fällen wird der Verkäuferin bzw. dem Verkäufer die bereits für das Jahr gezahlte Grundsteuer anteilig zurückerstattet, da Du als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer die Steuer für den Rest des Jahres übernimmst. Nach Deinem Erwerb wirst Du vom örtlichen Finanzamt über die genauen Beträge und Fälligkeiten der Grundsteuer informiert.

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