Aufgrund stetig ansteigender Immobilienpreise wird der Traum eine eigene Immobilie zu besitzen für viele Menschen unerschwinglich. Allein einen Immobilienkredit aufzunehmen, stellt oftmals eine zu große finanzielle Belastung dar. Wer sich dennoch den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, kann auf die Möglichkeit einer Baufinanzierung zu zweit zurückgreifen. So können die Kosten für die Finanzierung der Immobilie aufgeteilt werden und ein eigenes Haus wird deutlich erschwinglicher. Dabei müssen die Immobilienkäufer sogar in der Regel nicht in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft leben. Nimmt man die Baufinanzierung unverheiratet wahr, sind die Paare allerdings einigen Risikofaktoren ausgesetzt, da unverheiratete Partner gesetzlich weniger geschützt sind als Ehepaare. Die wichtigsten Fragen zur gemeinsamen Baufinanzierung sowohl für Ehepaare als auch für unverheiratete Partner, zum Beispiel was im Falle einer Trennung passiert, erläutern wir in diesem Ratgeber.
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Baufinanzierung – allein oder zu zweit?
Nimmt man allein eine Baufinanzierung auf, entstehen enorme Kosten, sodass sich heutzutage einige Singles keine Immobilie mehr leisten können. Bei einer Baufinanzierung zu zweit können die Kosten geteilt und so die finanzielle Last geschmälert werden. Dazu ist kein Trauschein nötig, denn auch unverheiratete Paare oder Freunde und Familie können eine gemeinsame Baufinanzierung abschließen.
Dadurch, dass sich zwei Leute an der Finanzierung beteiligen, steht mehr Eigenkapital zur Verfügung, was in einem niedrigeren Zinssatz resultieren kann. Außerdem können die monatlichen Raten zur Tilgung des Darlehens höher angesetzt werden und der Kredit somit schneller abbezahlt werden. Dank zwei haftendenden Partnern werden der Bank bzw. dem Kreditgeber mehr Sicherheiten geboten, was die Kreditaufnahme erleichtert. Wichtig bei einer Baufinanzierung mit 2 Personen ist, dass nur derjenige Rechte an der Immobilie besitzt, der auch im Grundbuch eingetragen ist. Deshalb sollten die Eigentumsverhältnisse bei der Finanzierung klar geregelt und im Grundbuch festgehalten werden. Vor allem im Falle einer Trennung der Partner ist dies von Bedeutung.
Die Vorteile einer Baufinanzierung zu zweit im Überblick:
- Alle Kosten der Baufinanzierung werden aufgeteilt
- Für die Finanzierung steht mehr Eigenkapital zur Verfügung
- Aufgenommene Kredite können schneller getilgt werden
- Möglicherweise niedrige Zinsen
- Die monatlichen Raten der Immobilienfinanzierung können höher angesetzt werden
- Die Immobilie darf mehr kosten
Gemeinsame Baufinanzierung als Ehepaar
Ehepaare, die keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, leben in einer Zugewinngemeinschaft. Dabei wird das Vermögen der Partner getrennt behandelt und man muss nicht zwangsweise für die Schulden des Partners haften. Sollte es zu einer Trennung kommen, findet ein sogenannter Zugewinnausgleich statt. Das bedeutet, dass das Vermögen, das gemeinschaftlich während der Ehe erwirtschaftet wurde, zu gleichen Anteilen auf die Partner aufgeteilt wird. Vermögen, das bereits vor der Ehe bestanden hat, bleibt im alleinigen Besitz.
Auch die Baufinanzierung zählt zu dem gemeinsam erwirtschafteten Vermögen von Ehepaaren, sobald beide Partner als Eigentümer der Immobilie im Grundbucheintrag festgehalten sind. Ist einer der Eheleute als alleiniger Eigentümer der Immobilie eingetragen, darf er den anderen im Falle einer Scheidung zum Auszug bewegen oder Miete verlangen. Sind bei einer Trennung die Besitzverhältnisse für beide Partner gleich und es kann sich nicht auf den weiteren Umgang mit der gemeinsamen Immobilie geeinigt werden, kommt es zu einer Teilungsversteigerung. Dabei wird im Zuge einer Zwangsversteigerung das in Haus oder Wohnung gebundene Vermögen in Geld umgewandelt und anschließend zwischen den Partnern aufgeteilt. Stirbt einer der Ehepartner, greift die gesetzliche Erbfolge, sofern nicht anders in einem Testament festgehalten. Somit erbt der Partner Vermögen und Schulden, zu denen auch der noch ausstehende Betrag zur Tilgung der Baufinanzierung zählt.
Baufinanzierung als unverheiratetes Paar – Ist das möglich?
Auch unverheiratete Paare haben die Möglichkeit auf eine Baufinanzierung zu zweit. Ein Trauschein ist nicht erheblich für die Finanzierung, sondern die Eintragung in das Grundbuch. Denn wer als Eigentümer im Grundbuch steht, hat nachweislich einen Anspruch auf die Immobilie. Neben einer hälftigen Aufteilung der Eigentumsverhältnisse, sind auch 60:40 oder 70:30-Aufteilungen möglich. Bei der Baufinanzierung von unverheirateten Paaren haften beide Partner zu 100 Prozent bei Zahlungsausfällen – unabhängig davon, wie viel die Partner verdienen oder bereits in den Kredit einbezahlt haben. In Ausnahmefällen ist es sogar von Vorteil, nicht im Grundbuch eingetragen zu sein, damit Ex-Partner oder Kinder aus vergangenen Beziehungen keinen Anspruch auf die Immobilie haben. In der Regel empfiehlt es sich für Unverheiratete, einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen, um so die Besitzverhältnisse eindeutig festzulegen. Mit dem Vertrag wird u. a. geregelt, wem die Möbel gehören oder wie viel Eigenkapital vom jeweiligen Partner eingebracht wurde. Im Ernstfall, z. B. bei einer Trennung, wird dann auf den Partnerschaftsvertrag zurückgegriffen.
Kommt es zum Todesfall, ist bei unverheirateten Paaren, der überlebende Partner nicht erbberechtigt und hat somit keinen Anspruch auf den restlichen Teil der Immobilie. Der Anteil des Verstorbenen wird an die nächsten Verwandten vererbt. Ist der verstorbene Partner alleiniger Besitzer der Immobilie, muss der verbleibende Partner innerhalb von 30 Tagen aus dem Haus ausziehen, wenn die Erben Anspruch auf die Immobilie erheben. Deshalb ist es empfehlenswert, im Testament dem Partner ein Vorkaufsrecht oder ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen. Außerdem ist zu beachten, dass beim Erbe immer eine Erbschaftssteuer anfällt. Bei unverheirateten Paaren liegt der
Freibetrag bei nur 20.000 Euro. Im Vergleich dazu liegt dieser bei Ehepaaren bei 500.000 Euro. Alles was über dem Freibetrag liegt, wird mit 30 Prozent besteuert, was ein lebenslanges Wohnrecht ebenfalls sinnvoll macht, um den Partner finanziell zu entlasten.
Baufinanzierung von 2 Personen in Form einer GbR
Auch zwei Personen, die weder in einer Ehe, eheähnlichen Gemeinschaft oder Partnerschaft leben, haben die Möglichkeit eine Baufinanzierung zu zweit abschließen. So können beispielsweise Personen innerhalb der Familie oder Freunde gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung kaufen. Hierzu gründen die beiden Personen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), welche folglich als alleinige Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen wird. Die Eigentumsverhältnisse und alle weiteren Eventualitäten bei einer Trennung oder einem Todesfall werden in einem zusätzlichen Gesellschaftervertrag geklärt. So sind die Besitzverhältnisse frei wählbar und nicht auf die Anteil-Optionen des Grundbuchs beschränkt. Möchte einer der Partner aus der GbR austreten, besteht die Möglichkeit, dass ein neuer Gesellschafter einspringt, ohne dass Änderungen im Grundbuch vorgenommen werden müssen. Löst sich die GbR allerdings komplett auf, entstehen sowohl Grundbuchkosten als auch Notarkosten.
Aufnahme eines Darlehens – Wie funktioniert die Baufinanzierung zu zweit?
Für die Finanzierung einer Immobilie gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie z. B. Hypothekendarlehen, Bauspardarlehen oder staatliche Fördermittel. Die wohl häufigste Form der Baufinanzierung ist das Hypothekendarlehen. In der Regel handelt es sich dabei um Annuitätendarlehen von einer Bank oder einem anderen Kreditgeber. Bei dieser Form des Darlehens bleibt die monatlich zu zahlenden Raten immer gleich, lediglich der Anteil der Tilgungs- und Zinsrate passen sich über die Zeit an. Um einen geeigneten Partner für die Immobilienfinanzierung zu finden, kann man sich über Angebote der Hausbank informieren oder Vergleichsportale im Internet nutzen. Wer von einer Bank einen Kreditvertrag erhalten möchte, benötigt ein ausreichendes und regelmäßiges Einkommen. Zur Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit wird ein hoher Wert auf die Schufa-Auskunft gelegt. Somit bleiben Personen mit nicht optimaler Schufa Kredite bei Banken häufig verwehrt. Des Weiteren berechnen Banken bei der Kreditaufnahme eine Lebenshaltungskostenpauschale, um herauszufinden, wie hoch die finanzielle Belastung durch das Darlehen sein darf. Darlehensnehmer bei einer Baufinanzierung zu zweit erhalten nicht unbedingt niedrige
Kreditzinsen, weil ein höheres Einkommen zur Verfügung steht. Nur wenn durch die gemeinsame Finanzierung mehr Eigenkapital zur Verfügung steht, kann durch die geringere Aufnahme von Fremdkapital ein geringerer Zinssatz resultieren. Allerdings wird die Kreditaufnahme dadurch erleichtert, dass beide Partner als Darlehensnehmer mit Ihrem Privatvermögen haften. Somit reduziert sich das Ausfallrisiko für Banken. Einen nicht zu vernachlässigenden Teil der Kosten beim Kauf einer Immobilie stellen die Nebenkosten dar. Diese werden generell nicht von Banken übernommen, weswegen ausreichend Eigenkapital für den Hauskauf zu Verfügung stehen muss.
Wie wird die Baufinanzierung bei einer Trennung geregelt?
Kommt es nach einer Baufinanzierung zu zweit zur Trennung, können verschiedene Szenarien eintreten:
- Einer der Partner bleibt im Haus
- Beide ziehen aus und verkaufen die Immobilie
- Keiner bleibt im Haus und das Haus wird vermietet
Bleibt einer der Partner im Haus, besteht die Möglichkeit, den anderen auszuzahlen und dessen Anteile abzukaufen. Damit der Ausbezahlte nun nicht mehr mit seinem Vermögen für das Haus haftet, muss eine Schuldhaftentlassung bei der Bank beantragt werden. Falls die Bank allerdings das Einkommen des Partners, der im Haus bleibt, als zu gering für die Tilgung des Darlehens einschätzt, kann die Schuldhaftentlassung abgelehnt werden. In diesem Fall kann mit einer Schuldfreistellung vereinbart werden, dass nur ein Partner die restlichen Raten zahlt. Jedoch kann der andere Partner immer noch belangt werden, falls es zum Zahlungsausfall kommt.
Ziehen beide aus und verkaufen die Immobilie wird mit dem Erlös des Verkaufs die Restschuld beglichen. Bleibt ein Partner im Haus und möchte den anderen allerdings nicht ausbezahlen, hat dieser die Möglichkeit eine Zwangsversteigerung zu beantragen. Nach Verkauf des Hauses, erhalten beide Partner die Hälfte des Geldes, mit dem der Kredit anschließend abbezahlt wird. Verlassen beide das Haus und vermieten es weiter, werden die Mieteinnahmen zur Tilgung der Baufinanzierung für 2 Personen verwendet. Grund dafür könnte beispielsweise sein, dass die beiden auf eine Wertsteigerung des Hauses hoffen und erst zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen wollen.
Arbeitslosigkeit – Was passiert mit der Immobilienfinanzierung?
Im Falle der Arbeitslosigkeit führt kein Weg am Gespräch mit der kreditgebenden Bank vorbei. Möglicherweise lassen sich die Raten der Baufinanzierung mit einer Stundungsvereinbarung aufschieben oder die Raten können reduziert werden, falls man sich auf eine flexible Tilgung bei Kreditabschluss geeinigt hat. Gegebenenfalls kann aber auch das Arbeitslosengeld oder das Gehalt des Partners zur weiteren Begleichung der Raten herangezogen werden. Grundsätzlich ist es zu empfehlen, stets ein bis zwei Nettogehälter zur Seite zu legen, um bei einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit die monatlichen Raten der Hausfinanzierung tilgen zu können.
Wie wird die Finanzierung der Immobilie gehandhabt, wenn der Partner stirbt?
Generell regelt ein Testament den Nachlass des Verstorbenen. Wurde kein Testament angefertigt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Zum Nachlass einer Person zählen auch die ausstehenden Schulden der Baufinanzierung. Stirbt also einer der Partner der gemeinsamen Baufinanzierung, muss der andere Darlehensnehmer die Raten womöglich allein begleichen. Unter gewissen Umständen können die Raten durch einen Härtefallantrag vorübergehend reduziert oder komplett ausgesetzt werden.
Unterstützung von Immobilienkäufen: Zuschuss zur Baufinanzierung
Zur Baufinanzierung zu zweit steht es Paaren offen, Fördermittel zu beantragen. Dabei bieten sich vor allem die KfW Förderung Hauskauf und KfW Förderung Neubau an. Bei der Beantragung stehen wir Euch unterstützend zur Seite. Voraussetzung für eine derartige KfW Förderung ist, dass der Neubau gewisse Effizienzhaus-Standards erfüllen muss. Aber auch wenn sie eine bestehende Immobilie kaufen und planen diese energieeffizient zu sanieren, kann eine KfW Förderung eine gute Option zur Baufinanzierung sein. Die Besonderheit dieser Baufinanzierung ist, dass Ihr einen Tilgungszuschuss erhaltet, der nicht zurückgezahlt werden muss. Neben Fördermitteln der KfW bieten auch Bundesländer, Städte und Kommunen diverse Fördermittel an. Besonders interessant ist das KfW Baukindergeld bei der Baufinanzierung für Familien. Hier erhalten Familien, die die Voraussetzungen erfüllen, pro Kind 12.000 Euro Zuschuss für den Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie.
Tipp für Paare: Baufinanzierung zu zweit richtig absichern
Bei einer Baufinanzierung mit 2 Personen empfiehlt es sich, eine Risikolebensversicherung zur finanziellen Absicherung abzuschließen. Mit der ausgezahlten Versicherung kann im Todesfall ein Teil der Baufinanzierung zurückgezahlt werden, sodass der Partner keine hohen Schulden zu begleichen hat. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ratsam, um den Verkauf der Immobilie im Falle der Arbeitsunfähigkeit zu verhindern. Des Weiteren besteht die Option einer Restschuldversicherung. Diese wird speziell im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme vom Kreditnehmer auf eigene Kosten abgeschlossen. Je nach Vertrag wird beispielsweise im Falle des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Restschuld des Darlehens abbezahlt.
Unser Fazit – So funktioniert die Baufinanzierung zu zweit
Ein zentraler Vorteil der Baufinanzierung zu zweit ist, dass die durchaus hohe finanzielle Last auf zwei Personen verteilt werden kann. Grundsätzlich kann jeder eine Baufinanzierung zu zweit abschließen und die Vorteile genießen. Dabei gibt es allerdings kleine Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. Aber nicht nur Paare, auch Familie, Freunde oder Bekannte können mit Hilfe einer GbR eine gemeinsame Finanzierung abschließen. In allen Fällen sollte allerdings für die Möglichkeit einer Trennung vorgesorgt werden. Besonders wichtig ist es, bei der Baufinanzierung auf flexible Kreditbedingungen und faire Konditionen zu achten.