Ist ein Immobilienkredit nach vielen Jahren endlich abbezahlt, dann ist es Zeit die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen – oder etwa nicht?

Für Banken ist der Eintrag ins Grundbuch oder eine Hypothek bei einer Baufinanzierung oder einem Kredit eine Sicherheit. Diese Grundschuld kann den Kreditgeber bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers absichern, denn wenn der Kreditnehmer seinen Kredit nicht mehr zahlen kann, liegt das Grundpfandrecht bei der Bank.

Wenn das Darlehen einmal abbezahlt ist, wird die Grundschuld durch die Bank in die Eigentümergrundschuld umgewandelt. Ab dann kann eine Grundschuldlöschung vorgenommen werden. Doch das Löschen der Grundschuld ist mit Kosten für einen Notar und den Gebühren, die vom Grundbuchamt erhoben werden, verbunden.

Wann die Löschung der Grundschuld sinnvoll ist und wann nicht und ob man eine Grundschuld ohne Notar löschen kann, erklären wir Dir ausführlich in diesem Ratgeber.

Mit Löschungsbewilligung zur Löschung der Grundschuld: Eine Anleitung

Wenn ein Immobilieneigentümer sein Darlehen bei der Bank getilgt hat, dann kann er dies von der Bank in Form einer Löschungsbewilligung bescheinigt bekommen. Ohne diese Löschungsbewilligung kann man die Grundschuld nicht löschen lassen. Mit der Löschungsbewilligung kann dann ein Notar beim Grundbuchamt das Löschen des Grundbucheintrages veranlassen.

Der Weg zum Löschen der Grundschuld im Überblick:

  • Löschungsbewilligung beim Kreditgeber einholen
  • Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt einreichen
  • Abwarten der Prüfung
  • Die Löschung der Grundschuld erfolgt

Im Folgenden erfährst Du mehr über die Schritte, die Du gehen musst, wenn Du Deine Grundschuld löschen möchtest.

Grundschuld löschen oder nicht – Was wann sinnvoll ist

Die Immobilie ist abbezahlt und dem Löschen des Grundbucheintrages steht nichts mehr im Wege. Aber ist es überhaupt sinnvoll, die Grundschuld zu löschen?

Solange die Immobilie nicht verkauft werden soll, gibt es tatsächlich einige Argumente, die gegen das Löschen der Grundschuld aus dem Grundbuch sprechen. Sollte der Eigentümer nämlich zu einem späteren Zeitpunkt eine Modernisierung planen, dann kann die Grundschuld von der Bank erneut als Sicherheit genutzt werden. Auch beim Kauf einer weiteren Immobilie kann die Grundschuld als Kreditsicherheit verwendet werden. Der Eigentümer spart somit die Kosten, die bei der Löschung der Grundschuld und der möglichen Neubeantragung zu einem späteren Zeitpunkt anfallen. Außerdem kann er seiner Bank eine zusätzliche Sicherheit bei der Kreditvergabe bieten.

Ist der Plan hingegen, das Haus zu verkaufen, dann ist es sinnvoll, die Grundschuld zu löschen. Unbelastete Grundstücke sind auf dem Immobilienmarkt deutlich beliebter und erzielen häufig höhere Verkaufspreise.

Die Löschungsbewilligung solltest Du Dir allerdings in jedem Fall ausstellen lassen. Diese belegt nämlich, dass die Tilgung Deiner Baufinanzierung erfolgt ist.

Wie läuft die Löschung einer Grundschuld ab?

Um die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen, musst Du einen schriftlichen Antrag auf Grundschuldlöschung stellen. Dieser Antrag muss zusammen mit der Löschungsbewilligung an einen von Dir beauftragten Notar übermittelt werden.

Nach der Beglaubigung werden sowohl die Löschungsbewilligung als auch der Antrag auf Löschung der Grundschuld an das zuständige Grundbuchamt weitergeleitet. Dort ist entweder die Abteilung II (Vormerkungen oder Grunddienstbarkeiten) oder Abteilung III (Hypotheken oder Grundpfandrechte) zuständig. Dein Antrag wird vom Grundbuchamt geprüft und sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird daraufhin der Löschungsvermerk ins Grundbuch eingetragen.

Diese Kosten kommen bei der Löschung der Grundschuld auf Dich zu

Die Kosten, die entstehen, wenn Du Deine Grundschuld löschen möchtest, setzten sich aus dem Honorar des Notars und den Gebühren des Grundbuchamtes zusammen. Die Höhe des Notarhonorars sind dabei davon abhängig ob dieser lediglich eine Unterschrift beglaubigen muss oder ob zusätzlich ein Löschungsantrag entworfen werden muss. Die Kosten hängen zusätzlich von der Höhe des Grundstückswerts ab. Ist ein Grundstück beispielsweise 250.000 Euro wert, dann musst Du bei der Löschung der Grundschuld mit Kosten von etwa 500 Euro rechnen.

Da die Erstellung der Löschungsbewilligung gesetzlich vorgeschrieben ist, darf Dein Kreditgeber Dir diese nicht in Rechnung stellen.

Kann man eine Grundschuld ohne Notar löschen?

Eine Löschungsbewilligung muss notariell beglaubigt werden. Daher ist es nicht möglich, eine Grundschuld zu löschen, ohne einen Notar zu beauftragen.

Wie lange dauert es, eine Grundschuld zu löschen?

Die Ausstellung einer Löschungsbewilligung nimmt meist nicht viel Zeit in Anspruch. Doch die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch ist oft trotzdem nicht schnell abgehandelt. Die Bank prüft Löschungen gründlich, bevor eine Zustimmung erteilt wird. Im Anschluss auf den Antrag musst Du dann darauf warten, bis das Grundbuchamt diesen bearbeitet. Wie schnell das geht, hängt ganz vom jeweiligen Amt und manchmal auch vom Bundesland ab. Die Zeitspanne kann daher zwischen mehreren Tagen, Wochen oder sogar Monaten variieren.

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Die Löschungsbewilligung: Das ist wichtig

Ohne Löschungsbewilligung des Kreditgebers kann man eine Grundschuld nicht löschen. Es ist erst möglich, eine Grundschuld löschen zu lassen, wenn der Immobilienkredit vollständig zurückgezahlt ist und die Grundschuld zur Eigentümergrundschuld wird. Die Bank tritt daraufhin ihr Grundpfandrecht an der Immobilie ab. Erst wenn das passiert ist, dann wird Dir die Löschungsbewilligung zugeschickt. Sollte dies nicht unaufgefordert passieren, dann kannst Du sie Dir einfach bei Deiner Bank verlangen.

Die Löschungsbewilligung muss immer in notarieller Form vorliegen, dabei ist die Zustimmung des Gläubigers besonders wichtig. Denn ohne ebendiese kann kein Sicherungsrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden.

In der Regel erhältst Du einen Vordruck für die Löschungsbewilligung, der bereits alle wichtigen Angaben umfasst. Du musst ihn dann lediglich ausfüllen und beglaubigen lassen.

Diese Informationen müssen in der Löschungsbewilligung enthalten sein:

  • Grundbuchblatt
  • Band des Grundbuchs
  • Flur
  • Flurstück
  • Höhe der Grundschuld
  • Stadt des Kreditgebers
  • Laufende Grundbuchnummer
  • Ort, Datum und Unterschrift des Gläubigers und des Eigentümers
  • Zustimmung des Eigentümers zur Löschung der Grundschuld

Muss eine Löschungsbewilligung notariell beglaubigt werden?

Die Unterschrift des Gläubigers auf der Löschungsbewilligung muss notariell beglaubigt sein. Nur wenn es sich beim Gläubiger um eine Behörde handelt, gibt es eine Ausnahme. In diesem Fall reicht die Unterschrift des Gläubigers inklusive des Behördensiegels für eine Löschung der Grundschuld.

Ist dies nicht der Fall, dann kann man die Grundschuld nicht ohne Notar löschen lassen.

Verlust des Grundschuldbriefes: Das kannst Du tun

Du willst Deine Grundschuld löschen, doch Dir ist aufgefallen, dass Du Deinen Grundschuldbrief verloren hast? In diesem Fall hilft Dir das Aufgebotsverfahren, denn durch dieses kannst Du Deine Grundschuld trotzdem löschen lassen. Das ist allerdings um einiges teurer als die „normale“ Löschung der Grundschuld. Daher solltest Du nach dem Erhalt des Grundschuldbriefes dafür sorgen, dass dieser sicher verwahrt wird und Du ihn garantiert wieder findest.

Fazit: Ganz einfach die Grundschuld löschen lassen

Eine Grundschuld zu löschen ist kein Hexenwerk. Meist handelt es sich um ein sehr einfaches Unterfangen. Das Wichtigste ist, dass Du vorher prüfst, ob die Löschung für dich überhaupt sinnvoll ist und den Prozess nur durchläufst, wenn das wirklich nötig ist. Außerdem solltest Du darauf achten, dass Du die Löschung der Grundschuld nicht zu knapp beantragst, falls Du unter Zeitdruck stehen solltest.

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