Wechselkredit

An die Stelle des Lieferantenkredits kann auch ein Wechselkredit treten. In diesem Falle bietet ein Kunde als Zahlungsmittel auch die Akzeptierung eines Wechsels an. Bei einem Wechsel handelt es sich um ein Instrument des Zahlungsverkehrs, welches ein Zahlungsziel beinhaltet. Somit dient es als Sicherheit, aber auch als verbrieftes Wertpapier. Der Kunde verpflichtet sich somit nach Ablauf einer Frist eine bestimmte Summe zu zahlen.

Es gibt zwei verschiedene Formen von Wechseln:

1. der gezogene Wechsel, der die Anweisung des Ausstellers an den Wechselschuldner (Bezogener) enthält, die Wechselsumme bei Fälligkeit an die im Wechsel genannte Person oder Firma (Remittent) zu zahlen.

2. der Solawechsel, bei dem der Wechselaussteller selbst der Wechselschuldner ist, sich also verpflichtet die Wechselsumme selbst zu zahlen.

Bestandteile

Der Wechsel unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften und muss folgende Bestandteile enthalten:

  • die Bezeichnung “Wechsel” im Text der Urkunde
  • die unbedingte Zahlungsanweisung einer bestimmten Geldsumme
  • den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener)
  • die Angabe der Verfallzeit
  • die Angabe des Zahlungsortes
  • den Namen dessen, an den gezahlt werden soll (Remittent)
  • den Ausstellungsort und Ausstellungstag
  • die Unterschrift des Ausstellers (Trassant)

Verwertungsmöglichkeiten

Der Wechselgläubiger, der zunächst meist gleichzeitig der Aussteller ist, hat folgende Verwertungsmöglichkeiten:

1. Er kann den Wechsel bis zum Verfalltag aufbewahren und ihn dann dem Bezogenen zur Zahlung vorlegen.

2. Er kann den Wechsel durch Indossament weitergeben, also als Zahlungsmittel benutzen.

3. Er kann den Wechsel bei der Bank diskontieren lassen.

Wechselprolongation

Der Wechselschuldner muss mit Sicherheit damit rechnen, dass ihm der Wechsel am Verfalltag oder spätestens an einem der beiden folgenden Werktage zur Zahlung vorgelegt wird. Eine Verweigerung der Zahlung würde zum Wechselprotest führen. Kann der Bezogene nicht zahlen, so wird er zweckmäßigerweise vor Fälligkeit mit dem Aussteller Verbindung aufnehmen, um einen Zahlungsaufschub im Wege der Prolongation zu erreichen.

Wechselprotest

Ist der Wechselschuldner am Verfalltag nicht in der Lage den Wechsel einlösen, so kommt es in der Regel zum Wechselprotest.

Nach dem Wechselprotest muss der letzte Inhaber des Wechsels seinen unmittelbaren Vorgänger und den Aussteller benachrichtigen. Er hat dann die Möglichkeit des Rückgriffs (Regress), d.h. er kann von seinen Vorgängern bis hin zum Aussteller die Wechselsumme und dazu Zinsen, Kosten und Vergütung verlangen.

Fazit

Beim Wechselkredit entsteht eine Kreditbeziehung zwischen Kunde und Lieferant, weil der Kunde, also der Bezogene erst nach einer bestimmten Frist die Zahlung leisten muss. Weiterhin kann der Lieferant selbst den Wechsel vor Fälligkeit weitergeben, um seinerseits wieder offene Rechnungen auszugleichen. So kommt es zu einer Reihe von Kreditbeziehungen bedingt durch die Wechselweitergabe.

Gleichzeitig ist der Wechselkredit nicht nur kurzfristige Möglichkeit der Finanzierung bzw. als Kredit sondern auch ein Sicherungsmittel, gerade weil er strengen gesetzlichen Vorschriften unterworfen ist und im Falle der Nichtzahlung des Bezogenen bei Fälligkeit, auf den jeweiligen Vorbesitzer zurückgegriffen werden kann.

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