Wer seine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist begleicht, den wird diese am Ende deutlich mehr kosten als erwartet. Der Grund sind Mahngebühren und Verzugszinsen, die in solchen Fällen zusätzlich zum Rechnungsbetrag anfallen können.
Doch was sind Verzugszinsen und wann müssen Verbraucherinnen und Verbraucher für einen Zahlungsverzug zahlen? Wie hoch sind solche Verzugszinsen und worauf kommt es bei der Berechnung von Verzugszinsen an? Alle wichtigen Informationen zum Thema Verzugszinsen und Schuldnerverzug findest Du einfach erklärt in diesem Beitrag.
Definition: Was sind Verzugszinsen?
Verzugszinsen sind gesetzlich im §288 BGB geregelt und dienen der Entschädigung eines Gläubigers bei Schuldnerverzug. Verzugszinsen kompensieren also für den entstandenen Verzugsschaden des Gläubigers, wenn dessen Forderung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist vom Schuldner beglichen wird.
Für die Frage, ob und wann Zinsen für einen Schaden durch Zahlungsverzug erhoben werden, ist zunächst irrelevant, ob es sich um die Geldschuld einer Verbraucherin bzw. eines Verbrauchers oder aber einer Unternehmerin oder eines Unternehmers handelt. Letzteres entscheidet jedoch über die Höhe der Verzugszinsen.
Tipp: In unserem Finanzlexikon erhältst Du detaillierte Informationen darüber, was Zinsen sind und welche Art von Zinsen es abgesehen von Verzugszinsen noch gibt.
Wann muss man Verzugszinsen zahlen?
Per Definition werden Verzugszinsen bei einem Zahlungsverzug fällig. Wann ein Zahlungsverzug vorliegt und wie hoch der Verzugszinssatz ausfällt, ist in § 286 BGB geregelt. Demnach tritt Zahlungsverzug ein, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:
- Der Schuldner gerät 30 Tage nach Erhalt der Rechnung automatisch in Verzug
- Der Schuldner verpasst die in der Rechnung genannte Zahlungsfrist
- Der Schuldner erhält eine Mahnung
Die 30-Tage-Frist ist im Zusammenhang von Zahlungsverzug eine der wohl wichtigsten Regelungen im BGB. Sofern in der Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner nichts Anderweitiges festgesetzt wurde, kommt der Schuldner zum Verzug, wenn die Forderung spätestens 30 Tage nach Eingang der Rechnung noch nicht beglichen ist.
Wurde in einer gegenseitigen Vereinbarung jedoch ein früheres oder späteres Datum der Zahlung festgehalten, gilt entsprechend diese Zahlungsfrist für die Fälligkeit. Erfolgt keine Tilgung bis zu vereinbarten Zahlungsfrist, besteht Schuldnerverzug und Verzugszinsen werden erhoben.
Wie hoch sind Verzugszinsen?
Ausschlaggebend für die Höhe der Verzugszinsen sind der aktuelle Basiszinssatz, sowie der zutreffende Verzugszinssatz.
Der Basiszinssatz für Verzugszinsen wird halbjährlich von der Bundesbank bekanntgegeben. Zum 1.7.2023 berechnete die Deutsche Bundesbank einen Basiszinssatz von 3,12 Prozent. Die Höhe vom Verzugszinssatz wird im Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger festgehalten. Der gesetzlich festgelegte, maximale Verzugszinssatz darf dabei jedoch nicht überschritten werden.
Verzugszinsen bei Privatpersonen vs. Verzugszinsen bei Unternehmern
Für Verbraucherinnen und Verbraucher in Zahlungsverzug liegt der Verzugszinssatz maximal fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Unternehmerinnen und Unternehmern im Verzug liegt der Zinssatz dagegen bei maximal neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Bist Du Unternehmerin bzw. Unternehmer oder Privatperson? Wie hoch die Verzugszinsen am Ende sind, hängt also davon ab, ob es sich bei dem in Verzug geratenen Schuldner um einen privaten Verbraucher bzw. eine Verbraucherin oder eine gewerblich tätige Person handelt.
Wie werden Verzugszinsen berechnet?
Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen sind der Basiszinssatz, der Verzugszinssatz, der ausstehende Rechnungsbetrag, sowie die Anzahl der Verzugstage.
Verzugszinsen= Rechnungsbetrag x (Basiszinssatz + Verzugszinssatz) x Verzugstage / 365
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Was sind Unterschiede zwischen Verzugszinsen und Mahngebühren?
Gebühren für eine Mahnung sind nicht das gleiche wie Verzugszinsen. Doch was sind einfach erklärt relevante Unterschiede zwischen Verzugszinsen und Mahngebühren?
Verzugszinsen decken den Schaden ab, der unmittelbar durch den Verzug einer Zahlung entstanden ist. Mahnkosten fallen dagegen für jene Schäden an, die dem Gläubiger im Zuge der Mahnung über die Geldschuld durch bürokratischen oder finanziellen Aufwand entstehen, z. B. Versandkosten oder Gebühren für das Mahnwesen.
Im Gegensatz für Verzugszinsen sind für die Berechnung von Mahngebühren nur jene Beträge relevant, die als tatsächliche Kosten im Zuge der Mahnung angefallen sind bzw. voraussichtlich anfallen werden. Nach § 309 Nr. 5a BGB dürfen Mahngebühren nicht höher sein als der zu erwartete Schaden. Für Verzugszinsen wird im BGB dagegen eine maximale Höhe gesetzlich festgesetzt. Der maximale Zinssatz für Verbraucherinnen und Verbraucher liegt so z. B. bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Mahngebühren können übrigens gleichzeitig zu den Verzugszinsen erhoben werden ─ im Vergleich zu Verzugszinsen jedoch nicht unmittelbar nach Fälligkeit der Forderung, also nicht direkt am ersten Verzugstag. Die erste Mahnung ist nämlich in der Regel kostenlos.
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