Die auch als Mehrwertsteuer bezeichnete Umsatzsteuer ist eine der wichtigsten Steuerarten Deutschlands. Wir bieten Dir einen Überblick darüber, was die Umsatzsteuer ist, was sie für Unternehmen sowie Endverbraucher und -verbraucherinnen bedeutet und wie Du sie zurückerstattet bekommen kannst. Verschaffe Dir hier ein fundiertes Verständnis zur Umsatzsteuer.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine indirekte Steuer, die der Endverbraucher oder -verbraucherin beim Kauf von Ware oder einer Dienstleistung trägt. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 Prozent, während der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent beträgt.

Die Umsatzsteuer wird auch als Mehrwertsteuer bezeichnet und gehört neben der Einkommen- und Lohnsteuer zur wichtigsten Versteuerung Deutschlands. Zwar wird die Umsatzsteuer vom privaten Endverbraucher bzw. -verbraucherin wirtschaftlich getragen, doch das Unternehmen der jeweiligen Ware oder Dienstleistung muss die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen. Per Definition ist die Umsatzsteuer also eine Steuer auf beinahe alle Umsätze, die Bund, Ländern und Gemeinden als Gemeinschaftsteuer zusteht.

Aus steuerrechtlicher Sicht erfüllt diese Steuer die Kriterien mehrerer Steuerarten. Als eine Gemeinschaftssteuer sind nach Artikel 106 des Grundgesetzes, Bund, Länder und Gemeinden an dem Umsatzsteueraufkommen, also an den Einnahmen, beteiligt. Der Bund erhält 51,4, die Bundesländer 46,6 und die Gemeinden 2,0 Prozent. Neben etwa einem Dutzend anderer Steuerarten ist die Umsatzsteuer auch eine Verkehrssteuer. Sie wird aufgrund des Leitungsaustausches auf die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr hin erhoben. Letztendlich ist sie auch eine indirekte Steuer, bei der Steuerschuldner und -schuldnerinnen sowie Steuerträger und -trägerinnen nicht identisch sind. Die letzteren sind die Bürger und Bürgerinnen als Endverbraucher und -verbraucherinnen, Steuerschuldner und -schuldnerinnen hingegen die umsatzsteuerpflichten Unternehmen.

Wie wird die Umsatzsteuer erhoben?

Die Umsatzsteuer wird auf Leistungen und Lieferungen mit dem regulären Steuersatz von 19 Prozent und dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent erhoben. Es gibt nur wenige Leistungen, auf die keine Steuer anfällt.

Nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) wird die Umsatzsteuer bei:

  • für ein Entgelt ausgeführten Leistungen und Lieferungen eines Unternehmens
  • Eigenverbrauch bzw. Entnahme von Gegenständen aus dem Unternehmen zu privaten Zwecken
  • Einfuhr von Gegenständen außerhalb der EU

Importe aus Drittländern werden durch die Einfuhrumsatzsteuer vom Zoll erhoben, während Importe aus Ländern der EU als innergemeinschaftlicher Erwerb gelten und regulär versteuert werden.

Unternehmensseitig kann die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass das Finanzamt die bereits gezahlte Umsatzsteuer unter bestimmen Voraussetzungen wiedererstattet. Hierfür ist jedoch vorher eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt notwendig. Je nach eingenommener Umsatzsteuer aus den Umsätzen abzüglich der gezahlten Vorsteuer aus Einkäufen kann entweder monatlich oder vierteljährlich die jeweilige Vorauszahlung vorgenommen werden. Da meist die Verkäufe die Käufe überwiegen, entsteht eine Umsatzsteuerzahllast, die sich auf das jeweilige Geschäftsjahr bezieht. Diese kann in Teilzahlungen abbezahlt werden.

Auf welche Produkte und Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer angewendet?

Beinahe für alle Leistungen und Lieferungen ist die Umsatzsteuer abzuführen. Was für ein Steuersatz anfällt, hängt von der Art der Ware oder Dienstleistung ab. Als Endverbraucher zahlst Du auf Ware 19 Prozent Mehrwertsteuer. Unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent fallen Lebensmittel, Getränke, Zeitungen, Bücher und Käufe des Personennahverkehrs.

Laut Umsatzsteuergesetz (UStG) sind Krankengeld, Erbschaften, Kredit- und Geldumsätze sowie ärztliche oder heilberufliche Leistungen genauso wie Exporte an andere Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit.

Wie können Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer berechnet werden?

Der Regelsatz der Umsatzsteuer wird ausgehend vom Entgelt (Nettobetrag) folgendermaßen berechnet:

Nettobetrag x 1,19 (19 Prozent) = Bruttobetrag (inklusive Mehrwertsteuer). Zieht man den Nettobetrag vom Bruttobetrag ab, erhält man den Umsatzsteuerbetrag.

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent (1,07 in der Rechnung) wird genauso berechnet.

Ein Einzelhändler kauft Waren für 1.000 Euro netto. Mit den 19 Prozent Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer bezahlt er insgesamt 1.190 Euro.

Verkauft er die Waren weiter an die Endverbraucher, nimmt er netto 5.000 Euro ein. Brutto sind es 5.950 Euro.

Nun hat er die Mehrwertsteuer von 190 Euro schon übernommen. Die Umsatzsteuer seiner verkauften Waren von 950 Euro muss er noch an das Finanzamt abführen. Abzüglich der Vorsteuer (950 Euro – 190 Euro = 760 Euro) hat er also eine Umsatzsteuerzahllast von 760 Euro.

Welche Umsatzsteuersätze sind in Deutschland festgelegt?

Der Regelsteuersatz liegt in Deutschland bei 19 Prozent. Die ermäßigte Umsatzsteuer liegt bei 7 Prozent. Dieser Steuersatz gilt schon seit Juli 1983, während der Regelsteuersatz von 10 Prozent auf 19 Prozent im Januar 2007 erhöht wurde.

Die jeweiligen Steuersätze variieren je nach Leistung oder Lieferung und gelten nach dem Umsatzsteuergesetz § 12 UStG.

Umsatzsteuer von 19 Prozent:

Hierunter fallen alle Gruppen von Leistungen und Lieferungen, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen.

Umsatzsteuer von 7 Prozent:

Zu den wichtigsten Kategorien des ermäßigten Steuersatzes fallen:

  • Getränke
  • Lebensmittel
  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
  • Tickets für öffentliche Verkehrsmittel
  • Eintrittskarten für Theater, Konzerte oder Museen
  • Beherbergung in Hotels, Hostels oder auf Campingplätzen
  • Übertragung von Urheberrechten
  • Leistungen aus der Zahntechnikertätigkeit
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Kunstgegenstände
  • Lebende Tiere

Umsatzsteuer von 5,5 Prozent und 10,7 Prozent:

Für landwirtschaftliche Erzeugnisse gilt eine Umsatzsteuer von 10,7 Prozent, während sie bei Forterzeugnissen bei 5,5 Prozent liegt. Zudem können diese Steuersätze von Personenvereinigungen oder Körperschaften in Anspruch genommen werden.

Steuerbefreiung:

  • Exportlieferungen
  • See- und Luftverkehr
  • Kredite oder Finanzierungen
  • Versicherungen
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Vermietungen
  • Heilbehandlungen
  • Schul- und Bildungsleistungen
  • Immobilienverkäufe

Wer ist umsatzsteuerpflichtig?

Unternehmer und Unternehmerinnen, die Lieferungen oder Leistungen ausführen und ein Entgelt berechnen, müssen die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Ab wann man umsatzsteuerpflichtig ist, hängt allerdings vom jährlichen Umsatz ab. Liegt dieser über 22.000 Euro, ist man umsatzsteuerpflichtig. Liegt man darunter, gilt die Kleinunternehmerregelung.

Bei der Kleinunternehmerregelung wird auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Außerdem bekommen Kleinunternehmer und -unternehmerinnen den Vorsteuerabzug nicht vom Finanzamt zurückerstattet.

Wer ist von der Umsatzsteuer befreit?

Die Steuerbefreiung gilt für Kleinunternehmer und -unternehmerinnen, die nach § 19 Abs. 1 UStG im vergangenen Jahr weniger als 22.000 Euro eingenommen haben und im aktuellen Jahr nicht mehr als 50.000 Euro einnehmen. Daher muss er oder sie in Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.

Wie werden die Umsatzsteuerpflicht und die Vorsteuerabzugsberechtigung gehandhabt?

Als Unternehmer oder Unternehmerin bist Du umsatzsteuerpflichtig. Ab wann das gilt, hängt von Deinen Umsätzen ab. Übersteigen sie 22.000 Euro in einem Geschäftsjahr, zählst Du nicht zur Gruppe der Kleinunternehmer und Kleinunternehmerinnen, sodass Du die Umsatzsteuer abführen musst – was bedeutet, dass Du Anspruch auf den Vorsteuerabzug hast. Damit ist gemeint, dass Du die Vorsteuer der Käufe von Lieferungen oder Leistungen mit Deiner noch zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnen kannst. Das senkt Deine Umsatzsteuerzahllast.

Ein Unternehmen ist also zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Ihm wird vom Finanzamt vorgegeben, ob diese Voranmeldung monatlich, vierteljährlich oder einmal jährlich abzugeben ist. Bei der abschließenden Jahresumsatzsteuererklärung werden die bis dahin abgegebenen Voranmeldungen und die damit verbundenen Umsatzsteuerzahlungen berücksichtigt, sprich verrechnet. Durch die Abgabe der Voranmeldungen soll eine zeitnahe Abrechnung der Umsatzsteuer als einer Jahressteuer gewährleistet werden. Dadurch wird auf beiden Seiten die Liquidität verbessert.

Wenn das Unternehmen mehr Umsatzsteuer gezahlt als eingenommen hat, dann verbessert die Umsatzsteuererstattung aufgrund der zwischenzeitlichen Umsatzsteuervoranmeldung die Liquidität auf dessen Firmenkonto. Umgekehrt legt der Staat Wert auf eine pünktliche Steuerzahlung. Die Voranmeldung muss bis zum zehnten Tag des auf den festgelegten Voranmeldezeitraum folgenden Monats beim Finanzamt vorliegen. Seit Mitte der 2000er Jahre wird ausschließlich die elektronisch übermittelte Umsatzsteuererklärung akzeptiert. Nur in einzelnen begründeten Härtefällen kann davon abgewichen und die Umsatzsteuererklärung nach wie vor in Papierform abgegeben werden.

Wer trägt die Umsatzsteuer?

Zunächst tragen die Umsatzsteuer die Endverbraucher und Endverbraucherinnen oder gewerbliche Kunden und Kundinnen. Der Verkäufer oder die Verkäuferin führt die Steuer schließlich an das Finanzamt ab und begleicht damit die Steuerschuld.

FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um Umsatzsteuer

Per Definition ist die Umsatzsteuer eine allgemeine Steuer, die für fast alle Leistungen und Lieferungen, also Produkte und Dienstleistungen, erhoben wird. Zwar trägt der Endverbraucher oder die Endverbraucherin zunächst die Umsatzsteuer, doch das jeweilige Unternehmen führt sie an das Finanzamt ab.

Einfach erklärt musst Du die Umsatzsteuer bezahlen, wenn Du ein Unternehmen führst – was bedeutet, dass Du eine Umsatzsteuer bei Deinen Rechnungen erheben musst. Diese führst Du dann an das Finanzamt ab. Genauso kannst Du die Umsatzsteuer von gekauften Produkten oder Dienstleistungen zurückerstattet bekommen oder mit der noch zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnen.

Hat Dein Unternehmen mehr Vorsteuer gezahlt als Du dem Finanzamt an Umsatzsteuer schuldest, kannst Du eine Rückerstattung beantragen. Dies geht über einen Antrag oder eine Erklärung beim Finanzamt.

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