Transitgeld – zollrechtliche Gebühr
Als Transit oder Transitverkehr wird derjenige Warenverkehr bezeichnet, bei dem der Transport durch ein Land hindurch erfolgt, das weder das Ausgangs- noch das Zielland ist. Ein anderes Wort für Transit ist Durchfuhr. Die Ware wird von Land A nach Land C transportiert, wobei der Transport durch das Land B hindurchführt. Das muss gestattet, teilweise organisiert und auch überwacht werden. Von dem Transitland, also vom Land B wird als Gegenleistung für die Zustimmung zu dem Transit Geld verlangt, das Transitgeld.
Berechnungen für den Warentransit
Umgangssprachlich wird das Transitgeld auch Durchgangszoll genannt. Der Zoll ist eine Abgabe, die dann erhoben wird wenn die Ware eine Zollgrenze überschreitet. Die ist in der Regel mit einer Landesgrenze identisch. Beim Zoll wird in die drei Bereiche Einfuhr-, Durchgangs- und Ausfuhrzoll unterschieden. Der Durchgangszoll ist gleichbedeutend mit dem Transitgeld. Es kann sich, abhängig von der Lage des Transitlandes, zu einer erheblichen Einnahmequelle entwickeln. Transitländer sind bestenfalls Binnenländer ohne natürliche Außengrenzen wie Meere oder Flüsse. Typische Transitländer sind Österreich und die Schweiz. Sie sind an allen Landesgrenzen von Nachbarländern umgeben, während für Deutschland im Norden die Nordsee und die Ostsee natürliche Grenzen sind. Für die Transitgeldberechnung werden wahlweise die Transportmenge, der Transportwert, das Transportgewicht oder eine Kombination als allem für das einzelne Durchgangsgut zugrunde gelegt.
Freihandelsabkommen
Durchgangszölle sind Kosten, mit denen die jeweilige Transitware belastet und damit insgesamt teurer gemacht wird. Diese Mehrkosten gehen in der Regel nicht zu Lasten von Herstellern und Händlern, sondern der Endverbraucher. Sie müssen im Einzelhandel am Ort mehr für die Ware bezahlen, weil für deren Transport durch das Transitland ein Transitgeld zu zahlen war. Ist die Ware dadurch zu teuer, dann wird sie nicht oder nicht in ausreichender Menge konsumiert. Das geht zu Lasten von Umsatz und Gewinn der Hersteller, Importeure und Händler.
Um dieser Situation entgegenzuwirken, werden „Free Trade Agreements“ abgeschlossen, zu Deutsch Freihandelsabkommen. Wie das Wort sagt, sind es Abkommen für einen freien Handel. Zölle entfallen, sodass die Waren und Produkte ohne Mehr- und ohne Zusatzkosten von einem in oder auch durch das andere Land transportiert werden dürfen. Das dadurch wegfallende Transitgeld bedeutet für das Land eine Mindereinnahme, ohne dass es an anderer Stelle von Steuermehreinnahmen aus dem Umsatz profitiert. Denn die durch das wegfallende Transitgeld günstigere Ware wird nicht in dem Transitland, sondern in dem Zielland gehandelt.
Zu den weltweit bekannten Freihandelsabkommen gehören
- EFTA – Europäische Freihandelsassoziation
- NAFTA – Nordamerikanisches Freihandelsabkommen
- EWR – Europäischer Wirtschaftsraum
- TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership
Das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP wird seit mehreren Jahren verhandelt. Es soll ein Abkommen zwischen den USA und der EU sein, von dem alle EU-Mitgliedsländer profitieren. Für manche von ihnen würde bei Inkrafttreten von TTIP die heutige Einnahme aus dem Transitgeld wegfallen. Im Gegenzuge würden sich die Verfügbarkeit sowie die Preisgestaltung von Waren und Produkten aus den USA vielerorts erleichtern beziehungsweise verbessern. Aus verschiedenen Gründen steht TTIP in der Kritik.
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