Soforttilgung bei Krediten
Wenn Verbraucher eine für sie notwendige und mitunter auch unaufschiebbare Anschaffung über einen Kredit finanzieren müssen, stellt das in der Regel – Bonität vorausgesetzt – kein großes Problem dar. Der Verbraucher tilgt anhand eines extra auf seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufgestellten Tilgungsplans den Kredit und mit Zahlung der letzten Rate ist der Kredit dann vollständig abgezahlt.
Nicht selten ist im Kreditvertrag eine Option enthalten, der es dem Kreditnehmer erlaubt, während der Laufzeit kostenlos eine höhere Sondertilgungsrate zu leisten.
Was in dem Zusammenhang allerdings nicht geht bzw. sich als sehr schwierig weil teuer darstellt ist die Möglichkeit, dass Verbraucher eine Soforttilgung ihres Kredites vornehmen wollen. Sicher ist es verständlich, wenn Kreditnehmer über eine gewisse Summe an Bargeld verfügen und diese dann für die Tilgung ihrer Verbindlichkeiten nutzen wollen. Letztlich muss jeder Kreditnehmer aber wissen, dass eine Soforttilgung des Kredites nur durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist. Denn die Bank rechnet nicht damit, dass der Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig ablösen will und plant die durch diesen zu zahlenden Kreditraten für sich in den Arbeitsprozess mit ein. Strebt der Kunde jedoch eine Soforttilgung an, entgehen dem Kreditinstitut die Zinszahlungen, für die dann seitens des Kreditnehmers eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist. Die Höhe dieser “Strafgebühr” richtet sich in erster Linie nach der noch offenen Kreditsumme sowie nach der verbleibenden Restlaufzeit des Kredites.
Dabei gibt es Situationen, in denen einem Kreditnehmer gar nichts anderes übrig bleibt, als eine Soforttilgung seines Kredites vorzunehmen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich bei dem Kredit um die Finanzierung einer Immobilie handelt, die während der noch laufenden Zinsbindungsphase verkauft wird. In der Regel übernimmt der Käufer des Objektes die laufende Immobilienfinanzierung nicht, sondern die bestehenden Kredite werden durch den Kaufpreis abgelöst. Dass mit dem Kauf auch die Zinsbindungsphase gerade abläuft, geschieht in den seltensten Fällen. Und dann greift die oben beschriebene Regelung mit der Vorfälligkeitsentschädigung, die gerade bei einer Immobilienfinanzierung mit mehreren tausend Euro Kreditsumme mitunter ganz erheblich ausfallen kann. Und im schlimmsten Fall reicht der Erlös aus dem Verkauf der Immobilie gar nicht aus, um die Kredite inklusive der dann zu entrichtenden Vorfälligkeitsentschädigung zu tilgen. Das hat zur Folge, dass die Differenz entweder in eine neue Immobilienfinanzierung mit eingebracht werden muss oder aber im Wege eines “normalen” Verbraucherkredites abgezahlt werden muss.
Wer sich bei Abschluss eines Kreditvertrages tatsächlich mit dem Gedanken trägt, seine Kreditschuld so schnell wie möglich zu tilgen, der sollte anstatt einer Soforttilgung mit seiner Bank lieber eine kurze Laufzeit vereinbaren. Das ist bei Immobilienfinanzierung naturgemäß etwas schwieriger, doch bei Verbraucherkrediten können Verbraucher bei einer kurzen Laufzeit die Vorfälligkeitsentschädigung sparen, sollten sie den Kredit schnell zurückzahlen wollen.
Über auxmoney
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