Prolongation

Der Begriff Prolongation (abgeleitet vom lateinischen prolongare „verlängern“) steht für die Verlängerung der Laufzeit unterschiedlicher Finanzprodukte. Diese Verlängerung bezieht sich ausschließlich auf befristete Vertragsverhältnisse, wobei die Fälligkeit der Erfüllungsleistung des Vertrags nach hinten verlegt wird. Im österreichischen Sprachgebrauch steht die Prolongation außerdem für einen Aufschub, eine Stundung oder eine Gnadenfrist.

Prolongation eines Kredits

Ist die Zinsbindung eines Kredits abgelaufen, sind häufig noch Restschulden vorhanden. Diese werden beim gleichen Kreditgeber mit neuem Zinssatz neu veranlagt. Die anfangs vereinbarten Konditionen müssen somit bei der Verlängerung nicht aufrecht erhalten werden. Es wird neu verhandelt und eine neue Vereinbarung über die Restschuld getroffen. Der Vertragsänderung müssen beide Parteien zustimmen, egal, wer die Verlängerung der Frist herbeigeführt hat.

Prolongation von Termingeschäften

Termingeschäfte werden in Erwartung einer bestimmten Marktentwicklung getroffen. Tritt diese nicht wie erwartet ein, so kann die Erfüllung des Geschäftes auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Beim Termingeschäft gibt es zwei grundsätzliche Arten, die Verlängerung anzugehen: bei der indirekten Variante schalten beide Parteien einen Mittelsmann ein, um die Vereinbarung abzuändern, bei der direkten Variante verhandeln die Partein ohne einen Dritten miteinander.

Wechselprolongation

Beim Wechsel wird das Zahlungsziel verlängert, da der Wechselschuldner ihn in der ursprünglich vereinbarten Form nicht bezahlen kann. Da beim Wechsel das Zahlungsziel einen essentieller Vertragsbestandteil darstellt, führt eine Nichteinhaltung dieses Zieles eigentlich zu einer Änderung der Wechselverpflichtungen mit umfassenden Folgen. Um dies zu Vermeiden greift man zur Wechselprolongation. Zum Ausgleich der entgangenen Fälligkeiten erhält der Wechselinhaber häufig zusätzliche Diskontspesen.

Vorteile

  • Für die Verlängerung muss weniger Aufwand betrieben werden, als für die Suche nach Alternativen. Vor allem bei Baufinanzierungen wird deshalb sehr oft die Prolongation gewählt. Die Alternative wäre eine Umschuldung der restlichen Verbindlichkeiten. Dies gilt auch für Kredite jeder anderen Art.
  • Es bleibt beim gewohnten Ansprechpartner. Bei Verhandlungen müssen somit in der Regel keine persönlichen Hürden überwunden werden.
  • Es kommen keine zusätzlichen Überprüfungen der persönlichen Eignung erneut auf den Schuldner zu.

Nachteile

  • Die Konditionen für eine Verlängerung statt einer Neuaufnahme sind sehr oft schlechter, vor allem, was den neuerlichen Zinssatz angeht.
  • Vertragsinhalte sind in der Regel weniger flexibel.
  • Manchmal ist die direkte Verlängerung “unbeabsichtigt” Bestandteil eines Vertrages. Bei der Anlage von Festgeldern ist die Verlängerung der Anlage des Betrages oft im Vertrag verankert, ohne, dass der Anleger dies beabsichtigt hatte. Das bedeutet, nach Ablauf der Anlagefrist wird das Geld sofort wieder angelegt. Regelungen hierzu finden sich im Vertrag.

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