Was besagt das Kreditwesengesetz (KWG)?
Das Kreditwesengesetz bietet in Deutschland die gesetzlichen Vorgaben zum Kreditwesen und reguliert die Funktionsweisen der Kreditwirtschaft. Es definiert die Finanzunternehmen allgemein, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften sowie gemischte Unternehmen. Auch Ausnahmen werden eingegrenzt. Beispielsweise gehören die Deutsche Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau nicht zu den Kreditinstituten. Das Gesetz legt genau fest, welche Geschäfte von den verschiedenen Unternehmensgruppierungen getätigt werden. Weiterhin beschreibt es alle Geldmarktinstrumente, die auf dem Geldmarkt gehandelt werden dürfen.
Die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Im Kreditwesengesetz sind die Aufgaben der BaFin festgelegt. Die BaFin soll Missständen in der Kredit- und Finanzwirtschaft entgegenwirken. Vorgänge, welche die Sicherheit von anvertrauten Vermögenswerten gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung von Bankgeschäften beeinträchtigen oder insgesamt deutliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft bewirken können, sollen durch die BaFin aufgedeckt, verhindert und konsequent beseitigt werden. Die BaFin ist berechtigt, gegenüber Bankinstituten und weiteren Unternehmen der Finanzwirtschaft Anordnungen zu treffen, die Verstöße gegen die ordnungsgemäße Durchführung von Finanzgeschäften verhindern oder blockieren. Die BaFin beaufsichtigt alle Unternehmungen der Finanzwirtschaft in Deutschland und ist auch berechtigt, den geschäftsführenden tatsächlichen Personen Anweisungen zu erteilen. Auch legt das Kreditwesengesetz fest, mit welchen weiteren Institutionen (beispielsweise: Deutsche Bundesbank, Europäische Kommission, Europäische Bankenaufsichtsbehörde) die BaFin zusammenarbeiten muss, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Verschwiegenheitspflicht für alle Mitarbeiter und Beauftragten der BaFin
Es wird im KWG festgelegt, dass Mitarbeiter oder Beauftragte der BaFin die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen eines Unternehmens nicht unbefugt offenbaren oder verwerten dürfen. Diese internen Geschäftsgeheimnisse unterliegen der Schweigepflicht. Das gilt auch für Mitarbeiter, die bereits ihre Tätigkeit beendeten oder deren Dienst beendet ist. Das KWG zählt alle Fälle auf, in denen es nicht zu einem Bruch der Schweigepflicht kommt, wenn bekannt gewordene Tatsachen ausgetauscht werden. Beispielsweise dürfen Informationen an das Bundesverfassungsgericht oder Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.
Das KWG schützt Kunden und Geschäftspartner von Finanzunternehmen
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank legt das KWG fest, wie hoch die angemessene Eigenmittelausstattung (Solvabilität) der einzelnen Finanzinstitute und Finanzunternehmungen sein muss, um die Sicherheit der Einlagen nicht zu gefährden. Banken müssen einen monatlichen Gesamtüberblick erstellen. Die BaFin kann auch anordnen, dass Eigenmittelanforderungen bei einzelnen Finanzunternehmungen über die in den Verordnungen festgelegte Höhe hinaus weiter erhöht werden. Dieser Fall tritt ein, wenn beispielsweise Risiken oder Risikoelemente nicht ausreichend abgedeckt sind oder eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 fehlt. Weiterhin kann die BaFin auch zeitweise höhere Eigenmittelanforderungen stellen, wenn dadurch der Finanzmarkt stabilisiert werden kann oder das Vertrauen der Marktteilnehmer gestärkt werden muss.
Das Kreditwesengesetz fordert Sicherungselemente für Finanzunternehmen
Zu den im KWG beschriebenen Sicherungselementen gehören auch die Kapitalerhaltungspuffer. Zusätzlich zum harten Kernkapital sollte jedes Institut 2,5 Prozent des ermittelten Gesamtforderungsbetrages als Kapitalerhaltungspuffer vorhalten. Im § 11 wird die Liquidität gesetzlich vorgegeben. Institute müssen ihre Mittel so anlegen, dass sie jederzeit über eine ausreichende Zahlungsfähigkeit verfügen.
Das Kreditwesengesetz reguliert Kreditgeschäfte und Kundenrechte
Insbesondere für Millionenkredite sind im KWG Sicherungsmaßnahmen festgelegt. So ist jeder Kredit über dieser Grenze meldepflichtig. Sehr detailliert ist die Refinanzierung festgelegt. Als Kundenrecht wird die Informationspflicht sehr deutlich beschrieben. Ist eine Einlage nicht gesichert, muss der Kunde genau informiert werden.
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