Dingliche Sicherheiten
Dingliche Sicherheiten beschreiben Sachbürgschaften und dessen Verwertungsrechte beim Vertragsabschluss. Wer jemandem Geld leiht, der möchte dieses irgendwann zurückbekommen, mitsamt den angefallenen Zinsen. Bei einem guten Freund oder Familienangehörigen reicht vielleicht das bloße Versprechen. Banken, die sich darauf verlassen würden, gingen mit ziemlicher Sicherheit Pleite. Darum verlangt eine Bank bei jeder Kreditvergabe dingliche Sicherheiten.
Was sind Dingliche Sicherheiten? Und wer braucht Sie?
Das kann zum Beispiel eine Bürgschaft sein, dies wäre dann eine persönliche Sicherheit. Viel lieber ist den meisten Banken jedoch eine dingliche Sicherheit in Form einer Grundschuld oder eines Pfandrechts, weil die Bank darauf direkt zurückgreifen kann. Werden die Kreditraten nicht termingerecht gezahlt, dann darf die Bank, in der Regel nach vorhergehender Mahnung und Fristsetzung, die verpfändete Sache veräußern. Im Gegensatz zur persönlichen Sicherheit, liegt der dinglichen Sicherheit also immer eine Sache (ein Ding) zugrunde, die verwertet/verkauft werden kann. Der Wert der Sicherheit hat häufig einen erheblichen Einfluss auf den Zinssatz des damit abgesicherten Kredits.
Wofür braucht man dingliche Sicherheiten?
Wie werden dingliche Sicherheiten praktisch gehandhabt?
Bei einem Autokauf auf Kredit muss der Kreditnehmer in der Regel den Kfz-Brief an die kreditgebende Bank aushändigen. Ohne Kfz-Brief kann das Auto nicht verkauft werden, damit geht diese Sicherheit der Bank nicht verloren. Diese Form der Kreditsicherung nennt man Sicherungsübereignung. Bei Krediten an Unternehmen werden oft auch Maschinen sicherungsübereignet. Bei auxmoney ist die Hinterlegung einer dinglichen Sicherheit nicht notwendig.
Bei einer Immobilienfinanzierung werden unter Umständen Grundschulddarlehen bei verschiedenen Banken oder Bausparkassen aufgenommen, die mit Hypothek oder Grundschuld abgesichert werden. Sie werden in einer bestimmten Reihenfolge im Grundbuch eingetragen. Dieser “Rang” entscheidet über die Verwertungsrechte der Gläubiger und auch über den Zinssatz des jeweiligen Kredits. Im Falle einer Zwangsversteigerung wird der erste Rang zuerst befriedigt, dann der zweite und so weiter. Bei nachrangigen Grundschulden steigt das Risiko, dass sie nicht mehr befriedigt werden können, also kein Geld aus der Zwangsversteigerung ausgezahlt werden kann. Dieses Risiko lässt sich die Bank natürlich durch höhere Zinsen bezahlen.
Die Abtretung von Forderungen aus einer Lebensversicherung oder eines Sparbriefes sind eine sehr unkomplizierte und bei Banken beliebte Form der dinglichen Sicherheit. Ihnen liegt ein garantierter Wert zugrunde und sie können leicht verwertet werden. Die Verpfändung von Aktien oder Fondsanteilen ist etwas schwieriger, da sie gewissen Wertschwankungen unterliegen. Meist wird ein Sicherheitsabschlag vorgenommen und diese Papiere werden nicht in der Höhe des aktuellen Kurses beliehen.
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