Bedeutung des Begriffs Courtage

Eine Courtage ist umgangssprachlich ein Synonym für eine Provision. Das Wort wird in der Regel im Zusammenhang mit den Diensten eines Immobilienmaklers gebraucht.

Der Begriff “Provision” kommt aus der lateinischen Sprache, in der “providere” “vorsorgen” bedeutet. Der Begriff ist aus dem mittelalterlichen Kirchenrecht bekannt, als verdiente Geistliche Liegenschaften zugewiesen bekamen, um ein auskömmliches Leben führen zu können. “Courtage” oder auch “Kurtage” wird im Deutschen für den im weiteren Sinn selben heutigen Zusammenhang verwendet: Eine Person erhält für die Vermittlung eines Geschäftes, das zwischen anderen Parteien durchgeführt wird, eine Courtage, um selbst leben zu können.

Besonderheiten der Courtage oder Provision

Im Gegensatz zu regulärer Lohnarbeit ist diese Form der Dienstleitung in der Regel an einen positiven Ausgang der geschäftlichen Anbahnung gekoppelt (z.B. Verkauf von Immobilien): Die meisten Immobilienmakler etwa erhalten ein solches Honorar, wenn der Hauskauf oder der Mietvertrag amtlich sind. Solche reinen Erfolgsprovisionen sind indes längst nicht in allen Branchen üblich; Handelsvertreter etc., welche unter vergleichbaren Bedingungen arbeiten, erhalten in der Regel ein Fixum und eine zusätzliche Provision bei erfolgreichen Abschlüssen. Vermutlich deshalb differenziert der Volksmund auch zwischen einer Provision und einer Courtage, obwohl im Grunde zwischen dem Sinngehalt der beiden Worte kein Unterschied existiert. Makler für Immobilien, welche auf reiner Provisionsbasis arbeiten, sind in der Regel selbstständig, so dass ihre Dienste zwar teurer, aber häufig auch erheblich besser sind als die von abhängig Beschäftigten Maklern, was in der Natur der selbstständigen Arbeit liegt. Womöglich passt der französisch-elegante Begriff schlicht besser zu einem großen Geschäft als etwa “Gebühr”.

In anderen Ländern

Im Vorreiterland der Eigeninitiative, den USA, arbeiten sehr viele Menschen ohne Versicherung und auf reiner Provisionsbasis. Anwälte etwa werden häufig erst bei gewonnenen Prozessen bezahlt, dann aber anteilig am Streitwert des Verfahrens beteiligt, was zu häufig absurden Schadensersatzforderungen führt. Hier zeigt sich auch eine weitere Besonderheit des Provisionsprinzips: In der Regel erhalten Makler einen Anteil an der bewegten Summe. Kritiker dieser Praxis monieren häufig, dass als Resultat auch in unseren Breiten mittlerweile Ärzte überteuerte Medikamente verschreiben, Bankberater zu überteuerten Krediten raten und Makler lediglich teure Objekte präsentieren.

Sonderformen

In der Umgangssprache ist eine Courtage eine Abschlussprovision. Allerdings ist auch eine Arbeitsüberlassung (Zeitarbeit) eine Vermittlungsleistung der entsprechenden Firma. Hier etwa ist es üblich, dass der Firma von Seiten des Arbeitgebers ständig Geld bezahlt wird, wenn sich das entsprechend vermittelte Arbeitsverhältnis verlängert. Auch hier handelt es sich an und für sich um eine Courtage, obschon hier immer von Provision oder Vermittlungsgebühr gesprochen wird. An den Finanzmärkten oder auch auf dem Kunstmarkt gibt es zudem Anbahnungscourtagen: Der Makler erhält eine Provision, wenn er zwei oder mehr aneinander interessierte Personen einander vorstellt. Auch viele der immer zahlreicher werdenden Partnervermittlungen rechnen nach diesem Verfahren ab: Ein Teil der Courtage bei Anbahnung, der Rest bei Erfolg oder bei Erfüllung einer anderweitigen Vereinbarung.

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