Was ist eine Buchgrundschuld?
Der Begriff “Buchgrundschuld” gehört zum Fachvokabular aus dem Bereich des Kreditwesens. Eine Buchgrundschuld ist eine Form der Grundschuld und als Gegensatz zur Briefgrundschuld zu verstehen und zu definieren. Mit der Buchgrundschuld wird eine Grundschuld bezeichnet, die ausschließlich im Grundbuch eingetragen ist. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu regelt der 3. Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Kredite und Grundschuld
Wann immer man ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung per Sofortkredit kaufen will, verlangt die kreditgebende Bank eine Grundschuld. Diese Grundschuld stellt die Handlungsgrundlage dar, wenn der Immobilienkäufer seine Raten nicht mehr bezahlen kann. Selbst wenn die Schulden endgültig bezahlt wurden, sollte man die Grundschuld nicht löschen lassen, da hierbei wieder unnötige Gebühren in dreistelliger Höhe entstehen. Auch wenn die Immobilie weiterverkauft wird, und die Eintragung der Grundschuld auf den neuen Käufer übergeht, werden Gebühren fällig. Daher ist es sinnvoller, die ursprüngliche Grundschuld bestehen zu lassen und gegebenenfalls einfach weiterzureichen. Wenn jedoch gewünscht wird, dass eine Bestätigung über die endgültige Abzahlung eines Kredits ausgestellt wird, muss die kreditgebende Bank diesem Ansinnen nachkommen, ohne weitere Gebühren zu verlangen. Diese Form der Grundschuld regelt also in vielen Fällen die Modalitäten des Immobilienkredites.
Das Prozedere
Eine Grundschuld wird generell vom Notar der Bank oder des Geldinstituts, welches die Summe als Darlehen gewährt, auf dem Grundbuchamt eingetragen. Eine Grundschuld ist Gegenstand des dinglichen Rechts, ein Grundstück oder sonstiges Wohneigentum mit einer Geldsumme zu belasten. Im deutschen Recht wird hinsichtlich der Grundschuld grundsätzlich zwischen einer Briefgrundschuld und einer Buchgrundschuld unterschieden. Dabei wird die Buchgrundschuld mit der Anmerkung im Grundbuch eingetragen, dass sie „ohne Brief“ besteht. Es existiert kein Schuldbrief, sodass alle Änderungen mit einem erneuten Eintrag ins Grundbuch abgesichert werden müssen. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn die Forderung an einen neuen Gläubiger abgetreten wird.
Kosten für die Eintragungen der Grundschuld
Generell ist es günstiger, eine Buchgrundschuld eintragen zu lassen, als eine Briefgrundschuld ausgestellt zu bekommen. Es entstehen zwar immer Kosten, wenn per Notar ein Eintrag ins Grundbuch erfolgen muss, bei der Briefgrundschuld werden jedoch höhere Gebühren erhoben. Sonstige wichtige Merkmale der Buchgrundschuld:
- ist nicht akzessorisch und kann vorliegen, obwohl keine Forderung besteht
- ist eine Variante der Grundschuld, im Gegensatz zur Briefgrundschuld
- besteht als Eintragung im Grundbuch “Ohne Brief”
Warum eine Buchgrundschuld?
Darlehensgeber tendieren oft zur Briefgrundschuld. Das hat den Vorteil, dass sie, wenn der Kredit nicht zurückgezahlt wird, den Brief an eine andere Bank abtreten können, die professionell notleidenden Kredite einzieht oder Zwangsversteigerungen durchführt. Wenn man einen Immobilienkredit abschließen möchte, sollte man versuchen, seine Bank dahin zu bringen, dass sie eine Buchgrundschuld verlangt. Damit wird die Möglichkeit genommen, dass der Darlehensnehmer sich plötzlich mit unbekannten Gläubigern auseinandersetzen muss, wenn er einmal in Zahlungsverzug geraten sollte. Sonst kann schnell eine Zwangsversteigerung drohen.
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