Bilanz im Rechnungswesen
Grundlage für die Bilanz im Rechnungswesen, die eine kurz gefasste Momentaufnahme eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag) ist, ist die länger gefasste Inventur in Form von Buchführung. Diese Momentaufnahme in Kurzform lässt auf einen Blick erkennen, woher das Kapital des Unternehmens stammt und wo es im Einzelnen drinsteckt und enthält somit wichtige Informationen. Den jährlichen Bilanzstichtag kann ein Unternehmen frei wählen, in der Regel ist es der 31. Dezember eines Jahres.
Die Erstellung einer Bilanz ist eine der Grundlagen im Rechnungswesen und verpflichtend für bestimmte Rechtsformen. Während Freiberufler und Einzelunternehmer mit geringem Umsatz vollkommen von der Pflicht der Bilanzierung ausgenommen sind, müssen größere Unternehmen, wie beispielsweise eine GmbH, eine genaue Bilanz erstellen und diese, abhängig von ihrer Größe, auch im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Aufbau und gesetzliche Regeln
Jedes Unternehmen hat die Bilanz nach gesetzlichen Vorgaben zu stellen, wenn es der Bilanzierungspflicht unterliegt. Das bedeutet, formale und inhaltliche Richtlinien sind bei der Erstellung der Bilanz einzuhalten, um Außenstehenden genaue Informationen über die Vermögenslage und die Finanzen des Unternehmens zu liefern. Grundsätzlich ist der Aufbau einer Bilanz gleich, unabhängig von der Größe eines Unternehmens. In der Regel stehen sich Aktiva und Passiva gegenüber. Allerdings gibt es Bilanzen, in denen Aktiva und Passiva untereinander stehen.
Was stellt der Bilanzstichtag fest?
- Wie vermögend ist das Unternehmen (Anlage- und Umlaufvermögen)
- Wie reich ist das Unternehmen (Eigenkapital)?
- Wie viele Schulden hat das Unternehmen (Fremdkapital)?
Eine Bilanz besteht aus zwei Seiten:
- Aktiva (Vermögen)
- Passiva (Kapital)
Aktiva (Vermögen)
Die linke Seite der Bilanz (Aktiva) gibt Auskunft über die Art und den Wert des Vermögens eines Unternehmens. Zwei Vermögensarten lassen sich unterscheiden, Anlagevermögen (dient dem Unternehmen länger als ein Jahr) und Umlaufvermögen (dient dem Unternehmen kürzer als ein Jahr).
Typische Beispiele für Anlagevermögen sind: Gebäude, Fuhrpark und Anlagen. Waren, Kundenforderungen und Kassenguthaben gehören zu den typischen Umlaufvermögen. Wichtig ist zu wissen, dass das, was für viele Unternehmen Anlagevermögen ist, für manche Unternehmen Umlaufvermögen ist. Für einen Autohändler zählen die zu verkaufenden Autos beispielsweise nicht zum Anlagevermögen, sondern zum Umlaufvermögen, das dem Unternehmen nicht lange Zeit dient.
Unterscheidungen beim Anlagevermögen
Anlagevermögen lässt sich unterteilen in abnutzbares, nicht abnutzbares, materielles und immaterielles Anlagevermögen. Beispiele: Ein Auto gehört zum abnutzbaren Anlagevermögen, ein Grundstück nicht. Auto sowie Grundstück gehören zum materiellen Anlagevermögen. Patente und Lizenzrechte zum immateriellen Anlagevermögen.
Passiva (Kapitalseite)
Die rechte Seite der Bilanz gibt Auskunft, wem die Vermögenswerte des Unternehmens gehören. Entweder gehört das Vermögen dem Unternehmen oder jemand anderen. Anders ausgedrückt: Entweder erfolgte die Finanzierung durch Eigenkapital oder durch einen fremden Kapitalgeber (Fremdkapital) wie eine Bank. Grundsätzlich gilt: Je mehr vom Vermögen dem Unternehmen selber gehört, desto höher das Eigenkapital und umso besser die finanzielle Lage des Unternehmens.
Bilanzlogik
Bei der Betrachtung einer Bilanz fällt auf, dass die Summe Vermögen stets gleich der Summe Kapital ist. Die Logik dahinter: Das Vermögen eines Unternehmens muss jemanden gehören. Entweder dem Unternehmen selber (Eigenkapital) oder einem Fremden (Fremdkapital).
Bilanzvergleich – Gewinnermittlung
Ein Unternehmen, das am Ende des Jahres über mehr Eigenkapital verfügt als zu Beginn des Jahres, hat einen Gewinn erwirtschaftet. Im umgekehrten Fall hat es einen Verlust erwirtschaftet. Bilanzvergleich bedeutet, ein Unternehmen vergleicht das Eigenkapital am Ende des Jahres (Schlussbilanz) mit dem Eigenkapital am Anfang des Jahres (Eröffnungsbilanz). Auf diese Weise ermittelt es das Jahresergebnis / den Jahresabschluss (Gewinn oder Verlust) und gewährt weitere Informationen über die eigenen Finanzen.
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