Wenn Du ein Darlehen für eine Immobilie oder Baufinanzierung aufnimmst, können Bereitstellungszinsen zu einem wichtigen Kostenfaktor werden. Doch was sind Bereitstellungszinsen genau, ab wann zahlt man sie und wie lange müssen Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer Bereitstellungszinsen zahlen?
In unserem Ratgeber bekommst Du neben der Definition des Begriffs Bereitstellungszinsen auch wichtige Informationen zum Berechnen dieser speziellen Zinsen. Du möchtest vermeiden, dass Deine Bank einen Bereitstellungszins auf Deinen Kredit veranschlagt? Dann erhältst Du in unserem Ratgeber wertvolle Tipps, wie Du Bereitstellungszinsen gleich umgehen kannst. So bist Du bestens vorbereitet und kannst die Kosten bei Deiner Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung optimal im Blick behalten.
Definition: Was sind Bereitstellungszinsen?
Wenn ein Kredit nicht unmittelbar nach der Kreditzusage durch den Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin abgerufen wird, können Bereitstellungszinsen – auch Bereitstellungsprovision genannt – auf das Darlehen anfallen. Kreditnehmerinnen oder Kreditnehmer bezahlen also dafür, dass die Darlehenssumme weiterhin bei der Bank liegen kann. In der Regel räumt das Kreditinstitut eine bereitstellungszinsfreie Zeit ein – erst nach diesem Zeitraum wird der Zinsaufschlag erhoben.
Hauptsächlich fallen diese Zinsen bei ausgereichten Krediten für Immobilien an, da die Zahlungen an den Bauträger bei solchen Objekten in Raten – und gemäß Baufortschritt – erfolgen.
Häufig bieten Banken eine bereitstellungsfreie bzw. bereitstellungszinsfreie Zeit an. Erst nach diesem Zeitraum sind Bereitstellungszinsen für nicht abgerufene Kredite zu zahlen. Wie lange der Zeitraum ist, legt die Bank im Vorfeld fest. Im Durchschnitt bieten Kreditgeber ihren Kundinnen und Kunden eine bereitstellungszinsfreie Zeit von zwei bis zwölf Monaten an, in denen nur Zinsen auf das bereits abgerufene Darlehen zu zahlen sind.
Grundsätzlich gilt: Nach Ablauf dieser Fristen besteht die Möglichkeit, dass Bereitstellungszinsen für das nicht abgenommene Restdarlehen entrichtet werden müssen. Der Bereitstellungszins wird also nicht dauerhaft auf den vereinbarten Kreditzins aufgeschlagen und führt somit nur während der Phase der Auszahlung zu einer Kostenerhöhung.
Generell geht man von ungefähr drei Prozent Bereitstellungszinsen pro Jahr aus, was 0,25 Prozent pro Monat entspricht. Egal, ob monatlich oder jährlich – die genaue Höhe der Bereitstellungszinsen kann von Bank zu Bank variieren und ist gesetzlich nicht festgelegt.
Da die zusätzlichen Zinsen das Darlehen wesentlich teurer machen, empfiehlt es sich, die Kreditkonditionen vor dem Abschluss des Darlehensvertrags genau zu prüfen.
Beispiel: Mit dieser Formel kannst Du Bereitstellungszinsen berechnen
Beim Berechnen der Bereitstellungszinsen ziehst Du immer nur die Kreditsumme heran, welche noch nicht abgerufen wurde. Da sich der verbleibende Betrag nach jeder Auszahlung reduziert, rechnest Du immer von Auszahlung zu Auszahlung.
Diese einfache Formel kannst Du verwenden, wenn Du Bereitstellungszinsen berechnen möchtest:
Bereitstellungszinsen = Darlehenssumme x monatlicher Bereitstellungszins x Anzahl der Monate
Um das zu verdeutlichen haben wir Dir hier Beispiele für die Berechnung von Bereitstellungszinsen gegenübergestellt – einmal mit Teilauszahlung und mit Einmalauszahlung. In der Tabelle kannst Du sehr gut sehen, wie sich die Bereitstellungszinsen jeweils auf den Kredit auswirken. Im ersten Beispiel wird die auszahlungsreife Kreditsumme nach sechs Monaten vollständig abgelöst. Im zweiten Beispiel werden 75.000 Euro nach sechs Monaten und das Restdarlehen nach einem Jahr abgerufen.
Beispiel 1 | Beispiel 2 | |
Darlehen | 150.000 € | 150.000 € |
Bereitstellungszins | 3 % | 3 % |
Bereitstellungszinsfreie Zeit | 5 Monate | 5 Monate |
Auszahlung in | 6 Monaten | 6 und 12 Monaten |
Bereitstellungszins nach 6 Monaten | 150.000 € x 0,25 % x 1 Monat = 375 € | 150.000 € x 0,25 % x 1 Monat = 375 € |
Zins nach bereitstellungszinsfreier Zeit von 12 Monaten | bereits abgerufen | 75.000 € x 0,25 % x 6 Monate = 1.125 € |
Bereitstellungszins gesamt | 375 € | 1.500 € |
Sechs Tipps, um Bereitstellungszinsen zu umgehen
Bereitstellungszinsen lassen sich nicht immer vollständig vermeiden. Trotz allem lohnt es sich, ein paar Tipps zu kennen, wie man die Gebühren so gering wie möglich halten und so zusätzliche Bereitstellungszinsen umgehen kann:
1.Verhandlungsbasis: Bereitstellungfreie Zeit verlängern
Versuche, mit Deiner Bank eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit auszuhandeln – idealerweise zwölf Monate oder mehr. In diesem Fall hast Du mehr Spielraum, um den Bau zu planen und zu starten, bevor Bereitstellungszinsen entstehen.
2.Zinsverhandlungen: Höhe der Bereitstellungszinsen anpassen
Egal, ob die Bereitstellungszinsen monatlich oder jährlich für Dein Baudarlehen berechnet werden – die Höhe ist nicht immer festgeschrieben. Verhandle mit der Bank, um einen möglichst niedrigen Zinssatz zu erhalten, oder informiere Dich über andere Kreditinstitute, die einen geringeren Bereitstellungszins bieten.
3.Effizienz: Verzögerungen bei der Bauzeit vermeiden
Je kürzer die Bauzeit, desto geringer ist die Gefahr, dass für längere Zeit Bereitstellungszinsen auf Deine Baufinanzierung anfallen. Ein detaillierter Zahlungsplan und eine vorausschauende Baukoordination können Verzögerungen vermeiden, die Bauzeit erheblich verkürzen und somit Zinskosten für Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen reduzieren.
4.Planungssicherheit: Bau- und Kreditaufnahme koordinieren
Plane Dein Bauvorhaben und die Kreditaufnahme so präzise wie möglich. Achte darauf, dass der Bauzeitplan realistisch ist und die Auszahlungen des Kredits optimal mit dem Baufortschritt übereinstimmen, um unnötige Zinsaufschläge zu vermeiden.
5.Kontrolle: Baufortschritt im Blick behalten
Bleibe immer auf dem Laufenden, wie sich Dein Bauvorhaben entwickelt. Verzögerungen im Bauprozess können unnötig Bereitstellungszinsen verursachen. Indem Du den Baufortschritt genau überwachst, kannst Du rechtzeitig gegensteuern und Probleme frühzeitig lösen.
6.Kapitalstrategie: Fremdkapital zuerst nutzen
Stelle sicher, dass Fremdkapital vor Deinem Eigenkapital verwendet wird. So wird der Kredit schneller abgerufen, und Du vermeidest hohe Bereitstellungszinsen auf die ungenutzte Kreditsumme. Dies solltest Du bereits bei der Kreditzusage verhandeln.
Solltest Du trotz dieser Tipps nach flexibleren Finanzierungslösungen suchen, könnte ein Kredit über auxmoney eine Alternative für Dich sein. Bei auxmoney gelten andere Konditionen als bei klassischen Baufinanzierungen oder Immobilienkrediten, bei denen Bereitstellungszinsen üblich sind. Wenn Du unnötige Kosten vermeiden möchtest, während Du gleichzeitig von einer unkomplizierten und schnellen Finanzierung profitierst, ist unser Privatkredit genau das richtige für Dich.
FAQ – Häufige Fragen zum Bereitstellungszins
Besonders im Fall von einer Immobilienfinanzierung oder einem Hauskauf sind die Kosten für Bereitstellungszinsen von Bedeutung, wenn das Baudarlehen nicht rechtzeitig abgerufen wird. Die Kosten liegen in der Regel bei ca. 0,25 Prozent pro Monat auf die auszahlungsreife Darlehenssumme. Das bedeutet, dass auf ein Jahr hochgerechnet um die drei Prozent auf das nicht genutzte Darlehen anfallen können.
Die genaue Höhe hängt von der Bank und dem vereinbarten Darlehensvertrag ab, weshalb es sinnvoll ist, die Konditionen vor Vertragsabschluss genau zu prüfen, um im Fall von Verzögerungen die Kosten niedrig zu halten.
Du musst Bereitstellungszinsen so lange zahlen, bis die gesamte Darlehenssumme abgerufen oder der Vertrag beendet ist. Oft enden die Zinszahlungen, wenn das Darlehen vollständig ausgezahlt wurde oder die Bauzeit abgeschlossen ist.
Üblicherweise fallen die Zinsen nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit an und werden bis zur vollständigen Auszahlung des Baudarlehens berechnet. Die Dauer variiert, jedoch kannst Du durch präzise Planung und raschen Baufortschritt die Zinsen minimieren.
Bereitstellungszinsen können von der Kreditzusage bis zur Vollauszahlung zu einer Verteuerung des Kredites führen, die nicht am Effektivzins ablesbar ist, denn sie müssen nicht im Effektivzinssatz berücksichtigt werden. Bei einem Kreditvergleich solltest Du deshalb neben den Effektivzins auch die jeweiligen Regelungen für die Bereitstellungszinsen miteinander vergleichen.
Eine Ausnahme beim Berechnen der Bereitstellungszinsen stellen die Forward-Darlehen dar, die man aus der Baufinanzierung kennt. Bei diesen Anschlussfinanzierungen werden die Kosten der Kreditbereitstellung als dauerhafter Zinsaufschlag auf den gebundenen Sollzinssatz in Ansatz gebracht. Auch bei diesen Zinsaufschlägen kann es – je nach Anbieter – einen zinsaufschlagsfreien Zeitraum für Darlehnsnehmerinnen und Darlehensnehmer geben.
Bei den Bereitstellungszinsen handelt es sich nicht um eine zusätzliche Einnahmequelle der Bank. Vielmehr dienen diese Zinsen zumindest in Teilen zum Ausgleich der Kosten, die für Banken bei nicht abgerufenen Krediten unter anderem in Form der Eigenkapitalkosten entstehen. Bereitstellungszinsen gleichen die finanziellen Nachteile aus, die Banken durch zugesagte, aber nicht abgerufene Kredite entstehen.
Wenn Du den Baukredit nicht mehr benötigst, musst Du den Vertrag mit der Bank kündigen. Eventuell können dabei Gebühren für die Nichtinanspruchnahme des Darlehens anfallen. In solchen Fällen hängt es von den vertraglichen Vereinbarungen ab, wie die Bank auf die Nichtnutzung des Kredits reagiert. Es kann zum Beispiel sein, dass eine Stornogebühr oder eine Entschädigung für entgangenen Zinsaufschläge anfällt. Daher ist es ratsam, vor Vertragsabschluss genau zu klären, welche Regelungen in Fällen wie diesem gelten.
Bereitstellungszinsen können steuerlich abgesetzt werden, wenn der Immobilienkäufer oder die -käuferin die finanzierte Immobilie vermietet. Der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 2012, dass die bei einem Bauvorhaben entstehenden Bereitstellungszinsen zu den Herstellungskosten zählen, aber nicht rückwirkend als Werbungskosten abgezogen werden dürfen.
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