Was ist ein Akzeptkredit?
Der Unterschied von einem Akzeptkredit zu einem „normalen“ Kredit ist, dass es sich nicht um eine Geldleihe, sondern um eine Kreditleihe handelt. Es fließt bei regelmäßiger Durchführung kein Geld. Ein Akzeptkredit wird auch als Diskontkredit bezeichnet und hat in der Regel eine maximale Laufzeit von drei Monaten.
Ein Akzeptkredit beschreibt einfach erklärt eine Sonderform des Wechselkredits. Dieser findet zwischen Banken und deren (Geschäfts-)Kunden statt. Ein Akzeptkredit zeichnet sich dadurch aus, dass das Kreditinstitut für seinen Kunden die Haftung für die Verbindlichkeit aus einem Wechsel übernimmt.
Die Bank kann einen Wechsel sowohl akzeptieren (genannt: „Akzept“, „Bankakzept“ oder „Wechselakzept“) als auch ablehnen („Tratte“). Wenn sie jedoch akzeptiert, dann wird die Bank zur Bezogenen und ist verpflichtet, den Wechsel einzulösen. Die Bank stellt dadurch dem Kreditnehmer ihre eigene Bonität zur Verfügung und erleichtert ihm dadurch den Handel mit seinen Kunden und Geschäftspartnern. Es erfolgt in der Regel eine Akzeptprovision. Ein Risiko für das Kreditinstitut ist es jedoch, dass der Kunde nicht (rechtzeitig) zahlt. Denn spätestens einen Tag vor der Fälligkeit des Wechsels hat der Kreditnehmer die offene Summe zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kreditnehmer dies jedoch tut und alles reibungslos funktioniert, dann verdient die Bank durch die Akzeptprovision, ohne zu irgendeinem Zeitpunkt eigene Mittel zum Einsatz gebracht zu haben. Beide Parteien profitieren also vom Akzeptkredit.
Der Akzeptkredit mit anschließender Diskontierung wird in dieser Form sowohl als Zahlungs- als auch als Kreditmittel genutzt; und zwar auch deswegen besonders gerne, weil er für den Kunden preisgünstiger, also billiger sein kann als ein Raten-, ein Rahmen- oder gar ein Dispo-Kredit auf dem Firmenkonto. Mit einem Akzeptkredit wird die außer Zweifel stehende, sehr gute Bonität des Kreditinstitutes auf den Wechsel und somit auf dessen Einlösbarkeit auf den Kunden übertragen. An die Stelle des Kreditnehmers als Vertragspartner tritt die Bank. Der Kreditnehmer muss dafür im Grund nur die Akzeptprovision leisten.
Diskontkredite werden vorwiegend im Außenhandel genutzt, um Importeuren und Exporteuren – die oft bei ihren Kunden noch keinen Ruf bezüglich ihrer Kreditwürdigkeit aufgebaut haben – die Geschäfte zu finanzieren. Es gibt auch andere Verwendungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Verwendung des Bankakzepts zur Bezahlung von Warenlieferungen, diese haben jedoch im Vergleich an Bedeutung verloren.
Erklärung des Ablaufs eines Akzeptkredits
Bei einem Akzeptkredit sind immer drei Parteien beteiligt – der Kreditgeber, der Kreditnehmer und eine außenstehende Partei, die als eine Bezugsquelle für den Kreditnehmer fungiert. Ein Beispiel für einen Akzeptkredit wäre ein Szenario, in dem der Kreditnehmer ein Kleiderhersteller ist, der Kunde bei einer bestimmten Bank ist. Der Kleiderhersteller möchte von einem Lieferanten Stoffe erwerben. Er verfügt allerdings aktuell nicht über die Mittel, diese Stoffe direkt zu bezahlen und wendet sich daher an seine Hausbank als Kreditgeber. Ein Wechsel in Höhe der Rechnung der Stoffe wird auf den Stofflieferanten ausgestellt und die Bank akzeptiert diesen (der sogenannte „Bankakzept“) für seinen Kunden. Bei Fälligkeit der Zahlung überweist die Bank dem Stofflieferanten dann die offene Summe und erhält im Gegenzug von ihrem Kunden, dem Kleiderhersteller, den Kreditbetrag und die Akzeptprovision.
Bonitätsbewertung
Mit einem Akzept übernimmt das Kreditinstitut von seinem Kunden die uneingeschränkte Verantwortung für die Wechseleinlösung. Das Risiko besteht darin, dass das Bankkonto des Kunden zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Wechsels auch dementsprechend gedeckt sein muss. Üblicherweise wird vom Kunden eine Kontodeckung spätestens einen Tag vor der Fälligkeit des Wechsels erwartet. Wenn diese jedoch nicht erfolgt, dann erfolgt die Buchung trotzdem. Jetzt hat der Kreditgeber solange ein latentes Kreditausfallrisiko, bis der Kontoausgleich erfolgt. Vor diesem Hintergrund ist der Akzeptkredit weitestgehend eine Vertrauenssache zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer. Die Kreditwürdigkeit des Kunden ist in den meisten Fällen durch anderweitige Guthaben bei dem Kreditinstitut oder innerhalb des Verbundes der betreffenden Bank oder Sparkasse gesichert. Selbst wenn durch den Akzeptkredit eine temporäre Unterbuchung erfolgt, so ist eine wertmäßige Deckung anderweitig vorhanden und garantiert.
Akzeptkredit im Außenhandel
In der heutigen Zeit wird der Akzeptkredit nahezu ausschließlich von Importeuren für Importgeschäfte im Außenhandel genutzt. Als Finanzwechsel bei Inlandsgeschäften hingegen hat er an Bedeutung verloren.
Ein ausländischer Zahlungsempfänger kann oftmals die Kreditwürdigkeit und die Zuverlässigkeit seines Kunden nicht oder nicht richtig einschätzen. Das ist besonders häufig bei neuen Geschäftsverbindungen der Fall. Ein Akzeptkredit, also das Akzept des bezogenen Kreditinstitutes, beseitigt solche Unsicherheiten beim Kunden und sorgt für Sicherheit im Zahlungsverkehr. Die nicht bekannte oder nicht prüfbare Bonität des Kunden wird durch den Akzeptkredit schlagartig aufgewertet. Der Zahlungsempfänger ist jetzt auf der ganz sicheren Seite.
Der Privatdiskont als Sonderform
Privatdiskonten waren eine Sonderform des Akzeptkredits. Dabei wurde ein Wechsel mit einem Bankakzept über die Privatdiskont AG angekauft. Von 1959 bis 1991 war der deutsche Privatdiskont-Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse angesiedelt. Zum 1. Januar 1992 wurde der Ankauf von Privatdiskonten von der Privatdiskont AG jedoch eingestellt und findet seither nicht mehr statt.
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