Das Akkreditiv ist eines der wichtigsten Zahlungs- und Zahlungssicherungsinstrumente für im internationalen Handel, also im Import und Export. Wer ein Akkreditiv bei einer Bank eröffnen möchte, muss jedoch gewisse Akkreditivbedingungen beachten. Zudem gibt es verschiedene Arten und Abläufe des Akkreditivs. Wir erklären Dir, was ein Akkreditiv ist und wie es funktioniert anhand eines Beispiels. Außerdem beschrieben wir die verschiedenen Arten eines Akkreditivs und dessen Vorteile und Nachteile.

Was ist ein Akkreditiv einfach erklärt? – Definition

Einfach erklärt ist ein Akkreditiv laut Definition ein Vertrag mit einer Bank, der garantiert, dass eine Käuferin oder ein Käufer eine Verkäuferin oder einen Verkäufer pünktlich und in der richtigen Höhe bezahlen wird. Dieses Zahlungsversprechen beinhaltet die Verpflichtung der ausstellenden Bank, den gesamten oder den verbleibenden Betrag des Kaufs zu decken, wenn die Käuferin oder der Käufer nicht zahlt.

Denn gerade im internationalen Handel sind Exporteur und Importeur zahlreichen Risiken ausgesetzt: Während für den Exporteur ein Risiko des Zahlungsausfalls besteht, trägt der Importeur das Risiko, dass er die bereits bezahlten Waren nicht erhält. An dieser Stelle kommen Akkreditive bzw. Dokumentenakkreditive ins Spiel.

Wie funktioniert ein Akkreditiv?

Ein Akkreditiv ist ein wichtiges Instrument zur Zahlung im internationalen Handel, welches ein Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs (Hausbank) beinhaltet. Dabei verpflichtet sich die Akkreditivbank gegenüber dem Exporteur, eine offene Zahlung bei der Vorlage der für das Akkreditiv erforderlichen Dokumente zu begleichen.

Die besondere Bedeutung des Akkreditivs für den Import und Export liegt dabei in den verschiedenen Funktionen:

  • Zahlungsfunktion: Das Bank-Akkreditiv dient der bargeldlosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Importeur und Exporteur.
  • Absicherung des Exporteurs: Das Eröffnen eines Akkreditivs schützt den Exporteur vor dem Risiko, die Ware an die Käuferin oder den Käufer zu liefern, ohne von ihm die entsprechende Zahlung zu erhalten.
  • Absicherung des Importeurs: Daneben sichert das Akkreditiv auch den Importeur vor dem Risiko, keine oder beschädigte Ware zu erhalten, weil die Akkreditivbank erst dann den Betrag auszahlt, wenn die Akkreditivbedingungen erfüllt und alle notwendigen Dokumente eingereicht wurden.
  • Kreditfunktion: Des Weiteren kann das Akkreditiv als eine Art Kredit Die Bank hat gegenüber dem Akkreditiveröffnenden einen Anspruch auf Vorschuss in Höhe des Akkreditivbetrags. Sie kann daher bei der Eröffnung des Akkreditivs dessen Konto belasten.
  • Sicherungsfunktion: Die größte Bedeutung des Akkreditivgeschäfts liegt in der finanziellen Absicherung grenzüberschreitender Handelsgeschäfte. Diese Sicherungsfunktion kommt vor allem dem Akkreditivbegünstigten, aber auch dem Akkreditiveröffnenden

Ablauf eines Akkreditivs

An einem Akkreditivgeschäft sind mindestens drei Parteien beteiligt: eine Käuferin oder Käufer, eine Verkäuferin oder ein Verkäufer und ein ausstellendes Finanzinstitut. Zum Eröffnen eines Akkreditivs müssen alle erforderlichen Dokumente des betreffenden Kaufvertrags sowie die erforderlichen Antragsformulare der Bank vorgelegt werden.

Wenn die Kundin oder der Kunde nach Abschluss der Transaktion nicht wie versprochen zahlt, müssen bei der Akkreditivbank die entsprechenden Dokumente zum Beweis des Zahlungsausfalls vorgelegt werden. Wie in der Definition zum Akkreditiv beschrieben, muss die Bank dann den fälligen Betrag auszahlen, wenn die Akkreditivbedingungen erfüllt sind.

Beispiel für ein Akkreditiv

Bevor ein Akkreditiv bei der Bank eröffnet werden kann, muss zwischen Importeur und Exporteur ein Kaufvertrag geschlossen worden sein. Beide Seiten sehen sich bei der Art der Zahlung einem Dilemma ausgesetzt: Der Exporteur bevorzugt die Zahlung per Vorkasse, da er so sicher sein kann, dass ihm kein finanzieller Schaden durch Nichtbezahlung der Rechnung nach Auslieferung der Ware entsteht.

Dem Importeur wäre jedoch die Zahlung auf Rechnung lieber, damit er sich sicher sein kann, dass die Ware auch geliefert wird und den Anforderungen entspricht, bevor er bezahlt. Eine Lösung dieses Dilemmas, das beiden beteiligten Handelspartnern die nötige Sicherheit bietet, ist das Akkreditiv.

Wie der Ablauf und die Abwicklung eines Akkreditivs dann funktioniert, zeigen wir Dir Schritt für Schritt:

  1. Der Importeur beauftragt das Dokumentenakkreditiv bei seiner Bank.
  2. Die Bank überprüft den Auftrag, eröffnet das Akkreditiv und schickt dieses an die Bank des Exporteurs.
  3. Diese prüft das Akkreditiv und schickt dieses dann an das Finanzinstitut des Exporteurs. Mit diesem Schritt ist das Akkreditiv offiziell eröffnet
  4. Der Exporteur kann nun die Ware verschicken und die notwendigen Dokumente für das Akkreditiv bei seiner Bank einreichen, welche sie an die Akkreditivbank weiterleitet.
  5. Nach der Prüfung der Dokumente durch die Akkreditivbank des Importeurs, veranlasst diese die Zahlung.
  6. Nach erfolgter Zahlung erhält der Importeur die Dokumente und die Abwicklung des Akkreditivs war somit erfolgreich.

Wichtig: Das Konto des Importeurs wird also erst dann belastet, wenn die Dokumente aus den Akkreditivbedingungen bei seiner Bank, der Akkreditivbank, vorgelegt wurden.

Welche Arten des Akkreditivs gibt es?

Unwiderrufliches Akkreditiv (Irrevocable Letter of Credit)

Wird ein unwiderrufliches Akkreditiv eröffnet, so ist die Bank unwiderruflich und rechtlich bindend verpflichtet, die Zahlung zu leisten. Das unwiderrufliche Akkreditiv wird in der Praxis häufig genutzt, da sich die Exporteure sicher sein können, dass das Zahlungsversprechen auch tatsächlich eingehalten wird.

Übertragbares Akkreditiv (Transferable Letter of Credit)

Bei dieser Art des Akkreditivs kann der Exporteur die zur Zahlung verpflichtete Bank dazu beauftragen, den geschuldeten Betrag an einen anderen Begünstigten zu übertragen. Ein übertragbares Akkreditiv soll so die Flexibilität des internationalen Handels erhöhen. Dagegen kann die Zahlung bei einem nicht übertragbaren Akkreditiv nur an den Exporteur selbst ausgezahlt werden.

Bestätigtes Akkreditiv (Confirmed Letter of Credit)

Ist ein Dokumentenakkreditiv unbestätigt, so haftet allein die Akkreditivbank (Bank des Importeurs) für die Zahlung des Kaufpreises. Bei einem bestätigten Akkreditiv übernimmt noch ein weiteres Finanzinstitut ein Zahlungsversprechen, welches dann genau wie die Bank des Importeurs für die Zahlung der Waren haftet. Für ein bestätigtes Akkreditiv werden allerdings zusätzliche Gebühren erhoben.

Revolvierendes Akkreditiv (Revolving Letter of Credit)

Gehen Handelspartner eine sich wiederholende und regelmäßige Geschäftsbeziehung ein, kann ein revolvierendes Akkreditiv sinnvoll sein. Dieses muss nicht immer wieder neu beantragt werden, sondern läuft dauerhaft weiter.

Vor- und Nachteile eines Akkreditivs

Vorteile eines Akkreditivs Nachteile eines Akkreditivs
●        Zahlungsversprechen der Bank

●        Zusätzliche Sicherheit für Importeur und Exporteur

●        Zahlung erfolgt nur, wenn alle Dokumente akkreditvkonform eingereicht wurden (Zahlungssicherung)

●        Akkreditiv als Art des Kredits, ohne Zinsen und monatliche Raten

●        Erhöhter Verwaltungsaufwand

●        Zusätzliche Gebühren

●        Bei Zahlungsunfähigkeit der Bank ist der Schutz des Exporteurs evtl. nicht mehr gegeben

●        Das Zahlungsversprechen entfällt, wenn die Akkreditivdokumente nicht vollständig sind

●        Entsprechen die gelieferten Waren nicht der Vereinbarung, die eingereichten Dokumente sind aber in Ordnung, muss der Exporteur dennoch bezahlt werden

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Akkreditiv

Folgende Akkreditivbedingungen werden für ein Dokumentenakkreditiv festgelegt:

  • Art der Ware
  • Menge
  • Qualität
  • Liefertermin
  • Ort
  • Betrag
  • Zahlungstermin

Folgendes wird für ein Dokumentenakkreditiv benötigt:

  • Rechnung bzw. Kaufvertrag
  • Packliste
  • Transportdokument
  • Versicherungsnachweis
  • Gesundheitszeugnis
  • Ursprungszeugnis
  • Nachweis über Qualitätskontrolle
  • Zolldokumente
  • Nachweis der Beladung

Bei der Abwicklung eines Akkreditivs fallen zahlreiche Gebühren an. Häufig teilen sich Importeur und Exporteur die anfallenden Kosten, da sie auch beide davon profitieren. Einige Gebühren werden prozentual zum Dokumentengegenwert berechnet, bei anderen fallen feste Beträge an. Die genauen Kosten für einen Akkreditiv unterscheiden sich jedoch von Bank zu Bank.

Ein Dokumenteninkasso und ein Dokumentenakkreditiv sind sich sehr ähnlich. Auch beim Dokumenteninkasso wird mit der Übergabe bestimmter Dokumente eine Zahlung durch die Bank veranlasst. Der Unterschied liegt darin, dass die Bank des Importeurs kein eigenes Zahlungsversprechen abgibt. Die Bank verspricht lediglich, dass sie dem Importeur erst dann die Dokumente aushändigt, wenn dieser die offene Zahlung beglichen hat.

Im Gegensatz zum Akkreditiv beauftragt der Exporteur seine Bank beim Dokumenteninkasso, die notwendigen Dokumente der versandten Ware an den Importeur nur dann auszuhändigen, wenn gezahlt oder ein Wechsel akzeptiert wird.

Die benötigten Dokumente für das Akkreditiv müssen spätestens drei volle Wochen nach Lieferdatum eingereicht sein. Individuelle Vereinbarungen sind darüber hinaus möglich.

Werden die vereinbarten Dokumente für das Akkreditiv nicht fristgerecht eingereicht, zieht sich die Akkreditivbank aus dem Akkreditivgeschäft zurück. Somit entfallen die Sicherheiten für den Exporteur.

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