Abschreibung zur Wertbestimmung
Der Begriff der Abschreibung beschreibt die Minderung des Buchwertes eines Gegenstands oder einer Forderung, also eines Aktivums in der Bilanz. Jede Abschreibung hat direkten Einfluss auf die Bilanzen und den Unternehmenswert, was sie zu einem wichtigen Vorgang innerhalb der Buchhaltung macht. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Vorschriften, welche die verschiedenen Arten von Abschreibungen regulieren. Hierbei geht es nicht nur um die eigentliche Wertminderung, sondern auch um die genaue Laufzeit, über welche die Abschreibung erfolgen sollte, sowie deren Höhe und Umfang.
Grundsätzlich lassen sich zwei Arten der Abschreibung voneinander unterscheiden, die planmäßige und die außerplanmäßige Abschreibung.
Planmäßige Abschreibung
Je nach Wert der Anschaffung wird mit unterschiedlicher Laufzeit abgeschrieben. Diese orientiert sich an der realen Entwicklung des Wertes des jeweiligen Gegenstandes. Die Abschreibung muss nicht jährlich in gleichbleibenden Rhythmen erfolgen, je nach Grund für den Wertverlust gibt es verschiedene Arten. Diese können zeitabhängig, also nach Alter, substanzabhängig, also nach verbleibender Substanz (z.B. Steinbruch) oder leistungsabhängig, also nach Betriebsstunden sein. Zudem gibt es unterschiedliche Abschreibungsmethoden:
- Lineare Abschreibung: die Anschaffungskosten werden regelmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
- Progressive Abschreibung: die Abschreibung erfolgt in steigenden Jahresbeträgen. Die progressive Abschreibung ist sinnvoll für Wirtschaftsgüter, deren Wertverlust zum Ende der Nutzungsdauer zunimmt.
- Arithmetisch-degressive Abschreibung: die Abschreibung erfolgt in fallenden Jahresbeträgen, wobei sich die Abschreibungssumme jährlich um den gleichen Betrag verringert.
- Geometrisch-degressive Abschreibung: die Abschreibung erfolgt in fallenden Jahresbeträgen, wobei die fallenden Beträge anhand eines konstanten Multiplikationsfaktors bemessen werden.
- Leistungsbezogene Abschreibung: der Abschreibungsbetrag ergibt sich aus der tatsächlichen Nutzung.
Die jeweils richtige Abschreibungsmethode hängt von der Bilanzpolitik eines Unternehmens ab. In jedem Fall ist ihr Ziel die Minderung der Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten in einem sinnvollen Rhythmus in einem Zeitraum von meist mehreren Jahren.
Im Einkommenssteuergesetz (EStG) stellt die planmäßige Abschreibung eine Betriebsausgabe dar und wird als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet. Die Dauer das AfA ist genormt, die Nutzungsdauer also nicht variabel, wobei sogenannte AfA-Tabellen die Dauer festlegen.
Außerplanmäßige Abschreibung
Bei außerplanmäßigen Abschreibungen handelt es sich um Wertverluste, die nicht durch die gewöhnliche Nutzung durch das Unternehmen verursacht werden. Hierbei handelt es sich etwa um den Defekt eines Wirtschaftsguts oder sinkende Marktwerte, denen die Buchhaltung sich anpassen muss. Die genauen Regeln, wann es zu einer solchen Teilwertabschreibung kommen kann, sind im deutschen Steuerrecht festgelegt und werden durch das Finanzamt geregelt. Im Vergleich zur planmäßigen Abschreibung kann die außerplanmäßige Abschreibung bei allen Aktiva vorgenommen werden. Die außerplanmäßige Abschreibung wird durch das sogenannte Niederstwertprinzip des Vorsichtsprinzip geregelt. Hiernach darf nur abgeschrieben werden, wenn die Wertminderung dauerhafter Natur ist.
Bedeutung einer korrekten Abschreibung
Wichtig ist eine korrekte Abschreibung vor allem, weil sie direkten Einfluss auf den Gewinn hat, den ein Unternehmen macht. Daher müssen Abschreibungsvorgänge auch präzise ausgeführt werden. Die Minderung des Gewinns kann nämlich einen Einfluss auf die Steuerlast haben, die eine Firma zu bezahlen hat. Innerhalb der Buchhaltung werden daher alle Abschreibungen durch einen Steuerberater begleitet, da sie im Laufe einer Steuerprüfung große Schwachstellen darstellen können.
Das Steuerrecht regelt außerdem sogenannte Sonderabschreibungen. Diese haben ausschließlich steuerpolitische Eigenschaften.
Die verschiedenen Ausführungen der Abschreibungs-Vorgänge
Geringwirtschaftliche bzw. geringwertige Güter müssen ebenfalls als Teil der Abschreibung gesehen werden. Diese werden im Steuerrecht anders behandelt, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, Anschaffungen mit geringem Wert schneller im Buchwert zu korrigieren. Damit ist die Möglichkeit vorhanden, diese Werte nicht über die kompletten folgenden Jahre neu bewerten zu müssen. Somit ist die Korrektur dieser Buchwerte mit einem deutlich geringeren Aufwand verbunden.
Entscheidend für jede Art der Abschreibung ist das Wissen über die Abschreibungsdauer. Diese legt klar fest, in welcher Höhe die jährliche Minderung vorgenommen werden muss. In kleineren Betrieben ist es möglich, durch die Abschreibung Steuern zu sparen, da steuerfreie Rücklagen gebildet werden können. Abgeschriebene Investitionsgüter können von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings ist diese Steuerabschreibung mit der Dauer der Abschreibung verbunden; der Steuerabzug erfolgt also nicht bei der Investition in ein neues Wirtschaftsgut, sondern nach Ablauf der Abschreibung.
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