Spätestens wenn Post vom Bundesverwaltungsamt (BVA) kommt, erinnert sich auch der letzte Absolvent, dass da ja noch eine Schuld zu begleichen ist. So schön der Eingang der monatlichen BAföG-Zuschüsse nämlich auch war, die Förderung des BVA muss nach dem Studium wieder an den Staat zurückgezahlt werden ─ zumindest teilweise.

Viele Absolventen stellen sich aber bereits Fragen zur BAföG Rückzahlung, bevor der Rückzahlungsbescheid im Briefkasten gelandet ist. Hier erfährst Du, wann man BAföG spätestens zurückzahlen muss, in welchen Fällen man von einem Teil der Darlehensschuld freigestellt werden kann und warum es sinnvoll sein kann, das BAföG mithilfe eines Kredits auf einmal zurückzuzahlen.

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So funktioniert die BAföG Rückzahlung

Die Rückzahlung der BAföG-Zuschüsse wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln verwaltet. Etwa viereinhalb Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer schickt das BVA einen offiziellen Rückzahlungsbescheid. Dieser enthält alle wichtigen Infos zur Höhe der Darlehensschuld, zu den monatlichen Beträgen zur Tilgung sowie zur Zahlungsfrist für die erste Monatsrate. Welchen Nachlass Du auf Deine Darlehensschuld erhältst, wenn Du die BAföG-Schulden direkt zurückzahlen kannst, ist ebenfalls im Rückzahlungsbescheid aufgeführt.

Wann muss man BAföG zurückzahlen?

Ab wann man das BAföG zurückzahlen muss, ist vom Bundesverwaltungsamt gesetzlich vorgeschrieben. Die erste Rate für die Rückzahlung vom BAföG ist so im Regelfall fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer fällig, welche normalerweise der Regelstudienzeit entspricht.

Wenn der Rückzahlungsbescheid des BVA im Briefkasten landet, sind die meisten BAföG-Geförderten also schon im Berufsleben angekommen. Die fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer gelten übrigens auch dann, wenn das Studium noch gar nicht abgeschlossen wurde ─ z. B. weil Du aufgrund eines Auslandssemesters Deine Regelstudienzeit überschritten hast.

BAföG: Wie viel muss man zurückzahlen?

Gute Nachricht: Die während des Studiums erhaltenen BAföG-Zuschüsse muss man nicht vollständig zurückzahlen. Wie viel BAföG Du am Ende zurückzahlen muss, kann zwar von Fall zu Fall variieren, in der Regel ist es jedoch die Hälfte der gesamten Fördersumme beziehungsweise maximal 10.010 Euro. Die Fördersumme ergibt sich aus der Länge des Studiums und der Höhe des BAföG-Satzes. Zinsen werden auf das BAföG-Darlehen nicht erhoben.

BAföG: Die maximale Rückzahlung ist gesetzlich geregelt

Zwar besteht für Studierende eine Rückzahlungspflicht von 50 Prozent der erhaltenen BAföG-Zuschüsse, diese wurde 2001 jedoch auf maximal 10.010 Euro und im Jahr 2019 auf maximal 77 Monatsraten gedeckelt. Aktuell liegt die Monatsrate für die Tilgung von BAföG-Zuschüssen bei 130 Euro.

Beispiel: Du hast während des Studiums Zuschüsse in Höhe von 30.000 Euro erhalten. Theoretisch belaufen sich Deine Schulden an das Bundesverwaltungsamt dann auf 15.000 Euro (50 Prozent des gesamten Betrages). Aufgrund der gesetzlichen Deckelung (max. 77 Monatsraten) wird bei den aktuellen Monatsraten (130 Euro) trotzdem nur eine BAföG-Rückzahlung von maximal 10.010 Euro fällig.

Muss man alle BAföG-Zuschüsse zurückzahlen oder gibt es Ausnahmen?

Bestimmte Anteile eines BAföG-Darlehens müssen Geförderte nicht zurückzahlen. Zuschüsse, die von der BAföG Rückzahlung ausgenommen werden, sind so z. B. Leistungen für die Kinder von BAföG-Empfängern sowie Förderungen, die aufgrund von Schwangerschaft oder Behinderung über die Förderungshöchstdauer hinaus erbracht wurden. Auch Zuschläge im Rahmen des Auslandsbafög, z. B. zur Finanzierung höherer Semestergebühren, sind von der BAföG-Rückzahlung ausgenommen.

Das Bundesverwaltungsamt gewährt zudem für besondere Leistungen Nachlässe auf die BAföG Rückzahlung. Studierende und Schüler, die zu den besten 30 Prozent ihres Jahres gehören, erhalten so beispielsweise einen Erlass von 30 Prozent der Schulden. Ähnliches gilt für Absolventinnen und Absolventen, die für ihren Abschluss weniger als die Regelstudienzeit benötigen. Studierende, die ihr Studium z. B. vier Monate vor Ablauf der Regelstudienzeit abschließen, erhalten einen Nachlass in Höhe von 2.560 Euro auf die BAföG-Rückzahlung. Bei zwei Monaten beträgt der Nachlass immerhin noch 1.025 Euro.

Freistellung von der BAföG Rückzahlung

Die BAföG Rückzahlung ist zwar auf maximal 77 Monatsraten begrenzt, nach dem Studium ist aber nicht jeder in der Lage, Monat für Monat ausreichend Geld für die Tilgung der Darlehensschuld aufzubringen. Bei einem zu geringen Verdienst besteht daher die Möglichkeit, sich auf Antrag von der BAföG-Rückzahlung freistellen zu lassen bzw. einen gesonderten Nachlass gewährt zu bekommen. Seit August 2022 gilt: wenn Du weniger als 1.605 Euro netto verdienst, kann Du einen Antrag auf Freistellung bzw. auf einen Nachlass der BAföG-Rückzahlung stellen. Bei einer Teilfreistellung reduziert sich die fällige Rate auf 42 Euro pro Monat.

Der Antrag auf Freistellung von den BAföG Rückzahlungen muss jährlich neu eingereicht und genehmigt werden. Sofern sich etwas an Deinem Einkommen ändert, muss das Bundesverwaltungsamt informiert werden. Eine Freistellung von der BAföG Rückzahlung ist zudem auf maximal zehn Jahre beschränkt.

Insgesamt hast Du für die Rückzahlung des BAföGs maximal 20 Jahre Zeit. Ist es Dir nicht möglich das Darlehen innerhalb von 20 Jahren vollständig zurückzuzahlen, kommst Du für einen Schuldenschnitt in Frage und musst die noch ausstehenden BAföG-Raten unter Umständen nicht mehr zurückzahlen.

Wie kannst Du BAföG zurückzahlen?

Für das Zurückzahlen der erhaltenen BAföG-Zuschüsse haben ehemalige Studenten grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die Rückzahlung des BAföGs kann ich monatlichen Raten stattfinden oder das gesamte Bafög kann auf einmal zurückgezahlt werden.

BAföG Rückzahlung auf Raten

Die Rate für Deine BAföG Rückzahlung wird Dir im Rückzahlungsbescheid mitgeteilt. In der Regel liegt diese bei 130 Euro im Monat, bzw. 390 Euro im Quartal. Liegt Dein Nettoeinkommen unter dem Freibetrag von 1.605 Euro, kannst Du einen Antrag stellen, um die Rate zu senken oder auszusetzen.

Wer möchte, kann die BAföG Rückzahlung also auf mehrere Jahre verteilen, da die Schulden nicht auf einen Schlag getilgt werden müssen und der Staat zudem keine Zinsen auf das Darlehen erhebt.

Warum bzw. wann macht es jedoch Sinn, das BAföG auf einmal zurückzahlen zu können?

BAföG direkt zurückzahlen und Nachlass erhalten

Wie viel BAföG man insgesamt zurückzahlen muss hängt auch davon ab, wann die Schulden vollständig beglichen werden. Das Bundesverwaltungsamt gewährt nämlich erhebliche Nachlässe, wenn Du Deine Darlehensschuld vorzeitig begleichst. Die Nachlasstabelle des BVA regelt die Höhe des Nachlasses.

Beispiel: Ein Absolvent wurde während seines Studiums durch BAföG gefördert. Die Rückzahlung vom BAföG soll ab dem kommenden Quartal erfolgen. Der zu zahlende Darlehensanteil beläuft sich auf 9.000 Euro. Wird das Darlehen durch einmalige Zahlung vorzeitig getilgt, ist ein Teilerlass von bis zu 19,5 Prozent möglich. Statt 9.000 Euro müssen dann nur 7.245 Euro zurückgezahlt werden.

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FAQ – Häufige Fragen zur BAföG-Rückzahlung

Nein, Du kannst die Monatsrate für die Rückzahlung Deiner BAföG-Schulden nicht frei wählen. Wie viel BAföG Du im Monat zurückzahlen musst, wird Dir im Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamts angegeben. Aktuell liegt die monatliche Rate im Regelfall bei 130 Euro.

Wann immer Du die BAföG-Rate nicht zurückzahlen kannst, ist auf Antrag eine vorrübergehende Freistellung von der Tilgung möglich. Diese Option gilt z. B. für Geringverdiener mit einem Nettoeinkommen von weniger als 1.605 Euro im Monat. Das Darlehens des Staates bleibt für Dich am Ende trotzdem zinsfrei, sodass sich Deine Schulden beim Staat nicht vermehren.

Sobald Dein Einkommen über den Freibetrag steigt, muss das Bundesverwaltungsamt jedoch informiert und die Rückzahlung des BAföGs wieder aufgenommen werden.

Im Jahr 2019 wurde vom Bundesverwaltungsamt beschlossen, dass BAföG-Geförderte nach maximal 20 Jahren von der Rückzahlungspflicht ihrer verbliebenen BAföG-Schuld befreit werden können. Für den verbleibenden Darlehensanteil gewährt der Staat dann einen Schuldenschnitt. Dieser gilt jedoch nur, wenn sich in den Jahren zuvor sichtlich um die Rückzahlung des BAföGs bemüht wurde.

Für die Frage, ab wann man das BAföG nicht mehr zurückzahlen muss, ist das Datum aus dem ursprünglichen Rückzahlungsbescheid relevant.

Wer durch BAföG gefördert werden will, muss zunächst einen Antrag beim zuständigen Amt stellen. Ob ein Studierender BAföG erhält, hängt am Ende davon ab, ob die Ausbildung förderfähig ist, die persönlichen Voraussetzungen für BAföG erfüllt sind, ein Studienabbruch in der Vergangenheit erfolgte und der Ausbildungsbedarf durch eigenes Einkommen getragen werden kann?

Insbesondere die letzte Frage ist für den die Förderung durch BAföG wichtig, da Studierende, Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler BAföG nur dann erhalten, wenn der Ausbildungsbedarf nicht durch eigene oder aus dem direkten persönlichen Umfeld stammende Leistungen erbracht werden kann.

Nein, BAföG für Studenten wird individuell anhand des eigenen Einkommens bzw. Vermögens, sowie anhand des Einkommens und Vermögens der Eltern berechnet. Inklusive Zulagen beträgt der BAföG-Höchstsatz 934 Euro. Zuschläge auf das BAföG werden zudem gewährt, wenn ein eigenes Kind unter 14 Jahren im eigenen Haushalt lebt. In diesem Fall wird monatlich ein zusätzlicher BAföG-Betrag in Höhe von 160 Euro gezahlt.

Wie die monatlichen Raten der BAföG Rückzahlung werden auch die monatlichen BAföG-Sätze vom Bundesverwaltungsamt geregelt. Der BAföG-Höchstsatz beträgt grundsätzlich 934 Euro. Wenn trotz BAföG-Höchstsatz nicht alle Kosten während des Studiums gedeckt werden können, gibt es jedoch weitere Möglichkeiten der Förderung.

Zum einen gibt es die Option, beim BAföG-Amt einen sogenannten Härtezuschlag für das Studium anzufragen. Zum anderen kann beim zuständigen Jobcenter ein Antrag auf weitere BAföG-Zuschläge gestellt werden. Wird auf diesem Weg keine BAföG-Erhöhung erreicht, ist ein Studentenkredit mit fairen Zinsen und flexiblen Konditionen am Ende eine gute Alternative zum BAföG.

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