Als Auskunftei sammelt die Schufa Informationen über das Zahlungsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern, um diese an Vertragspartner wie zum Beispiel Banken weiterzugeben. Eine derartige Auskunft gibt Aufschluss über die Bonität für einen Kredit und soll frühzeitig dem Risiko von Zahlungsstörungen vorbeugen.

Die Schufa-Daten werden für eine Vielzahl von Situationen angefragt und liefern stets eine konkrete Aussage dazu, ob Verbraucherinnen und Verbraucher in Punkto Kreditwürdigkeit überzeugen können. Forderungen werden bei der Auskunftei in der Regel als Einträge über offenstehende Rechnungen bei diversen Unternehmen gelistet. Die Schufa führt eine gewissenhafte Datenspeicherung durch und kann daher sogar auf vergangene Zahlungsstörungen zurückgreifen. Doch wann bekommt man einen Schufa-Eintrag eigentlich, welche Speicherfrist gibt es und welche Daten werden gespeichert? Wir geben Dir die Antworten auf diese Fragen und zeigen Dir, dass mit auxmoney auch ein Kredit trotz Schufa möglich ist.

Was sind Speicherfristen?

Personenbezogene Daten unterliegen gesetzlich geregelten Speicher- bzw. Löschfristen. Das bedeutet, dass Unternehmen diese Informationen für einen bestimmten Zeitraum speichern, was mehrere Jahre betragen kann. Wann eine Löschung vorgenommen werden muss, hängt von der Art der Daten ab.

Insbesondere im Zusammenhang mit Negativdaten werden Speicherfristen, wie die der Schufa, interessant. Je nach Art der Daten bestehen unterschiedliche Speicherfristen, die von den zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bestimmt werden. So wissen Wirtschaftsauskunfteien, wann welche Daten gelöscht werden müssen.

Wie lange speichert die Schufa welche Daten?

Die Speicherfrist der Schufa liegt für personenbezogene Daten bei drei Jahren. Hast Du z. B. einen Kredit vollständig bezahlt, werden die dazugehörigen Daten auf den Tag genau nach drei Jahren gelöscht. Kreditanfragen löscht die Schufa nach zwölf Monaten auf den Tag genau.

Auch eine Restschuldbefreiung kann für die Speicherdauer relevant werden. Generell gelten für die Auskunftei nach DSGVO verbindliche Löschfristen, die sie beachten müssen. Gerade dann, wenn die Abfrage der Schufa zur Prüfung der Bonität ansteht, werden diese für Verbraucher und Verbraucherinnen oft relevant. Teilweise können sie eine frühzeitige Löschung beantragen, zum Teil ist die Speicherfrist der Schufa und anderen Auskunfteien fest vorgeschrieben. Zahlungen, bei denen keine Zahlungsstörungen aufgetreten sind, sollten so lange wie möglich in den Daten der Schufa aufgeführt werden. Sie bedeuten für Verbraucher und Verbraucherinnen einen positiven Finanzdaten-Eintrag. Dieser wirkt sich daher auch positiv auf den Schufa-Score aus.

Wie lange die Schufa welche Einträge speichert im Überblick:

  • Kredite ohne Zahlungsstörungen: Löschung nach drei Jahren
  • Kreditanfragen: Löschung nach zwölf Monaten
  • Verträge (Girokonten, Basiskonten, Kreditkarten) ohne Zahlungsstörungen: Löschung sofort nach Beendigung bzw. Kündigung
  • Voranschriften: Löschung nach drei Jahren, wenn keine neuen Voranschriften hinzukommen
  • Basiskonten, Pfändungsschutzkonten: Löschung sofort nach Beendigung bzw. Kündigung
  • Daten aus Schuldnerverzeichnissen: Löschung nach drei Jahren; vorzeitige Löschung nur bei Nachweis durch das zentrale Vollstreckungsgericht
  • Insolvenzverfahren: Löschung sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens
  • Restschuldbefreiungsverfahren: Löschung sechs Monate nach der Restschuldbefreiung
  • Verträge mit Zahlungsstörungen: Löschung drei Jahre nach Beendigung

Überblick über die wichtigsten Speicherfristen

Grundsätzlich kannst Du Dir merken, dass Auskunfteien wie die Schufa eine Speicherfrist für personenbezogene Daten von drei Jahren haben. Allerdings gibt es auch Ausnahmen mit kürzeren Löschfristen. Dazu zählen neben der 100-Tage-Regelung der Schufa die sofortige Löschung, eine Speicherdauer von sechs sowie von zwölf Monaten.

Die 100-Tage-Regelung greift bei einmaliger Zahlungsstörung und verkürzt die Speicherdauer bei der Schufa von drei Jahren auf 18 Monate. Diese seit Januar 2025 wirksame Regelung ist jedoch an drei Bedingungen geknüpft. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verkürzt die Schufa die Speicherdauer nicht und es bleibt bei den drei Jahren Speicherfrist.

Die 100-Tage-Regelung greift unter diesen drei Voraussetzungen:

  1. Die offene Forderung muss innerhalb von 100 Tagen nach Bekanntgabe bei der Schufa beglichen werden.
  2. Bei der Schufa dürfen innerhalb der Speicherfrist von 18 Monaten keine Negativdaten zur jeweiligen Person gemeldet worden sein.
  3. Es dürfen keine Daten aus Insolvenzbekanntmachungen oder dem Schuldnerverzeichnis vorliegen.

Diese Regelung ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihren Schufa-Score zu verbessern und schneller wieder eine gute Bonität zu erreichen.

Hast Du einen Eintrag bei der Schufa, hat dieser normalerweise eine Speicherfrist von drei Jahren. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Deine Daten falsch gespeichert worden sind oder Du Schulden bzw. offene Forderungen schon beglichen hast und der Eintrag somit nicht mehr aktuell oder unvollständig ist. In solchen Fällen ist eine sofortige Löschung möglich.

Die Speicherfristen der Schufa nach der Restschuldbefreiung haben sich von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Alle Einträge zur Restschuldbefreiung, die zum 28.03.2023 über sechs Monate gespeichert sind sowie die damit einhergehenden Forderungen und Schulden werden rückwirkend und automatisch gelöscht.

Kreditanfragen, die Du stellst, werden auf den Tag genau zwölf Monate danach gelöscht. Fragst Du z. B. bei mehreren Banken in kurzer Zeit Kredite an, prüfen diese zunächst Deine Bonität bei einer Auskunftei, um Dein Zahlungsverhalten einschätzen zu können. Die dabei entstandenen Einträge summieren sich und führen zu einer Verschlechterung Deiner Bonität.

Beachte daher bei einem Kreditvergleich den Unterschied zwischen Kreditanfrage und Konditionsanfrage. Bei einer Kreditanfrage zählt eine Speicherfrist bei der Schufa von zwölf Monaten. Die jeweiligen Einträge können Vertragspartner der Auskunftei einsehen und Dich demnach bei zu vielen Einträgen schlechter bewerten.

Stellst Du hingegen eine Konditionsanfrage, wird diese zwar auch in der Bonitätsakte vermerkt. Doch die Datenspeicherung bei der Schufa ist nur für Dich sichtbar. Nach einem Jahr werden Deine Konditionsanfragen automatisch gelöscht.

Die grundsätzliche Speicherfrist bei der Schufa und anderen Auskunfteien beträgt drei Jahre. Abgeschlossene Kredite werden erst drei Jahre nach Ausgleich der Summe bzw. Beendigung des Vertrags gelöscht. Das bedeutet, dass fällige oder offene Forderungen ohne einen Ausgleich weiterhin bei der Schufa gespeichert bleiben. Nach vier Jahren wird noch einmal geprüft, ob die Speicherung der Schufa-Einträge immer noch erforderlich ist.

Was speichert die Schufa an Daten?

Wer davon ausgeht, dass die Schufa-Speicherung nur mit negativen Einträgen zusammenhängt, irrt sich. Neben Negativdaten werden auch positive und neutrale Aspekte in der Datenübersicht gesammelt. Die Auskunft für Banken und andere Kreditgeber soll als Zusatz zur Eigenauskunft fungieren und stets ein realistisches Bild der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers bieten. Sie listet daher alle Punkte, die für finanzielle Vorhaben, wie die Aufnahme eines Kredits, relevant werden können.

Die Datenspeicherung der Schufa können in drei Kategorien unterteilt werden: personenbezogene Daten, Finanzdaten und Informationen über Zahlungsströme wie etwa Privatinsolvenzen. Zusätzlich zu den aufgeführten Informationen werden auch damit zusammenhängende Daten wie die Kreditlaufzeit gespeichert.

Neben der Speicherfrist bei Schufa und Co. ist auch die Art der Informationen wichtig. Unsere Übersicht zeigt Dir, welche Daten die Schufa genau speichert:

Personenbezogene Daten Finanzdaten Zahlungsströme
  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Derzeitige  Wohnadresse
  • Frühere Adressen
  • Konten
  • Kreditkarten
  • Laufende oder abbezahlte Kredite
  • Mobilfunkverträge
  • Leasing-Verträge
  • Bürgschaften
  • Mahnverfahren
  • Inkassoverfahren
  • Privatinsolvenzen
  • Vollstreckungsbescheide
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Welche Schufa-Informationen werden für welchen Zweck gespeichert?

Die Schufa speichert alle Daten einer Person, die relevant für finanzielle Geschäftsbeziehungen sind. Die Schufa-Auskunft wird in der Regel immer dann angefragt, wenn Kreditgeber wie Banken die Kreditwürdigkeit ihres potenziellen Vertragspartners bzw. ihrer Vertragspartnerin überprüfen wollen. Die Auskunftei kommt der Forderung der Unternehmen in Absprache nach und stellt anschließend sämtliche relevanten Einträge zur Verfügung. Hier können zwar nicht nur Negativdaten eingesehen werden. Doch diese fallen meist besonders ins Auge.

Relevante Personendaten werden häufig von der SchufaDatenspeicherung zu folgenden Zwecken angefragt:

  • Bei Anfrage eines Mietverhältnisses
  • Zur Aufnahme eines Kredits
  • Zum Abschließen eines Mobilfunkvertrags

In allen drei Fällen werden die Daten der Schufa näher betrachtet, um die Zahlungsfähigkeit und das bisherige Zahlungsverhalten der Verbraucherin oder des Verbrauchers in der jeweiligen Situation besser einschätzen und nachvollziehen zu können. Gerade die Finanzdaten unterstützen den Vertragspartner der Auskunftei darin festzustellen, ob der Verbraucher oder die Verbraucherin für ein gemeinsames Geschäft in Frage kommt. Dies ist durch die Speicherfrist der Schufa von mehreren Monaten bis Jahren möglich. Wurden die Führung der Konten und der Umgang mit anderen verbindlichen Verträgen geprüft, können die zukünftigen Vertragsparteien eine Kreditanfrage durchführen. Gab es bei der Prüfung zu viele Negativeinträge oder gar Klagen, belastet dies die Bonität der Verbraucherin oder des Verbrauchers meist allerdings zu stark und er kommt nicht zur Übereinkunft einer Vertragsschließung.

Woher stammen die Daten der Schufa?

Die Schufa erfasst Daten niemals unabhängig. Das bedeutet, dass sie keine eigenen Datenerhebungen durchführt. Um eine ausführliche Datenspeicherung der Schufa gewährleisten zu können, ist sie daher auf die Daten diverser Quellen angewiesen. Immer dann, wenn ein verbindlicher Vertrag – meist im finanziellen Rahmen – geschlossen wurde, kommt es seitens Banken und anderen Vertragspartnern zu einem Austausch mit der Schufa. So entstehen neue Einträge. Daten aus verschiedensten Unternehmen werden von der Schufa zu bestimmten Speicherfristen angesammelt, um den Verbraucher oder die Verbraucherin bestmöglich finanziell zu durchleuchten.

Unter anderem bezieht die Schufa ihre Daten vor allem von:

  • Öffentlich zugänglichen Verzeichnissen
  • Banken und Finanzdienstleistern
  • Versicherungen
  • Leasing-Gesellschaften
  • Inkassobüros
  • Versandhändlern
  • Mobilfunkunternehmen

Welche Daten speichert die Schufa nicht?

Daten wie Einkommen, Vermögen, Beruf oder Arbeitsstelle darf die Schufa nicht speichern. Darüber hinaus dürfen auch keine Einträge zu Depotwerten, Familienstand, Nationalität, Konfession, politischer Orientierung oder Lebenseinstellungen angelegt werden.

Die Schufa darf unter Einhaltung der Speicherfrist personenbezogene Daten speichern, die der eindeutigen Identifikation der Verbraucherin oder des Verbrauchers dienen. In diesem Zusammenhang schreibt die Gesetzgebung zudem genau vor, welche Daten zur Bewertung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden dürfen und wie lange die Schufa diese Einträge speichert. Daten wie Beruf, Gehalt oder Nationalität werden für die Bonität daher nicht relevant. Mit der Beschränkung der Schufa-Speicherung etwa bei Vergabe eines Kredits achtet die Gesetzgebung vor allem darauf, keine Diskriminierung entstehen zu lassen. Offene Forderungen eines Schuldners oder einer Schuldnerin sollen zwar klar ersichtlich sein, aber dennoch nicht zu unfairen Auswirkungen bei einer Vielzahl von Vertragspartnern führen.

Die Schufa-Speicherung muss kein Hindernis für einen Kredit sein

Du benötigst einen Privatkredit zu fairen Zinsen, einer individuellen Laufzeit und schneller Auszahlung? Mit auxmoney hast Du den richtigen Kreditpartner an Deiner Seite. Denn Du hast mit uns die Möglichkeit auf ein Darlehen mit einer Kreditsumme zwischen 1.000 und 50.000 Euro und einer individuellen Laufzeit zwischen 12 und 84 Monaten. Machst Du Dir Sorgen um Negativeinträge bei der Schufa? Diese unterliegen zwar bestimmten Speicherfristen, doch das bedeutet nicht den Ausschluss eines Kredits. Ein Kredit trotz Schufa ist nämlich mit uns möglich, weil wir nicht nur auf Rating-Indikatoren wie den Schufa-Score, Arvato oder die CEG-Ampel zurückgreifen, sondern auf eine Vielzahl weiterer Faktoren. Dein individueller auxmoney-Score gibt somit Dir die Chance auf einen Kredit, wenn Du beispielsweise bei einer Bank abgelehnt wurdest.

Fazit: Datenspeicherung bei der Schufa

Grundsätzlich sollte die Schufa-Datenspeicherung nicht nur mit Negativdaten in Verbindung gebracht werden. Denn die Auskunftei führt auch die positiven Einträge in gleichem Maße auf. Setzt man sich näher damit auseinander, was die Schufa speichert und welche Speicherfristen es gibt, so merkt man schnell, dass neben den Negativeinträgen zu Krediten auch die erfolgreichen Zahlungen des Schuldners oder der Schuldnerin aufgelistet werden – dies kann also problemlos zu einer neutralen Bewertung führen. Dennoch ist es empfehlenswert, sämtliche Einträge der Datenübersicht regelmäßig zu kontrollieren. Hierzu können Verbraucher und Verbraucherinnen einmal im Jahr eine Datenkopie in Form einer kostenlosen Schufa-Selbstauskunft anfragen und sämtliche Daten auf Richtigkeit überprüfen. Falsche oder unvollständige Einträge über Kreditanfragen und Forderungen kommen zwar selten vor, können vom System allerdings nicht vollständig zuverlässig ausgeschlossen werden. Negativeinträge werden nur dann als gültig betrachtet, wenn den offenen Forderungen des Schuldners bzw. der Schuldnerin bereits zwei Mahnungen vorausgegangen sind.

Je nach Art der Daten bestehen unterschiedliche Speicherfristen bei der Schufa. Grundsätzlich kannst Du davon ausgehen, dass Deine Daten, was Kredite und andere finanzielle Vertragsabschlüsse angeht, nach ihrer Beendigung drei Jahre gespeichert bleiben. Es gibt jedoch auch Regelungen, bei denen kürzere Speicherfristen der Schufa gelten. So etwa bei einer Restschuldbefreiung. Die dafür relevanten Daten werden nach sechs Monaten gelöscht, während Kreditanfragen nach zwölf Monaten gelöscht werden.

So erreichst Du uns

Wir klären mit Dir alle Fragen und bieten Dir Lösungen in herausfordernden Situationen. Auch nach der Auszahlung stehen wir Dir bei Deiner Finanzplanung zur Seite.

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