Miete, Nebenkosten, Lebensmittel: Wenn die monatlichen Fixkosten Überhand nehmen, können Menschen schnell in eine finanzielle Schieflage geraten. Einkommensschwache Personen können in solchen Fällen Wohngeld beantragen. Wer ein Recht darauf hat und wie man es beantragt.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine finanzielle Leistung des Staates für Menschen, die mit ihrem Einkommen nicht genügend Geld für ihre Wohnkosten aufbringen können. Man kann Wohngeld daher als kostenlosen Mietzuschuss sehen.
Im Gegensatz zu Hartz-IV (Arbeitslosengeld II) unterstützt Dich das Wohngeld nur dabei, Deine Miete zu decken. Deine monatlichen Kosten für Lebensmittel, Versicherungen oder Freizeit solltest Du aus eigener Taschen bezahlen können. Man spricht auch vom sogenannten Mindesteinkommen.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Wenn Du zur Miete wohnst (Mietzuschuss)
Du lebst in einer Wohnung oder in einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Man nennt Wohngeld für Menschen, die zur Miete wohnen, auch Mietzuschuss.
Wenn Du Eigentum besitzt (Lastenzuschuss)
Du nutzt Deine Immobilie, um darin zu wohnen und nicht als Kapitalanlage. Weil Du mit dem Geld Kosten für die Instandhaltung, Verwaltung oder Heizung bezahlst, spricht man von einem Lastenzuschuss.
Wovon hängt die Höhe des Wohngelds ab?
Das Wohngeld ist anders als das Kindergeld kein fester Betrag, sondern wird individuell festgelegt. Diese 3 Faktoren bestimmen, ob und wie hoch der Anspruch auf Wohngeld ausfällt:
- Anzahl der Personen, die mit Dir wohnen (z.B. in einer WG)
- Höhe Deines Einkommens
- Höhe der Miete bzw. der Belastung für Eigentümer
In der aktuellen Wohngeldtabelle wird geregelt, in welche Mietstufe Du fällst. Je nach Region wird das Wohngeld den örtlichen Mietpreisen angepasst und variiert deshalb. Die günstigste Stufe ist Mietstufe 1, die teuerste ist Mietstufe 7. Fällst Du beispielsweise in Mietstufe 1, darfst Du als 1-Personen-Haushalt derzeit nicht mehr als 352 Euro Miete bezahlen und nicht über 961 Euro Netto verdienen.
Um zu erfahren, wie viel Wohngeld Du theoretisch bekommen könntest, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen kostenlosen Rechner bereitgestellt.
Wohngeld beantragen: So geht’s
Der Antrag auf Wohngeld ist kostenlos und in der Regel unkompliziert.
- Besuche die Internetseite Deines Bundeslandes
- Wähle dort das Themenfeld “Wohnen” aus
- Klicke danach auf den Reiter “Wohnen”
- Lade Dir den “Antrag auf Mietzuschuss” oder “Antrag auf Lastenzuschuss” herunter und fülle den Antrag aus
- Schicke den ausgefüllten Antrag an Deine zuständige Wohngeldbehörde (Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
Nach dem Antrag
Solltest Du wohngeldberechtigt sein, erhältst Du das Geld erst ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Danach hast Du 12 Monate Anspruch auf Wohngeld, bis Du erneut einen Antrag einreichen musst.
Ändert sich Dein Einkommen oder wird die Miete um über 15 Prozent erhöht, wird das Wohngeld erneut berechnet. Auch wenn Du eine neue Wohnung beziehst, solltest Du unbedingt einen neuen Antrag auf Wohngeld stellen.
Ich beziehe Hartz VI. Kann ich Wohngeld beantragen?
Anspruch auf Wohngeld haben nur Menschen, die keine sogenannten Transferleistungen erhalten. Du kannst also kein Wohngeld beantragen, wenn Du eine oder mehrere dieser Leistungen beziehst:
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Zuschüsse wie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld
- Verletztengeld
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen in stationären Einrichtungen (sofern die Hilfen für den Lebensunterhalt geleistet werden)
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Wichtig
Du wohnst mit jemandem zusammen, der eine der oben genannten Transferleistungen bezieht? Auch dann hast Du leider keinen Anspruch auf Wohngeld.
Quelle: Wohngeld.org
Ich beziehe ALG I oder Kurzarbeitergeld. Habe ich Anspruch auf Wohngeld?
Ja. Wenn Du Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld beziehst, kannst Du Wohngeld beantragen. Der Grund: Die Kosten für Deine Wohnung sind im ALG I oder im Kurzarbeitergeld nicht mitberücksichtigt. Es kann sich also durchaus für Dich lohnen, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Ich beziehe als Student BAföG. Habe ich Anspruch auf Wohngeld?
Nein. Wenn Du bereits BAföG beziehst, kannst Du kein Wohngeld beantragen. Anspruch auf Wohngeld als Student hast Du nur, wenn Du folgende Kriterien erfüllst:
- Du hast BAföG ausschließlich als Bankdarlehen aufgenommen
- Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf BAföG
- Du wohnst mit einem Angehörigen in einem Haushalt, der kein Recht auf BAföG hat
- Du wohnst mit einem Angehörigen in einem Haushalt, der kein Student oder Azubi ist
Das bedeutet konkret: Nur wenn Du mit mindestens einem Angehörigen in einem Haushalt wohnst, der nicht studiert oder prinzipiell nicht BAföG-berechtigt ist, erhält der gesamte Haushalt Anspruch auf Wohngeld. Mit Angehörigen gemeint sind entweder Kinder, Ehe-/ Lebenspartner, Geschwister und andere Verwandte.
Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ebenfalls eine staatliche Leistung, die einkommensschwache Menschen finanziell unterstützt. Im Gegensatz zum Wohngeld ist der WBS allerdings keine finanzielle Leistung, sondern eine Berechtigung.
Mit einem WBS steht es Dir zu, Sozialwohnungen mit erschwinglicher Miete zu beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Tipp: Den Wohnberechtigungsschein kannst Du wie das Wohngeld ebenfalls bei Deiner Wohngeldbehörde beantragen.
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