Wenn Du kein hohes Einkommen hast und günstig leben möchtest, hast Du die Möglichkeit, in einer Sozialwohnung zu leben. Sozialwohnungen werden vom Staat gefördert und sind deshalb besonders preiswert. Dafür musst Du allerdings einen sogenannten Wohnberechtigungsschein beantragen. Wir verraten Dir, wie Du das anstellst.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) gibt berechtigten Personen das Recht, staatlich geförderte und damit günstige Sozialwohnungen in Deutschland zu beziehen. Im Behördendeutsch spricht man auch vom “Paragraf-5-Schein”. Ein Antrag auf einen WBS kostet je nach Bundesland eine kleine Gebühr zwischen 0 und 30 Euro.
Voraussetzungen Wohnberechtigungsschein: Habe ich Anspruch auf einen WBS?
Du kannst einen Wohnberechtigungsschein beantragen, wenn Du zunächst eine dieser 3 Grundvoraussetzungen erfüllst:
- Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit und bist volljährig
- Du hast die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU)
- Du hast eine Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU, aber besitzt eine Aufenthaltserlaubnis (mindestens 1 Jahr gültig)
Eine WBS-Berechtigung hast Du, wenn Du darüber hinaus
- Hartz IV beziehst
- geringverdienend und alleinerziehend bist
- behindert oder schwerbehindert bist
- Ausländerin oder Ausländer, aber mindestens 12 Monate in Deutschland angemeldet bist
- eine Ausbildung oder ein Studium absolvierst und BAföG beziehst
Ausnahmeregelungen für Studenten
Grundsätzlich hast Du als Student keinen Anspruch auf einen WBS. Es gibt aber folgende Ausnahme: Du hast Anspruch auf einen WBS, wenn Du nach dem Gesetz nicht BAföG-berechtigt bist oder BAföG ausschließlich als Bankdarlehen beziehst. Zudem solltest Du nachweisen können, dass es nicht möglich ist, bei Deinen Eltern zu wohnen.
Auch stehen die Chancen auf einen WBS gut, wenn Du ein Student mit BAföG-Berechtigung bist und ein Kind hast, das Sozialhilfe in Anspruch nimmt.
WBS-Mindesteinkommen
Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, darf Dein Einkommen die WBS-Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die WBS-Einkommensgrenzen sind allerdings je nach Bundesland unterschiedlich hoch.
Wie hoch die Einkommensgrenze in Deinem Bundesland sind, erfährst Du auf der Webseite Deines Landesministeriums.
Um das Mindesteinkommen zu berechnen, schauen sich die Ämter sämtliche Einnahmen und Ausgaben sowie Deine Lebenssituation (u.a. Anzahl Kinder, Partnerschaft, Gesundheitssituation) von Dir an, um Deine WBS-Berechtigung zu prüfen. Dafür werden auch mehrere Pausch- und Freibeträge abgezogen, um Dein Gesamteinkommen zu ermitteln. Dieser Betrag ist die Grundlage dafür, ob Du einen WBS erhältst.
Diese Dokumente werden nicht zur Berechnung Deines Einkommens benötigt:
- Wohngeld
- Kindergeld
- Steuerrückzahlungen
- Krankengeld
- Blindengeld
Wohnberechtigungsschein beantragen: So geht’s
- Besuche die Webseite Deines Landesministeriums. Du findest die Seite, wenn Du auf Google den Namen Deines Bundeslandes eingibst, zum Beispiel “NRW” oder “Brandenburg”
- Klicke in der Navigation das Themenfeld “Wohnen” (oder “Bauen und Wohnen”) an
- Lade Dir die erforderlichen Dokumente herunter (Antragsformular auf WBS, Einkommenserklärung mit Einkommensnachweisen der letzten 12 Monate, Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt und ein Ausweisdokument)
- Schicke die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen an Dein zuständiges Wohnungsamt bzw. Wohnbehörde (in der Regel Deine Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
Achtung
Oft wird der Themenbereich “Wohnen” nicht in der Navigation oben angezeigt, weil viele Ministerien ihre Bürgerdienste auf einer gesonderten Webseite auslagern. Klicke daher auf “Bürgerservice” oder “Bürgerdienste” und dann auf “Bauen und Wohnen”.
WBS-Antrag: Diese Unterlagen benötigst Du
- Einkommenserklärung der letzten 12 Monate oder Einkommensnachweise (z.B. Rentenzahlungen)
- Nachweise über steuerfreie Einkünfte (z.B. Elterngeld, Krankengeld)
- Nachweise über sämtliche Einkünfte (z.B. Kapitalvermögen, Mieteinkünfte oder Unterhaltsleistungen)
- Nachweise über Bezug von Sozialhilfeleistungen
- Dein letzter Steuerbescheid
- Schüler und Studenten: Schüler- bzw. Immatrikulationsbescheinigung
- Weitere Dokumente: Je nach Lebenssituation z.B. Mutterpass, Schwerbehindertenausweise, Pflegegrad-Bescheid
Wohnberechtigungsschein beantragen: WBS mit Dringlichkeit
Wenn unerwartete Kosten Dein Budget sprengen sollten und die bisherige Miete dadurch zu teuer wird, kannst Du einen WBS mit Dringlichkeit beantragen. Ein WBS mit Dringlichkeit wird jedoch in jedem Bundesland nach anderen Kriterien vergeben und muss gesondert beantragt werden. Kontaktiere daher Deine zuständige Wohnbehörde, falls Du keinen speziellen Antrag dafür auf der Webseite des Landesministeriums findest.
Wichtig: Ein WBS mit Dringlichkeit bedeutet nicht, dass Du sofort in eine günstigere Sozialwohnung ziehen darfst. Sollten zum Beispiel in einer Großstadt besonders viele Menschen einen WBS mit Dringlichkeit erhalten, kann es durchaus vorkommen, dass Du warten musst.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein gibt Dir die Berechtigung, eine staatlich geförderte Sozialwohnung für eine günstige Miete zu beziehen.
Wohngeld hingegen ist ein Mietzuschuss bzw. ein Lastenzuschuss (für Eigentümer), um die monatlichen Mietkosten abdecken zu können. Alles zum Thema Wohngeld haben wir in einem Artikel für Dich zusammengefasst:
Quellen: wbs-rechner.de; pflege.de
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