Für Berufstätige zählt die Steuererklärung zu den wohl eher weniger beliebten Vorhaben im Jahr. Doch eins ist sicher: Wer keine Steuererklärung abgibt, hat auch keine Chance auf eine finanzielle Rückzahlung vom Finanzamt. Wir verraten, mit welchen Steuertipps man mehr aus der Steuererklärung herausholen kann.

Auf einen Blick

  • Sogar Berufskleidung und die Kosten für einen Nachhilfelehrer lassen sich von der Steuer absetzen
  • Allein der Wechsel der Steuerklasse bringt bares Geld
  • Auch Vorsorgeaufwendungen geltend machen
  • Freibeträge ausnutzen und Bemessungsgrundlage mindern

Steuertipps - so können Sie Geld sparen

Steuertipps: Steuerklasse-Wechsel kann sich lohnen

Der wohl effektivste Steuertipp überhaupt: die Prüfung der Lohnsteuerklasse bei Ehepartnern. Statt der Steuerklassen-Kombination III/V oder IV/IV können berufstätige Ehe- und Lebenspartner ebenfalls die Kombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen – dieses sogenannte Faktorverfahren gilt ebenfalls als Steuerklassenwechsel. Ein solcher Wechsel kann einmal pro Jahr und spätestens am 30.11. beantragt werden. Ein Wechsel ist auch möglich, wenn z.B. ein Ehepartner keinen Arbeitslohn mehr bezieht oder sich die Ehepartner auf Dauer trennen.

Für die günstigste Kombination solltest Du zunächst die jeweils fälligen Steuern berechnen und dann Deinen Gesamtkosten im Haushalt gegenüberstellen. Unser Tipp: Auch wenn Du bisher eine ungünstige Konstellation gewählt hast, kannst Du bei der Steuererklärung den zu viel gezahlten Betrag zurückerstattet bekommen.

Vorsorgeaufwendungen absetzen lassen

Wer für seine Zukunft vorsorgen möchte, kann seine Versicherungsbeiträge als „Vorsorgeaufwendungen“ von der Steuer absetzen lassen. Dazu zählt die Altersvorsorge, also beispielsweise die Kosten für die Riester-Rente sowie die Arbeitnehmerbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen Beiträge zur Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- oder Krankenzusatzversicherung. Beiträge zu einer Privat- oder Kfz-Haftpflichtversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen ebenfalls absetzbar.

Wichtig: Es gibt bestimmte Höchstgrenzen. Kosten, die den Höchstsatz übersteigen, kannst Du nicht absetzen. Für Angestellte, Beamte und Rentner liegt diese Höchstgrenze bei 1.900 Euro, für Selbstständige und Freiberufler bei 2.800 Euro.

Steuertipps

Steuertipps: Werbungskosten absetzen

Ob Dienstreise, Fortbildung, Bücher oder Spritgeld: Alle Kosten, die für Deinen Job anfallen, heißen Werbungskosten – und die kannst Du steuerlich geltend machen.

Unser Tipp: Der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro kann man ohne Belege in Anspruch nehmen. Allerdings lohnt sich der Aufwand durchaus: Allein die Kilometerpauschale, die jeder Arbeitnehmer für den einfachen Weg zum Arbeitsplatz von der Steuer absetzen kann, dürfte in der Regel die 1.000 Euro übersteigen. Auch die von einem Unternehmen eingerichtete Sammelstelle für Arbeitnehmer zählt als Arbeitsstätte, wenn der Transport der Arbeitskräfte dort organisiert wird. Weitere Werbungskosten sind:

  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Aufwendungen für Fortbildungen
  • Dienstlich genutzte Handys oder Laptops. Außerdem kannst Du pro Monat bis zu 20 Euro für Dein privates Handy und Deinen privaten Internetanschluss von der Steuer absetzen, wenn Du das für deinen Beruf benötigst. Das solltest Du in der Steuererklärung entsprechend begründen.
  • Sonstiges Arbeitsmaterial
  • Tagessätze für Dienstreisen (abhängig vom Reiseziel)

Beachte: Obwohl Du seit 2018 keine Belege mehr an Deine Steuererklärung anhängen musst, kann das Finanzamt diese nachträglich verlangen. Bewahre also alle Belege auf Ausgaben auf, die Du von der Steuer absetzen möchtest.

Wo gehört was hinein?

Anlage NArbeitnehmer
Anlage VorsorgeaufwandVersicherungsbeiträge
Anlage AVRiester-Rente
Anlage KAPKapitalanleger
Anlage AUSausländische Kapitaleinkünfte
Anlage SFreiberufler, andere Selbstständige (§ 18 EStG)
Anlage GGewerbetreibende (§ 15 EStG)
Anlage EÜRFreiberufler, andere Selbstständige (§ 18 EStG)
Anlage VLvermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage
Steuertipps.de

Schon gewusst? Auch diese Dinge kannst Du absetzen

  • Umzugskosten: Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann entweder pauschale Beträge (für Alleinstehende: 860 Euro; + 573 € für Kind/Partner/Angehörige) oder die mit Rechnung belegten Kosten von der Steuer absetzen.
  • Nachhilfeunterricht: Die Kosten für einen Nachhilfelehrer kannst Du ebenfalls von der Steuer absetzen. Bis zu 1.802 Euro pro Jahr sind möglich.
  • Zweitwohnsitz: Ein beruflich bedingter Zweitwohnsitz kann mit bis zu 1.000 Euro pro Monat in Ansatz gebracht werden.
  • Reinigungskosten: Auch die Pflege Deiner Berufsbekleidung kannst Du von der Steuer absetzen. So fallen sowohl die Kosten für die Wäsche zu Hause als auch die für eine chemische Reinigung in diesen Katalog. Selbst die Sportkleidung eines Sportlehrers oder Trainers gilt als Berufsbekleidung, darüber hinaus die Handwerkeranzüge oder Schutzkleidung für medizinische Berufe.
  • Vererbte Schulden: Sind nach dem Tod eines Angehörigen die Schulden größer als das Erbe, lässt sich die Differenz zwischen Beerdigungskosten und Erbe ebenfalls im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung absetzen. Die Obergrenze für die Kosten einer Bestattung: 7.500 Euro.
  • Unterhaltszahlungen: Die finanzielle Unterstützung von Kindern, Eltern oder Lebensgefährten gehört in die Anlage „Unterhalt“. Bis zu 8.354 Euro pro Jahr können geltend gemacht werden.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hier kannst Du bis zu 6.000 Euro pro Jahr für den Arbeitslohn von Handwerkern von der Steuer absetzen. Dazu zählen auch Gartenarbeiten, der nachträgliche Anschluss an die Wasserversorgung, Schornsteinfegerarbeiten, die Wartung des Aufzugs, der Ausbau des Dachgeschosses oder der Anbau eines Wintergartens im Eigenheim. Die absetzbaren Lohnkosten für Haushaltshilfen betragen sogar bis zu 20.000 Euro pro Jahr, eine Ersparnis von bis zu 4.000 Euro ist also möglich.

Aber: Damit Du gezahlte Löhne (wie beispielsweise für Handwerker) von der Steuer absetzen kannst, musst Du diese überweisen. Bar gezahlte Löhne kannst Du nicht in der Steuererklärung geltend machen.

Steuertipps: Fazit

Ob die Steuerklasse optimieren, Werbungskosten ausschöpfen oder Vorsorgeaufwendungen geltend machen: Es gibt viele Möglichkeiten, um mehr aus seiner Steuererklärung herauszuholen. Auch wenn der Papierkram aufwendig erscheinen mag, denk dran: Nur wer die Steuertipps konsequent umsetzt, bekommt unterm Strich eine höhere Rückzahlung vom Finanzamt.

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