Ist dir schon mal auf einem Deiner Kontoauszüge eine seltsame Abbuchung aufgefallen? Vielleicht handelt es sich dabei um eine Rücklastschriftgebühr. Was das genau ist und aus welchen Gründen so etwas zustande kommt, erfährst du hier.

Bei der Rückbuchung einer SEPA-Lastschrift spricht man von einer Rücklastschrift. Die Abkürzung SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und ist ein einheitliches Verfahren des Zahlungsverkehrs innerhalb der EU- Staaten. Wenn Du zum Beispiel Deiner Versicherung eine Einzugsermächtigung erteilt hast, das Unternehmen den jeweiligen Betrag von deinem Konto abbucht und Deine Bank das Geld direkt wieder zurück bucht, nennt man das eine Rücklastschrift.

Gründe für eine Rücklastschrift

 

1) Ein Klassiker: Das Konto ist nicht gedeckt

Wenn weniger Geld auf Deinem Konto ist als die Summe, die der Zahlungsempfänger einzuziehen versucht, kommt es zu einer Rücklastschrift. Der einziehende Empfänger erhält eine Benachrichtigung. In der Regel versuchen es die Unternehmen nach zwei Wochen nochmal und ziehen den fälligen Betrag erneut ab. Wenn Du über einen Dispo-Rahmen (Dispokredit) verfügst, denke daran, dass eine Lastschrift bis zu dessen Limit eingezogen werden kann

 

2) Ein Versehen: Falsche Kontodaten

Eventuell hast Du versehentlich nicht Deine korrekten Daten eingegeben und beispielsweise einen Zahlendreher eingebaut? Dann kann der Zahlungsempfänger natürlich nicht auf Dein Konto zugreifen, um den fälligen Betrag einziehen. Ein Fall für eine Rücklastschrift.

 

3) Eher selten: Das Konto existiert nicht mehr

Du hast Dein Konto bereits aufgelöst oder gewechselt, doch alte Einzugsermächtigungen sind noch aktiv. Hier kommt es automatisch zu einer Rücklastschrift.

 

4) Im Verdachtsfall: Der Lastschrift wurde widersprochen

Innerhalb einer Frist von acht Wochen kannst du jeder Lastschrift widersprechen. Bei unberechtigten Forderungen (siehe unten) verlängert diese sich sogar bis zu 13 Monaten. Solltest du also eine verdächtige Abbuchung auf Deinem Konto-Auszug entdecken, widersprichst Du dieser bei Deiner Bank. Daraufhin veranlasst sie eine Rücklastschrift.

auxmoney Magazin

Wie hoch sind die Gebühren für eine Rücklastschrift?

Bei dieser Frage wird zuerst zwischen berechtigter und unberechtigter Rücklastschrift unterschieden.

Berechtigte Rücklastschrift

In diesem Fall hast Du als Zahlungspflichtiger dem Zahlungsempfänger (zum Beispiel dem Shop, der Versicherung oder dem Fitnessstudio) eine Einzugsermächtigung erteilt. Aber Dein Konto ist nicht ausreichend gedeckt ist oder Du hast die Daten des Empfängers falsch eingegeben?
Die Bank kann Dir dafür Rücklastschriftgebühren berechnen. Die Kosten für eine Rückbuchung liegen bei ca. 3 €, können sich aber je nach Bank unterscheiden.

Unberechtigte Rücklastschrift

Das ist immer dann der Fall, wenn Du entweder keine Einwilligung erteilt hast und die Abbuchung somit widerrechtlich erfolgte (zum Beispiel bei Betrug). Oder es gab zwar eine Einzugsermächtigung, die aber fehlerbehaftet ist. Beispielsweise wenn der Betrag zu hoch oder gar doppelt eingezogen wurde.
Hier darf die Bank in der Regel keine Gebühren verlangen.

Grundsätzlich:

Beachte jedoch, dass der Zahlungsempfänger seinen daraus entstandenen zusätzlichen Aufwand geltend machen kann. Gerade dann, wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass die Lastschrift berechtigt war. Auch bei einer Abbuchung, die mangels Kontodeckung scheitert, kann der Zahlungsempfänger neben der Bank ebenso Rücklastschriftgebühren erheben.wird

Wirken sich Rücklastschriften auf meine Bonität aus?

Rücklastschriften wirken sich nicht negativ auf Deine Bonität aus. Banken und Unternehmen melden die Vorgänge nicht an die Schufa. Doch aufgepasst: Sollte es wegen einer geplatzten Abbuchung zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen, wird die Schufa von der Rücklastschrift in Kenntnis gesetzt und Deine Bonität kann somit beeinträchtigt werden.

Rücklastschrift: Was kannst Du tun?

Zuallererst: Keine Panik! Prüfe zunächst die Daten. Stelle fest, warum der Einzug nicht möglich war. Nimm mit dem Vertragspartner Kontakt auf, zahle die Summe, sobald Du kannst und das Problem ist gelöst.
Kannst Du eine Buchung nicht zuordnen oder der Betrag ist nicht korrekt, musst Du die Bank für eine berechtigte Rücklastschrift selbst informieren. Bei Hausbanken entweder persönlich in der Filiale oder telefonisch. Bist Du Kunde bei einer Direktbank kannst Du die Rücklastschrift naturgemäß nur per Telefon oder per E-Mail veranlassen.

Nimm Dir am besten mindestens zwei Mal im Monat die Zeit, alle Bewegungen auf Deinem Konto zu prüfen. So bemerkst Du rechtzeitig alle Unstimmigkeiten zeitnah und kannst gegebenenfalls fristgerecht darauf reagieren.

Übrigens:

Im Fall einer Rücklastschrift bei einem laufenden auxmoney Kredit erhältst Du eine E-Mail von uns, in welcher Du die Möglichkeit hast, den erneuten Rateneinzug in Auftrag zu geben. Liegen aktuell Zahlungsschwierigkeiten vor, kontaktiere uns bitte per E-Mail an fm@creditconnect.de oder unter Tel. 0211 737 100 220 (Mo.-Fr. 8-18 Uhr). Gemeinsam finden wir eine Lösung.

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