Der Urlaub ist die Zeit, auf die sich viele das ganze Jahr über freuen. Doch was, wenn statt erholsamer Tage am Strand plötzlich Baulärm oder ein verdreckter Pool den Aufenthalt trüben und der Flug Verspätung hat? Geht dann der teure Urlaub den Bach runter? Das muss nicht sein. Denn in solchen Fällen kannst Du meist eine Reisepreisminderung geltend machen, sodass Du am Ende weniger für Deinen Urlaub bezahlen musst. Hier erfährst Du, was genau Reisemängel sind, welche Entschädigungen Du bekommen kannst und wie Du vorgehen solltest, um Dein Recht durchzusetzen.

Was sind Reisemängel?

Ein Reisemangel liegt vor, wenn die gebuchte Reiseleistung nicht den vertraglich vereinbarten Standards entspricht. In anderen Worten, wenn Du nicht das für Deinen Urlaub bekommst, was Du bezahlt hast. Das kann verschiedene Aspekte betreffen: Hotel, Flug, Verpflegung, Unterhaltung und andere Dienstleistungen. Beispiele für Reisemängel sind:

  1. Du hast ein Zimmer mit Meerblick, dieses bietet jedoch nur den Blick auf einen Innenhof oder Mülltonnen (Wichtig dabei: Bei dem gebuchten Zimmer mit Meerblick handelt es sich um eine Buchungskategorie und nicht nur ein Beispielfoto). In dem Fall hast Du für einen Ausblick bezahlt und nicht bekommen.
  2. Der Pool ist dreckig oder kann während des Aufenthalts nicht genutzt werden. Stattdessen hättest Du auch eine günstigere Unterkunft ohne Pool buchen können. Deshalb gibt es Geld zurück.
  3. Der Flug hat erhebliche Verspätung oder das Gepäck geht verloren. Auch in dem Fall bekommst Du nicht die Leistung, die Du gezahlt hast.

Wichtig ist jedoch zu wissen, dass nicht jede Unannehmlichkeit als Reisemangel zählt. Beispielsweise gehören landestypische Merkmale wie exotische Insekten auf dem Hotelgelände oder laute Hochzeitsfeiern Einheimischer meist nicht dazu. Auch Wartezeiten am Buffet oder enges Sitzen im Flugzeug bei günstigen Pauschalreisen musst Du insbesondere bei günstigen Preisen oft in Kauf nehmen.

Auch bei Flugverspätungen hast Du nur dann Chancen auf eine Kostenerstattung, wenn die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist. Das wäre beispielsweise bei technischen Problemen der Fall. Bei wetterbedingten Störungen, Terrorgefahr oder Streik gibt es kein Geld zurück. Außerdem ist es wichtig, dass Du rechtzeitig eingecheckt hast und nicht selbst zu spät warst.

Wie viel Geld gibt es bei Problemen im Urlaub zurück?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Art und Schwere des Mangels. Die Entscheidung kann in jedem Einzelfall anders sein. Zur besseren Übersicht hat der ADAC hierzu einige Beispiele von gerichtlichen Entscheidungen zusammengestellt:

  • Fehlender Balkon: 5 bis 10 Prozent
  • Defekter Aufzug: 2,5 Prozent
  • Defekte Klimaanlage: 5 bis 20 Prozent
  • Unbenutzbarer Pool: 20 Prozent
  • Unbenutzbarer Strand: 20 Prozent
  • Durchgelegene Matratzen: 25 Prozent
  • Umfangreiche Bauarbeiten: 20 Prozent
  • Ersatzhotel: 5 bis 35 Prozent

Geht das Gepäck während des Flugs verloren, werden nur die betroffenen Urlaubstage gemessen, die vergehen, bis das Problem gelöst ist. Dasselbe gilt, wenn das Hotel oder das Hotelzimmer verschmutzt sind.

Bei Flugverspätungen und -ausfällen variiert die Entschädigung je nach länge der Flugstrecke und kann zwischen 250 und 600 Euro betragen. Anspruch darauf hast du, sobald sich die Ankunft am Ziel mindestens drei Stunden verzögert. Ab fünf Stunden Verspätung kommt auch die Erstattung des gesamten Ticketpreises infrage. Alternativ kannst Du einen Ersatztransport verlangen.

Was kannst Du tun, um bei Mängeln Geld zurückzubekommen?

Um deine Ansprüche geltend zu machen, ist es wichtig, schnell (also am besten noch am Urlaubsort) zu handeln und die Mängel so bald wie möglich schriftlich beim Reiseveranstalter anzuzeigen. Die Hotelrezeption ist hierfür bei Pauschalreisen nicht zuständig.

Sammle vor Ort Belege wie Rechnungen für zusätzliche Kosten und dokumentiere die Mängel mit Fotos und Videos. Die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt zwei Jahre. Danach hast du keinen rechtlichen Anspruch mehr auf Rückerstattungen.

Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Reisemängeln

  1. Unverzüglich melden: Warte nicht ab, sondern informiere den Reiseveranstalter sofort über die Mängel. So erhöhst Du Deine Chance auf eine finanzielle Entschädigung.
  2. Schriftlich festhalten: Reiche die Mängelanzeige schriftlich ein und fordere eine Bestätigung des Eingangs. Wenn Du die Anzeige vor Ort tätigst, solltest Du Zeugen dazu bitten.
  3. Belege sammeln: Dokumentiere alle Mängel und halte alle zusätzlichen Kosten fest, die durch das Problem entstanden sind.
  4. Fristen beachten: Achte darauf, deine Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen (maximal 2 Jahre für Pauschalreisen, 3 Jahre für Flüge). Ansonsten gibt es kein Geld.
  5. Unterstützung nutzen: Die Verbraucherzentrale stellt weitere Informationen und Angebote zur Verfügung. Mit der Flugärger-App kannst Du Deine Rechte geltend machen.

Fazit

Reisemängel können den ersehnten Urlaub schnell zur Tortur machen. Doch wenn Du ruhig bleibst und systematisch vorgehst, kannst Du eine angemessene Entschädigung erhalten. Informiere dich am besten schon im Vorfeld über Deine Rechte und melde Mängel unverzüglich. So kannst Du trotz unvorhergesehener Probleme Deinen Urlaub noch genießen und sicherstellen, dass Du nicht auf den Kosten sitzen bleibst.

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