Wenn Du als Schuldnerin oder Schuldner mit Deinen Gläubigern auf keinen grünen Zweig kommst, kannst Du Privatinsolvenz beantragen. Sie sorgt dafür, dass Menschen von ihren Schulden befreit werden und ein neues Leben beginnen können. Welche Bedingungen Du erfüllen musst, welche Kosten auf Dich zukommen und wie genau der Privatinsolvenz-Ablauf aussieht, erfährst Du hier.
Was ist eine Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz ist ein Verfahren, bei dem Dir Deine Schulden per Gerichtsbeschluss erlassen werden. Man spricht auch von einer Verbraucherinsolvenz. Ziel ist es, dass Deine Gläubiger einen Teil ihrer Forderungen zurückbekommen und Du von Deinem Schuldenberg befreit wirst. Die Privatinsolvenz soll verschuldeten Menschen also dabei helfen, wieder ein schuldenfreies Leben zu führen. Aktuell beträgt der komplette Privatinsolvenz-Ablauf insgesamt 3 Jahre.
Privatinsolvenz-Voraussetzungen
Egal, ob Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, Studierende, Rentner oder Arbeitssuchende: Jede natürliche Person, die keiner selbständigen Arbeit nachgeht, kann eine Privatinsolvenz anmelden. Sei Dir vor dem Antrag sicher, dass Du absolut zahlungsunfähig bist. Nur lebensnotwendige Ausgaben solltest Du mit Deinem zur Verfügung stehenden Geld noch bezahlen können.
Du bist außerdem dazu verpflichtet, mit Deinen Gläubigern eine sogenannte außergerichtliche Einigung zu erzielen. Diese musst Du von einem Anwalt, Steuerberater oder Schuldnerberatung bestätigen lassen. Erst wenn das nicht gelingt, darfst Du einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen.
Privatinsolvenz-Ablauf: Wie läuft das Verfahren ab?
Der Privatinsolvenz-Ablauf besteht aus 3 wesentlichen Phasen: Dem Versuch, sich außergerichtlich zu einigen, der Wohlverhaltensphase und der Restschuldbefreiung. Nach spätestens 3 Jahren bist Du von Deinen Schulden befreit, wenn Du Dich an alle Regeln während des Verfahrens gehalten hast.
1. Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Eine Privatinsolvenz meldest Du bei dem örtlichen Amtsgericht bzw. Insolvenzgericht an, das für Deinen Wohnort zuständig ist. Alle wichtigen Unterlagen erhältst hier oder vom Amtsgericht.
Folgende Dokumente musst Du einreichen:
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Personalbogen (Angaben zu Deiner Person)
- Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch (unterzeichnet von einer Schuldnerberatungsstelle, Anwalt oder Steuerberatung)
- Schuldenbereinigungsplan
- Antrag auf Restschuldbefreiung
- Abtretungserklärung (Einverständnis, dass Einkommen bis zum Existenzminimum zur Tilgung der Schulden verwendet wird)
- Vermögensübersicht (Zusammenfassung des Vermögensverzeichnisses)
- Vermögensverzeichnis (Aufstellung Deines Einkommens und Vermögens)
- Gläubigerverzeichnis (Aufstellung aller Schulden bei Deinen Gläubigern)
- Erklärung auf Vollständigkeit der Angaben
Tipp: Wende Dich an eine kostenlose Schuldnerberatung, um Geld zu sparen. Welche kostenfreien Angebote es gibt, erfährst Du hier.
2. Beginn des Insolvenzverfahrens
Wenn alle Unterlagen vom Insolvenzgericht überprüft und bestätigt wurden, startet das Gericht einen letzten Versuch, eine Einigung mit Deinen Gläubigern zu erzielen. Scheitert der Versuch auch ein zweites Mal, wird das Verfahren in die Wege geleitet. Die Privatinsolvenz-Dauer beträgt 3 Jahre. Im Regelfall werden die Gerichtskosten für Dich gestundet. Das heißt, dass Du die Verfahrenskosten erst bezahlst, sobald Du wieder schuldenfrei bist.
Zum Privatinsolvenzverfahren gehört auch, dass ein sogenannter Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter bestimmt wird. Diese Person ist dafür zuständig, dass pfändbares Vermögen von Dir (Insolvenzmasse) verwertet wird.
Tipp: Weil Du mit Deinem zugewiesenen Treuhänder ziemlich viel zu tun haben wirst, solltest Du gut mit ihm auskommen. Halte Fristen ein und verwehre ihm oder ihr keinen Blick in Deine Finanzen.
Wohlverhaltensphase
Sobald das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet ist, liegt Dein Einkommen 3 Jahre lang in den Händen des Treuhänders (Abtretungsfrist). Wie viel Geld Du von Deinem Einkommen abgeben musst, hängt vom Pfändungsfreibeitrag ab. Wie hoch dieser ist, kannst Du hier nachsehen. Beträgt Dein gesamtes Einkommen nicht mehr als 1.799,99 Euro, bleibst Du von einer Pfändung des Einkommens befreit. Mit diesem Geld kannst du also tun und lassen, was Du möchtest.
Weiterführendes Thema: Lohnpfändung – was tun?
Jedoch wird der Insolvenzverwalter versuchen, Wertgegenstände aus Deinem Zuhause zu pfänden und zu verwerten. Bedenke: Sein Ziel ist es, möglichst viele Gläubiger zufriedenzustellen.
Verpflichtungen während der Wohlverhaltensphase:
- Solltest Du während dieser sogenannten Wohlverhaltensphase etwas erben, bist Du verpflichtet, 50 Prozent an den Treuhänder abzugeben.
- Innerhalb dieser 3 Jahre darfst Du keinesfalls neue, unangemessene Schulden anhäufen. Andernfalls beschließt das Gericht, Dich nicht von Deinen Schulden zu befreien.
- Außerdem bist Du verpflichtet, arbeiten zu gehen. Bist Du nirgends beschäftigt, musst Du beweisen können, dass Du auf Jobsuche warst und keine anderen Jobs abgelehnt hast.
Während des Privatinsolvenzverfahrens bist Du außerdem vor den Pfändungen Deiner Gläubiger geschützt. Sie dürfen Dich auch nicht mehr kontaktieren.
Insolvenzplanverfahren
Du hast etwas geerbt oder einen gutbezahlten Job gefunden, um Deine Schulden zu begleichen? Dann kannst Du erneut mit Deinen Gläubigern in Kontakt treten und die Insolvenz vorzeitig beenden. Dieses Sonderverfahren während eines laufenden Insolvenzverfahrens nennt man auch Planinsolvenz.
Schon gewusst?
Solltest Du einen Sechser im Lotto haben, musst Du den Gewinn ebenfalls an den Treuhänder abgeben. Und zwar in voller Höhe.
3. Restschuldbefreiung
Hältst Du Dich während des Verfahrens an Deine Verpflichtungen, wird Dich das Gericht nach 3 Jahren von Deinen restlichen Schulden, die Du bei Deinen Gläubigern noch hast, befreien – Dein Start in ein schuldenfreies Leben! Nicht zur Restschuldbefreiung gehören allerdings:
- Unterhalt, den der Schuldner pflichtwidrig nicht gezahlt hat,
- hinterzogene Steuern, sofern eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt
- und zinslose Kredite, um damit die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen
Privatinsolvenz Kosten: Wie viel kostet eine Privatinsolvenz?
Eine Privatinsolvenz ist für viele Menschen der Weg in ein neues Leben – doch leider ist sie nicht kostenlos. Bezahlen musst Du bei einer Privatinsolvenz Deinen Treuhänder, das Gericht und eventuell einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung, die Dich beim Privatinsolvenz-Verfahren begleitet haben.
Kosten Gericht und Treuhänder/Insolvenzverwalter
Die Kosten für das Gerichtsverfahren sowie für Deinen Insolvenzverwalter hängen von Deinem pfändbaren Vermögen ab (Insolvenzmasse). Darunter fällt der Betrag, der Dir gesetzlich abgezogen wird, wenn Du mehr als 1.799, 99 Euro an Einkommen beziehen solltest. Schaffst Du es nicht, das Gericht und den Treuhänder mit diesem Geld zu bezahlen, kommen Gebühren von mindestens 2.000 Euro auf Dich zu, die Du in Raten abbezahlen kannst.
Kosten Anwalt oder Schuldnerberatung
Wir empfehlen Dir, eine kostenlose Anlaufstelle für Schuldner aufzusuchen. Einige haben wir für Dich hier aufgelistet. Du kannst ansonsten versuchen, bei Deinem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Damit zahlst Du für einen Rechtsanwalt nur 15 Euro. Welche Voraussetzungen Du dafür erfüllen musst, erfährst Du hier. Hast Du keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein, kannst Du mit Anwaltskosten in Höhe von mehreren Tausend Euro rechnen. Auch hier hängen die Gesamtkosten von der Anzahl der Gläubiger und der Höhe Deiner Schulden ab.
Privatinsolvenz-Ablauf: Fazit
Der Weg in die Privatinsolvenz ist für die meisten Menschen ein schwerer Schritt und mit viel Aufwand verbunden. Wir empfehlen Dir, Dich auf jeden Fall gründlich über den Privatinsolvenz-Ablauf, Dauer und Kosten zu informieren, bevor Du Dich insolvent meldest. Nutze zunächst kostenlose Möglichkeiten und lass Dich von Menschen in Deinem Umfeld beraten, die bereits eine Privatinsolvenz beantragen mussten. Sie können Dir bestenfalls Tipps geben und Dir verraten, worauf Du achten solltest.
Mach Dir bewusst: Menschen, die eine Privatinsolvenz beantragen, sind nach aktueller Gesetzeslage nach spätestens 3 Jahren schuldenfrei. Damit es nicht erst dazu kommt, nimm Dir unsere Tipps und Ratschläge zu Herzen: Wege aus der Schuldenfalle – So schaffst Du es
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