Die Corona-Pandemie hat unser Leben fest im Griff. Nicht nur im Privaten müssen wir Einschränkungen in Kauf nehmen. Auch der Berufsalltag hat sich für viele von uns massiv verändert. Nach wie vor gilt: Um das Ansteckungsrisiko möglichst zu minimieren, müssen viele Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten. Doch wer kommt für die Kosten für den Schreibtisch, die Leselampe, den Laptop etc. auf? Kann man diese Ausgaben von der Steuer absetzen? Wir haben die Gesetzeslage zusammengefasst.

Home-Office lässt sich teilweise steuerlich absetzen

Tatsächlich können die Kosten für ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden zumindest anteilig von der Steuer abgezogen werden. Das gilt vor allem für zwei Gruppen:

Wer ausschließlich von zuhause aus arbeitet, kann Kosten, die durch das Arbeitszimmer entstehen, unbegrenzt absetzen. Das betrifft Künstler, Schriftsteller, freie Journalisten und andere Selbstständige. Wenn man keinen eigenen Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber hat und somit ebenfalls auf ein häusliches Büro angewiesen ist, kann man bis zu 1.250 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen. Zu dieser Gruppe gehören Lehrer, die kein eigenes Büro in der Schule haben und Außendienstmitarbeiter.

Durch Corona wird Home-Office zum Zwang

Entscheidet man sich selbst dazu, ab und zu im Home-Office zu arbeiten, obwohl es gleichzeitig einen festen Platz in der Firma gibt, können eigentlich keine Ausgaben von der Steuer abgezogen werden. Wird das Home-Office aber zur Pflicht, so wie es derzeit durch die Corona-Krise häufig der Fall ist, können Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Diese klärt man am besten mit einem Steuerfachmann ab.

Ist arbeiten auf der Couch auch Home-Office?

Wichtig ist, dass das Arbeitszimmer ein separater Raum ist, der ausschließlich zum Arbeiten genutzt wird und auch entsprechend eingerichtet ist. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer zählt also nicht dazu. Der Arbeitgeber sollte im besten Fall eine Bescheinigung ausstellen, dass der eigentliche Arbeitsplatz aufgrund der Ansteckungsgefahr nicht verfügbar ist.

Was von der Steuer abgesetzt werden kann und was nicht

Grundsätzlich können alle Gegenstände, die zum Arbeitszimmer gehören, vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Andere Ausgaben wie Miete, Strom und Heizkosten können teilweise abgesetzt werden. Luxusgegenstände, die lediglich zur Dekoration dienen, kann man nicht absetzen. Auch, wenn man kein separates Arbeitszimmer hat, können Ausgaben wie zum Beispiel ein Laptop als Werbungskosten geltend gemacht werden. Er darf allerdings ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden. Wer den Computer auch privat nutzt, kann in der Regel nur die Hälfte des Kaufpreises steuerlich geltend machen. Und das auch nur in den Monaten, in denen er tatsächlich beruflich genutzt worden ist. In der Praxis lohn sich das meistens nicht.

Übrigens: Hamsterkäufe können nicht abgesetzt werden.

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