Mehrere Millionen Eltern in Deutschland sind alleinerziehend. Meistens muss sich die Mutter um die Erziehung der Kleinen kümmern, obwohl es auch immer mehr alleinerziehende Väter gibt. Wenn es nur einen Brotverdiener gibt, kommen auf viele Alleinerziehende finanzielle Engpässe und Herausforderungen zu. Um diese problemlos bewältigen zu können, haben wir einige Tipps zusammengestellt.
Wissenswertes zum Thema Hilfe für Alleinerziehende:
- Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende – den Mehrbedarfszuschlag in Anspruch nehmen
- Steuerliche Vorteile unbedingt ausnutzen – Freibetrag und Kinderbetreuungskosten absetzen
Wo gibt es finanzielle Hilfe für Alleinerziehende?
Erste Informationen und eine eingehende Beratung zur finanziellen Unterstützung finden Alleinerziehende in einer Beratungsstelle für Familien. Dazu stehen folgende Anlaufstellen offen:
- das Jugendamt,
- kommunale Einrichtungen und
- Beratungsstellen freier oder kirchlicher Träger.
Hilfe für Alleinerziehende – der Unterhalt
Zunächst ist die Frage des Unterhaltes zu klären. Ausschlaggebend ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des Elternteils, bei dem das Kind nicht aufwächst. Zum einen steht Dir für die gemeinsamen Kinder Unterhalt zu, der auf der Grundlage der Düsseldorfer Tabelle ermittelt wird. Ein Unterhaltsrechner gibt Dir dazu schnell Aufschluss, das Jugendamt wird Dir hierbei zur Seite stehen und im Notfall auch den Kindesunterhalt einklagen. Sollte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, erhältst Du für diese Zeit einen sogenannten Unterhaltsvorschuss.
Ab wann müssen Alleinerziehende wieder arbeiten?
Gibt es keine konkrete Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt, hast Du Anspruch auf einen Betreuungsunterhalt, bis Dein Kind 3 Jahre alt ist. Ab diesem Zeitpunkt kannst Du eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, sodass zumindest eine stundenweise Erwerbstätigkeit möglich ist. Allerdings spielen immer die konkreten Bedingungen, also das Arbeits- und Betreuungsangebot oder auch die Arbeitswege, wichtige Rollen. Wann ein alleinerziehendes Elternteil wieder in die Vollarbeit einsteigen kann, wird meist im Einzelfall geprüft.
Welche Zuschüsse gibt es für Alleinerziehende?
Über Eltern- und Kindergeld hinaus gibt es spezielle, finanzielle Hilfe für Alleinerziehende.
Mehrbedarfszuschlag
Bist Du auf die Grundsicherung oder Sozialhilfe angewiesen, kannst Du einen Mehrbedarfszuschlag in Anspruch nehmen. Dieser wird in Abhängigkeit von Alter und Anzahl der Kinder und ganz unabhängig von den Sorgerechtsvereinbarungen gewährt.
Kinderbetreuungskosten
Außerdem solltest Du das Jugendamt auch zur Unterstützung bei den Kinderbetreuungskosten konsultieren: Diese Hilfe für Alleinerziehende hängt in erster Linie von Deinem Einkommen und den vorhandenen Betreuungsangeboten ab. Weitere Zuschüsse für Alleinerziehende stehen zum Beispiel für schulische Veranstaltungen oder besondere Belastungen zur Verfügung. Die Beratungsstellen geben Dir dazu detailliert Auskunft.
Ab wann gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Solange in Deinem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das Du Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst, kannst Du den Entlastungbetrag für Alleinerziehende steuerlich geltend machen. Entfällt der Anspruch, kannst Du ihn auch anteilig ansetzen, indem Du den Jahresbeitrag auf die betreffenden Monate herunterbrichst.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis zu welchem Alter?
Die Gewährung dieses Freibetrags richtet sich nach Deinem Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Selbst wenn Dein Kind eine Ausbildung oder ein Studium aufnimmt, steht Dir diese Hilfe für Alleinerziehende noch zu. Die Kindergeldstelle wird sich dann regelmäßig mit Dir in Verbindung setzen, die Bewilligung überprüfen und Dich entsprechend beraten. Die wesentliche Voraussetzung ist, dass Du wirklich allein mit Deinem Kind oder Deinen Kindern den Haushalt führst. Sobald Du eine Wohngemeinschaft mit einem weiteren Verdiener bildest, entfällt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Was kann man als Alleinerziehender von der Steuer absetzen?
Darüber hinaus kannst Du in der Regel
- die Hälfte des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 1.464 Euro und
- die Hälfte des Kinderfreibetrags von 2.730 Euro
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